Samstag, April 27, 2024
StartPolitikEuropaVerfassungsschutz vs. AfD: Die Lage spitzt sich zu

Verfassungsschutz vs. AfD: Die Lage spitzt sich zu

Nachdem vor einigen Wochen bereits ein Gutachten des Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz für helle Aufregung in den Reihen der Partei gesorgt hatte, verschärft sich die Brisanz des Themas wegen eines weiteren Murswiek-Gutachtens derzeit erneut. Es geht um die Vereinbarkeit einer Mitgliedschaft in der AfD mit dem Beamtenstatus einzelner Mitglieder. Für die AfD stellt sich nun die entscheidende Frage: Soll sie weiterhin über die Stöckchen springen, die ihr von den Altparteien hingehalten werden – oder empfiehlt es sich nicht eher, bedingungslos in die Offensive zu gehen und die Altparteien mit genau den Vorwürfen zu attackieren, denen sich derzeit die AfD ausgesetzt sieht?

Der informierte Zeitgenosse fragt sich, wie es sein kann, daß Forderungen nach einer Überwachung der AfD gerade aus den Reihen derjenigen Parteien kommen, die viel eher vom Verfassungsschutz überwacht werden müssten als ausgerechnet die AfD. Schließlich ist die mangelnde Treue zum Grundgesetz und mangelnde Gesetzestreue der Systemparteien (Parteispenden, schwarze Kassen etc.pp.) generell der Urgrund von vielem, was die Auseinandersetzung der AfD mit den Systemparteien bestimmt. Zu denken wäre hier vor allem an die Aushöhlung des Asylrechts im Rahmen der ungesetzlichen Massenimmigration.

Warum die AfD?

Wenn man so will, ist die AfD kein Stück „verfassungsfeindlicher“ als CDU, SPD oder Grüne. Unterstellt, daß überhaupt von Verfassungsfeindlichkeit zu reden ist, dann wäre diejenige der AfD lediglich etwas anders gelagert als die der genannten Altparteien. Immerhin gibt es in der SPD bis hinauf in die Parteispitze um Andrea Nahles eine bedenkliche Nähe zur linksterroristischen Antifa, die sich in ihrer transatlantischen Erscheinungsform nicht wesentlich von der deutschen unterscheidet, in einigen US-Bundesstaaten aber als terroristische Vereinigung eingestuft worden ist. Die Verbindung der verfassungsfeindlichen Linksterroristen zur SPD wird nicht nur an der Personalie Angela Marquardtsichtbar, einer ehemaligen PDS-Funktionärin, die sich klar zu den Linksterroristen bekennt. Im Vergleich zur Heftigkeit von SPD-Äußerungen über die AfD springt die Zurückhaltung der Spezialdemokraten beim Thema Gewalt, Terror & Antifa förmlich ins Auge.

Ebenfalls verfassungsfeindlich verhält sich, wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD agitiert. Das dürfte also bei Demonstrationen im öffentlichen Raum der Fall sein, bei denen“Nie wieder Deutschland!“ oder „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ skandiert wird. Wer Deutschland trotz seines famosen Grundgesetzes als „mieses Stück Scheiße“ bezeichnet, wird wohl kaum viel auf das deutsche Grundgesetz geben und wäre mithin ein Fall für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Das träfe eine ganze Reihe von Grünen-Funktionären. Mit Winfried Kretschmann gibt es gar einen deutschen Ministerpräsidenten, der vom Verfassungsschutz durchleuchtet worden ist, ehe er als Lehrer in den Staatsdienst übernommen wurde.

Wie wenig die Bundeskanzlerin selbst auf die Beachtung des Grundgesetzes Wert legt, zeigte sich nicht erst in der von ihr heraufbeschworenen Migrationskrise. Das Asylrecht wurde von ihr übelst mißbraucht, die Genfer Flüchtlingskonvention blieb unbeachtet, und ihr Hang, weitreichende Entscheidungen selbstherrlich ohne die vorgesehene Abstimmung mit dem Parlament zu treffen, ist legendär geworden. Rechtlich ungeklärt, dennoch dringend klärungsbedürftig, ist bislang die Frage, inwieweit sowohl die Nutzungsbestimmungen von Facebook (30 Mio. deutsche Nutzer) als auch das Maas´sche Netz-DG gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstossen. Der zehnminütige, stehende Applaus für Angela Merkel beim letzten CDU-Parteitag würde so gesehen eine Überwachung der CDU durch den Verfassungsschutz rechtfertigen.

