Freitag, April 26, 2024
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Letztinstanzlich: Gericht verbietet Polizeikontrollen von Nicht-Weißen

Nachdem die Bundesregierung jeden Monat bis zu 16.000 Zuwanderer unkontrolliert über die Grenze lässt, darf die Polizei diese Menschen nun nicht einmal mehr im Land kontrollieren. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, solche Überprüfungen würden Migranten diskriminieren, trägt den Rechtsstaat weiter zu Grabe.

In Zeiten, in denen man sich wundert, wenn es überhaupt mal einen einheimischen Tatverdächtigen gibt, müssen die Vollzugsbeamten nun die große Tätergruppe in Sachen Gewaltkriminalität unkontrolliert lassen. Alles andere wäre nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Richter Rassismus und Diskriminierung.

Sie haben gestern letztinstanzlich entschieden, dass die Personenkontrolle eines Mannes unter anderem wegen seiner dunklen Hautfarbe rechtswidrig war. Der heute 43-Jährige war vor fast vier Jahren am Bochumer Hauptbahnhof überprüft worden. Seiner Auffassung nach haben die beiden Beamten ihn wegen seiner dunklen Hautfarbe um den Ausweis gebeten. Darum verklagte er die Bundespolizei und bekam nun Recht.

Nichtweiße dürften nur dann kontrolliert werden, so das Oberverwaltungsgericht, „wenn ausreichende Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen“. Alles andere sei ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Polizisten müssen nun künftig also belegen können, dass sie einen hinreichenden Verdacht haben. Sollte der sich bei der Kontrolle nicht bestätigen, verstoßen sie gegen geltende Rechtsprechung und machen sich der Diskriminierung schuldig. Kurzum: Sie sind Rassisten und landen vor Gericht.

Die Bundespolizei hatte in dem verhandelten Fall argumentiert, der Mann habe sich auffällig verhalten, und das sei der Grund für die Kontrolle gewesen. Für die geschulten Polizeiblicke darf auffälliges Verhalten also kein Anlass mehr dafür sein, die Person nach ihrem Ausweis zu fragen. Bei Weißen und Einheimischen gilt das natürlich nicht. Sie unterliegen keinem Diskriminierungsschutz.

Spinnen wir das mal weiter: Was passiert bei routinemäßigen Verkehrskontrollen, bei denen die Polizei die Autofahrer verdachtsunabhängig auf Personal- und Ausweispapiere überprüft? Müssen Migranten sofort aus der „Mausefalle“ herausgewinkt werden, damit sie unbehelligt weiterfahren können?

Das Münsteraner Gericht kippt mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz. 2016 hatte dieses entschieden, dass die Personenkontrolle des Mannes rechtmäßig war.

Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (WS)

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