Samstag, April 27, 2024
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Wien: Deutsche Lehrerin von Irakern gruppenvergewaltigt – Urteil: 9 bis 13 Jahre Haft – Flüchtlingsbetreuer findet das zu hoch

Das Urteil im Wiener Vergewaltigungsprozess erteilt den irakischen Clan-Mitgliedern eine klare Lektion: Für acht der Männer wurden Freiheitsstrafen von neun bis 13 Jahren verhängt. Einem 48-Jährigen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, was sich mit dessen Aussage deckte, dass er geschlafen habe. Der Flüchtlingsbetreuer der Iraker erklärte das Urteil für zu hoch. Seiner Meinung nach sei die mit zwei Promille kaum mehr ansprechbare Frau selbst schuld gewesen. Diese befindet sich seit dem letzten Sommer in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Am Donnerstag wurden in Wien acht Iraker wegen teils mehrfacher Vergewaltigung einer 28-jährigen Frau aus Deutschland verurteilt, die eine Freundin in Wien besucht hatte, um gemeinsam Silvester zu feiern. Das Gericht verhängte Haftstrafen von neun bis 13 Jahren. Einer der Angeklagten wurde im Zweifel freigesprochen.

Brutal vergewaltigt

Die Männer im Alter von 22 bis 48 Jahren, acht von ihnen sind miteinander verwandt oder verschwägert, fielen in der Silvesternacht 2015/2016 nacheinander in einer Wohnung in der Rustenschacherallee in der Wiener Leopoldstadt über die Frau her und missbrauchten sie, berichtet die „Krone“.

Zuvor hatten vier von ihnen die mit zwei Promille stark alkoholisierte und nicht mehr ansprechbare Frau vor einem Innenstadtlokal aufgelesen und in die Wohnung verschleppt, wo sich weitere fünf Männer aufhielten.

Laut dem „Standard“ sollen die Männer ungeschützt und teilweise mehrfach mit der Frau verkehrt haben, darunter ein 22-Jähriger und sein verheirateter Vater. Zu dieser Zeit befand sich die 28-Jährige im kleineren Raum der Zweizimmerwohnung in einem laut Staatsanwältin „bewusstlosen, schreckstarren Zustand“ und sei außerstande gewesen, sich zu wehren.

Busgäste brachten weinende Frau in Hotel

Ein 31-jähriger Vater eines minderjährigen Kindes machte von sich und seinem Opfer ein Foto, bevor er die Frau vor einer Bushaltestelle in der Nähe ablud. Dort setzten Fahrgäste eines Busses die weinende Frau in einem Hotel am Schwedenplatz ab, wo der Portier die Polizei rief.

Durch eine nachträgliche Ortung des Handys der Frau konnten die Angeklagten aufgespürt werden. Von ihnen wurden Mundhöhlenabstriche genommen, die in vier Fällen zu Spermaspuren und in zwei weiteren Fällen zu Speichelspuren am Opfer passten. Bei dem Opfer wurden außerdem Verletzungen im Intimbereich und zahlreiche Hämatome am Körper festgestellt.

https://youtu.be/j1o906gBPqw

Bis 15 Jahre möglich

Bei Vergewaltigung ist in Österreich eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, so die „Krone“, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge habe oder das Opfer längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt worden sei. Das Schöffengericht sah diese Umstände als gegeben an.

In ihrer kurzen Urteilsbegründung fand die Richterin kaum mildernde Gründe. Zwar konnte den Angeklagten für ihren bisherigen Aufenthalt in Österreich ein ordentlicher Lebenswandel zuerkannt werden, jedoch hatten nur zwei der Männer zur Wahrheitsfindung beigetragen, einer (27) hatte ein reumütiges Geständnis abgelegt. Er bekam 10 Jahre, ein 22-Jähriger, der jüngste der Täter, bekam die geringste Strafe, neun Jahre. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Freispruch für 48-Jährigen

Einige der Männer räumten ein, mit der Frau Sex gehabt zu haben, wobei die Initiative von ihr ausgegangen sein soll. Einer will überhaupt nicht in der Wohnung gewesen sein.

Lediglich der Älteste der Angeklagten wurde freigesprochen. Er hatte angegeben, dass er geschlafen habe und die Frau erst in der Früh wahrgenommen und ihr beim Aufstehen geholfen habe. Dies wurde ihm im Zweifel geglaubt. Richterin Petra Poschalko sah bei dem 48-Jährigen keine direkte Belastung für einen sexuellen Missbrauch gegeben.

https://youtu.be/r9N5atLCKRw

Flüchtlingsbetreuer: Strafen „viel zu hoch“

Der die acht verurteilten Iraker betreuende Fllüchtlingshelfer gab gegenüber dem TV-Sender „Puls4“ in einem knappen Kommentar nach dem Urteil in Wien an, dass er es „sowieso zu hoch“ finde.

Dann legte er in einer Stellungnahme nach und meinte laut „Puls4“, dass die Frau selbst schuld gewesen und keineswegs ein Opfer sei. Mehr noch: Die Iraker dürften sich selbst als Opfer sehen, soll es aus der Argumentation des Betreuers durchgeklungen haben, so die „Krone“.

Opfer heute in Psychiatrie

Im vergangenen August kam die 28-Jährige in stationäre psychiatrische Behandlung, weil sich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatte. Laut Gutachten leide sie an Schlafstörungen, depressiver Verstimmung, Schuld- und Schamgefühlen, was in der Folge einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sei, so der „Standard“.

Wenn Sie sich fragen, wie es ihr heute geht: sehr schlecht.“

(Lian Kanzler, Opfer-Rechtsanwalt)

Beitragsbild: David Ebener/Symbolbild/dpa

Quelle: Epoch Times

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