Im Grunde ist es sogar so, daß nach der grundlosen Entlassung von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen und der Ernennung von Migrationsfan Stefan Harbarth (CDU) zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, sowohl Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht Gründe für eine Überwachung durch den Verfassungsschutz liefern würden, was wiederum die Interessenlage hinter der Forderung einer Überwachung der AfD mehr als deutlich macht. Ein Verfassungsschutz, der selbst überwacht werden müsste, könnte wohl kaum das rechtsstaatliche Mittel zur Überwachung einer demokratischen Partei sein. Daß es einen Verfassungsschutz zur Überwachung des Verfassungsschutzes nicht gibt, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Das Thema „Überwachung der AfD“ scheint hauptsächlich deswegen eines zu sein, weil die Systemparteien grundgesetzwidrig den Staat als solchen gekapert haben und somit über die Machtmittel verfügen, selbst den Verfassungsschutz noch für ihre höchst eigennützigen Zwecke einzusetzen. Daß selbst das Bundesverfassungsgericht noch nach Parteienproporz besetzt wird, stellt sämtliche Systemparteien unter den Verdacht der Verfassungswidrigkeit. Ginge es nach dem Grundgesetz, dann würden Parteien an der politischen Willensbildung lediglich mitwirken. De facto betreiben sie dieselbe aber exclusiv, wie sich daran erkennen läßt, daß selbst die Intendanten des Öffentlich-Rechtlichen Fernsehens nach Parteienproporz ausgewürfelt werden, und daß eine vom Wähler in die Bedeutungslosigkeit geschickte Partei wie die SPD in Wahrheit ein riesiger Medienkonzern mit einer kleinen, angeschlossenen Parteiabteilung ist. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sind die SPD-Beteiligungen an der Deutschen Druck-& Verlagsgesellschaft sowie ihre Anteile an der Madsack-Gruppe skandalös. Im Übrigen wäre generell die Bildung von linksliberalen Medienkonglomeraten wie der Funke-Mediengruppe unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Gerade die Funke-Mediengruppe stellt sich ein ums andere Mal als Sprachrohr für linksliberale Verlautbarungen zur Verfügung.

Das Thema „Überwachung der AfD“ ist nicht eines, das seinen Grund im Reden und Handeln von AfD-Funktionären findet, sondern eines, das nur deswegen überhaupt aufkommen konnte, weil die Systemparteien den Staat und seine Institutionen inzwischen so weit korrumpiert haben, daß die AfD-Überwachung zum Thema werden konnte. Noch einmal: Die Altparteien sind die Letzten, die sich zu dem Thema überhaupt zu äußern hätten. Vielmehr steht der Verdacht groß wie ein Elefant im Raum, die Systemparteien könnten den Verfassungsschutz nutzen wollen, um zu verhindern, daß die AfD deren eigene Verfassungstreue auf den Prüfstand stellt.

Was tun, AfD?

Die „Zeit“ schreibt zum neuen Murswiek-Gutachten Folgendes: „Die AfD rüstet im Kampf gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiter auf. Sie ließ den Staatsrechtler Dietrich Murswiek ein weiteres Gutachten erstellen. Darin warnt der Freiburger Jurist die Beamten und öffentlich Bediensteten in der AfD vor den Folgen ihrer Mitgliedschaft in der Partei. Im Falle einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz müsse „jedem Beamten, Soldaten oder Angestellten im öffentlichen Dienst dringend geraten werden“, sich von verfassungsfeindlichen Kräften innerhalb der Partei „entschieden abzugrenzen und sich für eine verfassungsmäßige Ordnung der Partei einzusetzen“, schreibt der Staatsrechtsexperte in dem 36 Seiten starken Papier.

