Freitag, April 26, 2024
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Kroatien erlässt 60.000 Bürgern die Schulden

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Die kroatische Regierung will Sozialhilfeempfängern und Niedrigverdienern einenFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2) Neuanfang ermöglichen – und befreit sie von ihren Schulden.

Dem Projekt schlossen sich auch Banken und Mobilfunkanbieter an.

In Kroatien werden den rund 60.000 ärmsten Bürgern des Landes ihre Schulden erlassen. Um den sozial schwächeren Teil der Bevölkerung von seinen Schulden zu befreien, hat die kroatische Regierung entsprechende Vereinbarungen mit den Banken, der Steuerbehörde, Telekommunikationsbetreibern und etlichen Staatsunternehmen getroffen. Dem Schuldenschnitt traten auch Städte und Gemeinden bei.

Das von der Regierung Mitte Januar initiierte Projekt, genannt “Neuanfang”, gilt für Sozialhilfeempfänger und Niedrigverdiener, deren Schulden insgesamt nicht mehr als 35.000 Kuna (rund 4550 Euro) betragen. Für den Schuldenerlass qualifizieren sich jene Bürger, die kein Vermögen besitzen, mit dem sie ihre Schulden begleichen können, und deren Bankkonten seit mehr als einem Jahr blockiert sind.

320.000 blockierte Konten

Nach Daten der kroatischen Regierung haben rund 320.000 kroatische Bürger blockierte Konten wegen zu hoher Schulden. Ihre Schulden belaufen sich insgesamt auf 28 Milliarden Kuna (3,64 Milliarden Euro). Die Schulden der rund 60.000 ärmsten Bürger, denen nun ein Schuldenschnitt ermöglich wird, betragen 210 Millionen Kuna (27,3 Millionen Euro).

Dem Projekt schlossen sich bisher neben Staatsunternehmen auch neun Banken sowie alle drei Mobilfunkanbieter an, darunter die Telekom-Austria-Tochter Vipnet. Die Telekommunikationsunternehmen und Banken werden ihren Kunden die Schulden bis zur Maximalhöhe von 10.000 Kuna (1300 Euro) erlassen. Bei der Steuerbehörde und staatlichen Unternehmen werden die Abschreibungen bis zu 25.000 Kuna (3250 Euro) betragen. Auch die vier größten Städte, Zagreb, Rijeka, Split und Osijek, wollen ihren Bürgern die Schulden für Kommunaldienstleistungen bis zur Höhe von 25.000 Kuna (3250 Euro) erlassen.

Quellen: APA/diepresse.com vom 30.01.2015

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