Die Richter in Luxemburg haben in letzter Instanz entschieden: Selbst wer schwere Straftaten begeht, darf unter Umständen nicht abgeschoben werden. Damit stärkt der EuGH den Schutz von sogenannten Flüchtlingen nach der Genfer Konvention.
Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, so das heutige Urteil der Luxemburger Richter (Rechtssachen C-391/16, C-77/17 C-78/17), berichtet RPonline.
Einem sogenannten Flüchtling aus Tschetschenien, der wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hatte Tschechien den Flüchtlingsstatus aberkannt. In Belgien wurden ein Asylbewerber von der Elfenbeinküste laut Welt wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein weiterer Mann aus dem Kongo wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Beiden wurde die Flüchtlingsanerkennung verweigert beziehungsweise entzogen. Alle drei betroffeneren „Flüchtlinge“ zogen in ihren jeweiligen Aufenthaltsländern vor Gericht. Beide Ländern hatten sich daraufhin an den EuGH gewandt, um zu klären ob der Entzug des Flüchtlingsstatus‘ nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar ist.
Das ist er, befanden die Richter in Luxemburg. EU-Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, sind als Flüchtlinge im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen wurde.
Außerdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafen drohen. Ob der Betroffene schwere Straftaten begangen hat, spielt dabei keine Rolle – der Schutz durch die EU-Regeln gehe über den der Flüchtlingskonvention hinaus, so der EuGH.
Die Richter sind außerdem der Meinung, dass eine Person, deren Asylantrag nicht genehmigt oder der das Asylrecht aberkannt wird, nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Flüchtling.
Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Haltung bestätigt-aus Italien kommt Widerstand. Innenminister Matteo Salvini kritisierte das Urteil: Es mache klar, wie wichtig es sei, „dieses Europa zu verändern“, so Salvini. „Ich ändere meine Meinung und auch das Gesetz nicht: Die „Asylbewerber“, die vergewaltigen, klauen und dealen, kehren alle in ihre Heimat zurück“, so der italienische Innenminister. (MS)
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