Dem ist aus verschiedenen Gründen zu widersprechen. Erstens gibt es in Deutschland ganz offensichtlich keine Instanz mehr, die willens ist, Verfassungskonformität durchzusetzen, was bedeutet, daß unterstellte Verfassungsfeindlichkeit zum Gegenstand parteiinteressengeleiteter Interpretation geworden sein könnte und nur noch formal, aber nicht inhaltlich beurteilt wird. In einem Land, in dem statt CDU, SPD und Grünen diejenigen vom Verfassungsschutz überwacht werden sollen, die mehr als jeder Andere auf Verfassungstreue pochen, stinkt es gewaltig nach Parteiendiktatur. Zweitens ist das Sich-wegducken vor der Drohung mit der Keule eines instrumentalisierten Verfassungsschutzes auch keine Option zur Wiederherstellung einer Grundgesetzkonformität der Altparteien. Die allerdings muß wiederhergestellt werden und genau das wäre eine der zentralen politischen Aufgaben der AfD. Sie ist schließlich die Alternative für Deutschland und nicht der Mitläufer gegenDeutschland.

Der Weg, den die AfD inzwischen eingeschlagen hat, um der Drohung mit einer Überwachung durch den Verfassungsschutz zu begegnen, ist dramatisch verkehrt. Rücktritte von Funktionären und die Auflösung ganzer Landesverbände der Jungen Alternative bringen gar nichts. Es ist schon skandalös, daß eine völlig friedliche, Identitäre Bewegung vom Verfassungsschutz berwacht wird. Die Identitäre Bewegunng hat keine Geheimnisse. Die Junge Alternative mit der Begründung, sie pflege Kontakte zur Identitären Bewegung,nun auch noch zu überwachen, ist nichts anderes, als die Ausweitung einer Unverschämtheit.

Dem allem nachzugeben, bringt die AfD auch nicht in die Nähe einer von den Altparteien zu unterstellenden Grundgesetzkonformität. Den Systemparteien geht es nicht ums Grundgesetz, sondern um ihren eigenen Machterhalt. Ein Nachgeben der AfD wird dort lediglich als Etappensieg interpretiert. Am Endziel, der völligen Marginalisierung der AfD nämlich, ändert sich dadurch überhaupt nichts. Es geht den Altparteien darum, einen politischen Gegner zu erledigen, der ihnen aufgrund der wahren Problemstellungen in Deutschland und anhand realer Sachverhalte ultragefährlich werden könnte.

Der Verfassungsschutz selbst müsste von der AfD thematisiert werden. Es war schließlich schon im Jahre 2003 ein Treppenwitz der Geschichte, daß der Verbotsantrag gegen die NPD an der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes scheiterte, die sich dort tummelten. Überspitzt ausgedrückt, scheiterte der Verbotsantrag daran, daß die NPD die Partei des Verfassungsschutzes gewesen ist.

Der AfD ist daher dringend zu raten, die Kriegserklärung der Systemparteien anzunehmen, Zuflucht in der Öffentlichkeit zu suchen und von dort aus massiv zurückzuschießen. Es geht darum, die wahren Verfassungsfeinde zu demaskieren. Alle Versuche, sich als „systemkonform“ zu beweisen, sind angesichts der Machtverhältnisse von vorneherein zum Scheitern verurteilt und bewirken selbst nichts weiter, als die beabsichtigte Schwächung der Partei. Die Alternative für Deutschland muß vielmehr sehr verstärkt klarmachen, daß das System nicht mehr das ist, das es zu sein vorgibt, und sie muß ein öffentliches Bewußtsein dafür schaffen, was hinter den Machenschaften der Systemparteien gegen die AfD in Wahrheit steckt: Nämlich der Versuch, eine Rückkehr zu Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit zu verhindern.

Das heißt, die AfD wird sich mit den „Appeasern“ in den eigenen Reihen zu befassen haben, die durch ihr Dringen auf bundesrepublikanische Stromlinienförmigkeit längerfristig zu Totengräbern der AfD mutieren werden. Es bleibt der AfD keine andere Wahl, als die Kriegserklärung anzunehmen, die ihr von den Systemparteien überreicht worden ist. Jeder Versuch, den Attacken des Gegners aus dem Weg zu gehen, wird auch angesichts der berechnenden Annäherung bspw. von CDU und CSU  an bestimmte AfD-Positionen, nur dazu führen, daß die AfD nicht mehr als Alternative für Deutschland wahrgenommen wird, sondern als das, was sie vor fünf Jahren gewesen ist: Lediglich eine Wahlalternative von mehreren.

