Freitag, April 26, 2024
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Ungarns Höchstes Gericht stimmt Orbáns Flüchtlings-Referendum zu

Ungarns höchstes Gericht hat gestern grünes Licht für die Volksabstimmung über die EU-Flüchtlingsquoten gegeben. Damit ist die wichtigste Hürde für die von Premier Viktor Orbán vorgeschlagene Volksabstimmung genommen.

Der rechtskonservative Regierungschef will die Bürger seines Landes über die von der EU beschlossenen Verteilungs-Quoten abstimmen lassen. Privatpersonen und Parteien hatten dagegen Einspruch erhoben.

Das Parlament muss nun noch mit einfacher Mehrheit über die Volksabstimmung entscheiden. Die sozialliberale Opposition rief bereits zum Boykott auf und kündigte an, noch das ungarische Verfassungsgericht anrufen zu wollen, um die Volksabstimmung zu verhindern.

So lautet die Frage ans Volk:

Die Frage beim Referendum soll lauten: „Wollen Sie, dass die Europäische Union auch ohne Zustimmung des Parlaments die verbindliche Ansiedlung von nicht ungarischen Staatsbürgern in Ungarn vorschreiben kann?“, berichtete ORF.at. Gegen die Zulassung dieser Referendumsfrage hatten im Februar Privatpersonen und Parteien beim Obersten Gerichtshof Einwände erhoben. Diese wurden wegen „Unfundiertheit“ rechtskräftig abgelehnt.

Die Referendumsfrage entspreche sowohl der Verfassung als auch dem einschlägigen Gesetz und würde nicht gegen EU-Recht oder gegen internationale Verträge verstoßen, so die gerichtliche Auffassung. Die gestellte Frage genüge zudem der Anforderung der Eindeutigkeit und sei dazu geeignet, dass die Wahlbürger das Wesen der Frage verstehen, so das Oberste Gericht laut Info-Kopp.

(rf)

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