Samstag, April 27, 2024
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Neues Integrationsgesetz: Auch abgelehnte Asylbewerber können bleiben

Das neue Integrationsgesetz ist umstritten. Mit der bereits beschlossenen Gesetzesänderung dürfen nun auch abgelehnte Migranten in Deutschland bleiben – wenn sie eine Ausbildung bzw. einen Arbeitsplatz finden.

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abgelehnte Migranten in Deutschland bleiben

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Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstagabend das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Integrationsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um eine bessere und auch weitreichendere Integration von Flüchtlingen sowie abgelehnten Asylsuchenden in Deutschland zu erreichen.

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umfangreiches Maßnahmenpaket

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So sollen unter anderem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz –mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von “vollziehbar ausreisepflichtigen Personen” –zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Darüber hinaus haben künftig aber auch abgelehnte Asylbewerber ein Bleiberecht – wenn sie eine Ausbildung finden.

In einem Bericht “Der Welt” heißt es dazu:

“Weil die physische Ankunft auf einem Gebiet nicht zwangsläufig die gesellschaftliche, berufliche und kulturelle Ankunft bewirkt – besonders wenn viele Menschen in kurzer Zeit hinzukommen –, hilft die Bundesregierung nach: mit dem Integrationsgesetz, das am Freitag vom Bundesrat abgesegnet wurde”.

Mit dem Gesetz wird die Gruppe der zu Integrierenden größer. Anfangs waren es die Gastarbeiter, die man erst nachträglich als dauerhafte Einwanderer bezeichnete. Nun sind es die Flüchtlinge, die man zunehmend nicht mehr zurückschickte, nachdem der Fluchtgrund entfallen war und jetzt sind es die Asylbewerber und nun sogar abgelehnte Asylbewerber mit einem Ausbildungsplatz. Das neue Gesetz macht auch sie zu Integrationsbedürftigen.

Neues Integrationsgesetz

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Scharfe Kritik an Integrationsgesetz

“Mit dem Integrationsgesetz geben wir abgelehnten Asylbewerbern einen einklagbaren Anspruch, aufgrund einer Ausbildung in Deutschland zu bleiben”, kritisiert der Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz, Daniel Thym, das Integrationsgesetz scharf, berichtet die “Welt”.

“Danach dürfen sie sechs Monate einen Job suchen, auch wenn sie währenddessen Sozialleistungen beziehen. Wenn sie dann einen Job finden, dann bekommen sie einen Rechtsanspruch, auch länger zu bleiben.”

Und dabei geht es wohlgemerkt nicht um Flüchtlinge – die einen Schutzanspruch nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Konvention haben. Sondern um Menschen bei denen von Behörden oder gegebenenfalls von einem Gericht festgestellt wurde, dass sie eben aus Sicht des deutschen und europäischen Asylrechts sowie des Völkerrechts keine Flüchtlinge im Rechtssinn sind. Sondern abgelehnte Asylbewerber.

Thyms Kritik richtet sich auf die im Gesetz enthaltene 3+2-Regelung. “Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt. Dann bekommt er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach bekommt er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche und schließlich zwei Jahre um den Arbeitsplatz auszuüben”, so der Experte.

Arbeitsplatzsuche

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Dass die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für “relativ unwahrscheinlich”. Im Ausländerrecht laufe es üblicherweise so, dass nach dem befristeten der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt werde. “Zuerst kommt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis und acht Jahre nach Einreise die Staatsangehörigkeit.”

Somit kann der Migrant, kurz nachdem er einen Ablehnungsbescheid bekommen hat,direkt wieder eine einklagbare Bleibeperspektive über einen Ausbildungsplatz erhalten.

Eine weitere wichtige Änderung, die mit dem Gesetz beschlossen wurde, ermöglicht es den Asylbewerbern und Geduldeten, also abgelehnten Asylbewerbern deren Abschiebung ausgesetzt ist, nun auch einen Ausbildungsplatzwechsel.

Wer seine Ausbildung abbricht, bekommt nun einen Anspruch darauf, noch einmal sechs Monate einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.

De Maizière: “Schnellstmögliche Abschiebung”

Unterdessen redet der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) jedoch davon, diejenigen, die abgelehnt werden, schnellstmöglich in ihre Herkunftsländer abzuschieben. “Damit uns die Ressourcen, die wir für die Bleibeberechtigten benötigen, in vollem Umfang zur Verfügung stehen.” Wie seine Aussagen mit dem neuen Gesetz einhergehen sollen ist unklar.

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Schnellstmögliche Abschiebung

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Für den neuen Abschiebeschutz hatten sich neben den Linken, Grünen und der SPD auch Wirtschaftsvertreter eingesetzt.

Sie verwiesen darauf, dass Betriebe Asylbewerbern kaum Lehrstellen anbieten würden, solange deren Verbleib in Deutschland nicht rechtlich gesichert werde.

Allure  bedankt sich bei der Quelle: epochtimes

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