Eine Alternative für Deutschland jedoch läßt sich ihr Reden und Handeln nicht von den wahren Verfassungsfeinden gegen Deutschland diktieren, ohne dabei in der Wählergunst dramatisch abzusacken. Im Gegenteil: Sie hält sich strikt an den besten Slogan, den sie je hatte. Der lautete „Mut zur Wahrheit“. Es ist allemal ehrenvoller, mit dem Mut zur Wahrheit unterzugehen, als mit dem Verrat an der Wahrheit ein unwürdiges Dasein als bedeutungsloser Kretin zu fristen. Deshalb ist der AfD auch dringend anzuraten, parteiintern die Karrieristen im Auge zu behalten, denen ein kurzfristiger Vorteil zu ihren eigenen Gunsten über langfristige Ziele geht. Der Weg mag steinig sein, aber er muß gegangen werden.

Lächerliche Vorwürfe

Besonders perfide ist folgender Hinweis in der „Zeit“: „Für die Beobachtung von Parteien gibt es hohe gesetzliche Hürden: Es muss „tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geben. Zu solchen Bestrebungen zählt etwa das Anzweifeln der Gewaltenteilung oder der Unabhängigkeit der Gerichte.

Das ist natürlich leicht mißzuverstehen. Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind keinesfalls dann zu konstatieren, wenn die Feststellung im Raume steht, daß die Gewaltenteilung ausgehebelt worden – und daß die Unabhängigkeit der Gerichte nicht mehr gegeben ist. Ganz im Gegenteil: Diese Feststellung ist in Kombination mit der Forderung nach Wiederherstellung einer funktionierenden Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gerichte geeignet, unbedingte Verfassungstreue zu belegen. Niemand in der AfD zweifelt Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte als den Idealzustand an. Was man dort anzweifelt, das ist, daß der Idealzustand noch existiert. Wer als Verantwortlicher dafür zu benennen ist, daß er nicht mehr existiert, wäre der wahre Verfassungsfeind. Daß beispielsweise die Presse als vierte Gewalt zum völligen Reinfall geworden ist, steht ganz und gar außer frage. Hier wären die Querverbindungen zu thematisieren, die ich in diesem Artikel aufgezeigt habe. Von der Wochenzeitung „Die Zeit“ und der Nähe ihres „Störungsmelders“ zur gewaltaffinen Antifa über die Amadeu-Antonio-Stiftung zur SPD. Auch das problemlose Wechseln eines Journalisten vom ZDF ins Amt eines Regierungssprechers ist skandalös. Steffen Seibert war ZDF-Nachrichtenmann und ist seit dem 11. August 2010 Regierungssprecher sowie Chef des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung. Und zwar im Rang eines beamteten Staatssekretärs. Das spricht jeder Gewaltenteilung Hohn.

Mut und Zuversicht

Anstatt sich ins Bockshorn jagen zu lassen, sollte die AfD Verfassungsfeindlichkeit zu einem eigenen und zentralen Thema machen. Und zwar die Verfassungsfeindlichkeit der von den Systemparteien hervorgerufenen Zustände in Deutschland, die dem Grundgesetz Hohn sprechen. Es sollte kein Ding der Unmöglichkeit sein, den Spieß herumzudrehen. Man hätte die Fakten auf seiner Seite. Appeasement läuft 180 Grad in die verkehrte Richtung. Vielmehr müssen die Altparteien jetzt erstrecht vom Stier auf die Hörner genommen werden.  Zeit für die AfD, jetzt richtig Tacheles zu reden, kein Blatt vor den Mund zu nehmen und die wahren Verantwortlichen für die verfassungswidrigen Zustände in Deutschland zu benennen. Nur so kann verhindert werden, daß das System die AfD schluckt und neutralisiert.

Heftig zu skandalisieren wäre bspw., daß es einem Dienstherrn, der selbst parteipolitischen Interessen und Ansinnen ausgesetzt ist, ganz alleine obliegt, Beamtenanwärter auf deren „Verfassungsfeindlichkeit“ hin zu beurteilen. Das ist ein unhaltbarer Zustand angesichts der verfassungswidrigen Realität, die von den Systemparteien selbst inzwischen installiert worden ist.

@jouwatch

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »