Freitag, April 26, 2024
StartPolitikDemütigungVerfassungsrichter nimmt Vorwürfe gegen FPÖ zurück: Äußerung „war ein großer Fehler“

Verfassungsrichter nimmt Vorwürfe gegen FPÖ zurück: Äußerung „war ein großer Fehler“

Die Anfechtung der österreichischen Präsidentschaftswahl sei von der FPÖ schon vor der Wahl geplant gewesen, dies behauptete Verfassungsrichter Schnizer. Jetzt rudert er zurück. Er habe sich zu Äußerungen hinreißen lassen, „die ich jetzt als großen Fehler betrachte“.

Verfassungsrichter Johannes Schnizer hatte behauptet, die FPÖ habe die Anfechtung der Präsidentschaftswahl in Österreich schon lange vor der Wahl geplant. (Siehe: Verfassungsrichter erhebt schwere Vorwürfe: Plante die FPÖ die Stichwahl-Anfechtung?)

Diese Aussage nimmt der VfGH-Richter nun wieder zurück. Wie die „Kronen-Zeitung“ berichtet, hatte Schnizer am Montag seine Richterkollegen am VfGH um Entschuldigung gebeten. Demnach bereute er seinen Vorwurf in einem Schreiben an VfGH-Präsident Gerhard Holzinger. Schnizer sehe seine Äußerung nun als „großen Fehler“.

„Ich habe in meinen öffentlichen Äußerungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl in bester Absicht gegenüber den Kritikern verteidigt. Dass ich das öffentlich gemacht habe, hatte den Grund, dass die Kritik ebenfalls unüblich breit – und nach meinem Eindruck einseitig – in der Öffentlichkeit geführt wurde. Dabei habe ich mich über dieses Anliegen hinaus zu Äußerungen hinreißen lassen, die ich jetzt als großen Fehler betrachte“, schrieb Schnizer laut „Krone“.

Der Verfassungsgerichtshof habe die schriftliche Erklärung des Richters zur Kenntnis genommen, heißt es.

FPÖ besteht auf Unterlassungserklärung

Der FPÖ reicht die Entschuldigung Schnizers gegenüber dem Verfassungsgerichtshofes aber nicht. „Denen hat er nicht vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung geleitet zu haben“, sagte Generalsekretär Herbert Kickl zur Zeitung.

Die Freiheitlichen würden nun auf eine Unterlassungserklärung bestehen. Damit solle die Richtigstellung und ein Widerruf der Behauptung, die FPÖ habe schon vor der Wahl eine Anfechtung vorbereitet, erzielt werden.

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