Samstag, April 27, 2024
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Kommunen müssen straffällig gewordene Asylbewerber aufnehmen – auch wenn Rückfallgefahr besteht

Kommunen müssen die Zuweisung auch straffällig gewordener Asylbewerber akzeptieren – auch wenn der Zuwanderer als rückfallgefährdet gilt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Kommunen müssen die Zuweisung auch straffällig gewordener Asylbewerber akzeptieren. Das gilt auch, wenn der Asylbewerber nach einer Haftstrafe noch als rückfallgefährdet gilt, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Dienstag in Koblenz veröffentlichten Beschluss entschied. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht werde dadurch nicht verletzt. (Az: 10 B 11706/17.OVG)

Mit einem gerichtlichen Eilantrag wandte sich die gut 20.000 Einwohner große Gemeinde Haßloch gegen die Zuweisung des Asylbewerbers. Sie berief sich auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und meinte, zum Schutz ihrer Einwohner stehe ihr ein Abwehrrecht zu. Das OVG folgte dem nicht. Im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts könne eine Gemeinde nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohlbelange ihrer Bürger.

Da der Asylantrag des Manns inzwischen abgelehnt sei, komme die Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes nicht mehr in Betracht. Die Stadt Bad Dürkheim habe schon andere, vergleichbar problematische Flüchtlinge aufgenommen. Die Zuweisung nach Haßloch sei daher im Grundsatz nicht zu beanstanden.

Allerdings mahnten die Koblenzer Richter im konkreten Fall weitere Prüfungen an. Denn das bisherige psychiatrische Gutachten beschäftige sich nur mit der Psychose des Manns, nicht aber mit seinen Straftaten und einer möglichen Rückfallgefahr. Zum Schutz der Bevölkerung seien daher möglicherweise weitere Schritte notwendig. (afp)

Beitragsbild: Meinzahn/iStock

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/kommunen-muessen-straffaellig-gewordene-asylbewerber-aufnehmen-auch-wenn-rueckfallgefahr-besteht-a2267537.html

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