Freitag, April 26, 2024
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Neue Vorwürfe: Was hat Maaßen mit SS-Hauptsturmführer Alois Brunner zu tun?

Der SS-Funktionär Alois Brunner war einer der meistgesuchtesten NS-Kriegsverbrecher. In Deutschland musste er sich jedoch nie vor einem Gericht verantworten. Immer wieder gab es Hinweise, deutsche Geheimdienste würden ihn schützen. Nun wird Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen mit dem Fall in Verbindung gebracht.

Immer wieder wird Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen nachgesagt, er würde Gesetze entweder umgehen, oder zu seinen Gunsten verbiegen. In einem jetzt bekannt gewordenen Fall scheint es einen weiteren Beleg dafür zu geben: Es geht um geheime Akten des mittlerweile verstorbenen SS-Sturmbandführers Alois Brunner.

Akteneinsicht verboten

Wie die Hannoversche Allgemeine unter Berufung auf das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet, geht es im Kern um eine juristische Auseinandersetzung zwischen einem BILD-Reporter und dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Journalist des Boulevardblattes hatte die Behörde um die Herausgabe von über 30 Jahre alten Akten über Alois Brunner gebeten, doch der Verfassungsschutz verwehrte dies.Daraufhin hatte der Redakteur vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf die Herausgabe geklagt. Das Gericht entschied im Juli schließlich zu Gunsten des Klägers: Die Akten müssen also herausgegeben werden, da die gesetzliche Frist für die Geheimhaltung der alten Dokumente anscheinend abgelaufen beziehungsweise der Hauptprotagonist Alois Brunner mittlerweile verstorben ist.

Vertuschung im Fall Brunner?

Hans-Georg Maaßen will dieses Urteil aber nicht akzeptieren. Er legte Anfang September vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision ein. Laut Medienberichten wird Maaßen dann nach einem Treffen mit einem Anwalt der BILD in einer Mail mit dem Satz zitiert:

„Wenn das Urteil vom OVG Münster in Sachen Brunner vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird, werden wir dafür sorgen, dass das (Bundesarchiv-)Gesetz geändert wird.“

Ob Maaßen mit „wir“ seine eigene Behörde, oder seine guten Kontakte im Bundesinnenministerium meint, bleibt offen.

Alois Brunner ist nach verschieden lautenden Überlieferungen entweder im Jahr 2001, oder zwischen 2009 und 2010 im syrischen Damaskus verstorben. Warum der zeitweise in Deutschland lebende Brunner nie verhaftet werden konnte und was der Verfassungsschutz damit zu tun hat, ist bis heute nicht geklärt. Die geheimen Akten könnten Aufklärung bringen.

Weiterhin keine Aufklärung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz gestand auf Anfrage gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland lediglich ein, dass die Behörde…

„…gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW im Verfahren „Brunner“ Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat. Da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts somit nicht rechtskräftig ist, wurde dem Kläger seitens des BfV keine Akteneinsicht gewährt.“

Quelle!:

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