StartZARONEWS PresseAgenturSchon wieder: Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen IS-Bräute

Schon wieder: Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen IS-Bräute

Wie immer nüchtern und sachlich – eine aktuelle Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft. Doch sie zeigt: Diese Behörde hat zurzeit alle Hände voll zu tun, um gegen den Islam-Terror, der sich in Deutschland immer breiter macht, vorzugehen: 

Die Bundesanwaltschaft hat am 13. Mai 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die 26-jährige deutsche Staatsangehörige Derya Ö. erhoben. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) sowie in diesem Zusammenhang in einem Fall gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) und sich in drei weiteren Fällen, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig Sachen der gegnerischen Partei angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Dort heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte Derya Ö. mit ihrem Ehemann in vom IS besetzten Gebieten in Syrien und im Irak. Dort hatte die Terrororganisation Wohnhäuser unter ihre Verwaltung gestellt, nachdem deren rechtmäßige Bewohner vor den Truppen des IS geflohen oder von ihnen vertrieben worden waren. Die Angeschuldigte erhielt mit ihrer Familie zunächst Wohnungen in einzelnen dieser Wohnhäuser und später eines dieser Wohnhäuser zur kostenlosen Nutzung. Derya Ö. führte den Haushalt und betreute das Kind der Eheleute. Für ihre Tätigkeiten zur Förderung der Zwecke der Vereinigung wurde sie monatlich entlohnt. Während einer kurzzeitigen Trennung von ihrem Ehemann heiratete die Angeschuldigte nach islamischem Ritus ein höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem früheren Ehemann zurück. Von diesem erlernte die Angeschuldigte den Umgang mit vollautomatischen Kriegswaffen. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim IS einen für ein Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen solchen Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf an. Nach der Inhaftierung ihres Ehemannes durch die Vereinigung lebte die Angeschuldigte in einem Frauenhaus des IS.

Die Angeschuldigte wurde am 14. November 2018 festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft.

Und weil es so „schön“ ist, gleich noch die zweite Meldung:

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Mai 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen die 41-jährige deutsche Staatsangehörige Songül G. erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in vier Fällen unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Songül G. pflegte von Deutschland aus regelmäßigen Kontakt zu dem in Syrien lebenden mutmaßlichen Mitglied des „Islamischen Staates“ M. Dieses soll seit Mitte 2016 zusammen mit dem mutmaßlichen „IS“-Mitglied G. in Anschlagsplanungen eingebunden gewesen sein. Hiernach sollte in Deutschland ein Anschlag mit zahlreichen Todesopfern auf eine nicht näher ermittelte Großveranstaltung verübt werden. Zu diesem Zweck sollten anschlagsgeneigte Personen nach Deutschland geschleust werden und dort auf nähere Instruktionen zur konkreten Durchführung des Anschlags warten. Um unverdächtig zu erscheinen, sollten sie in der Zwischenzeit von eingeweihten „Glaubensschwestern“ beherbergt und geheiratet werden.

Um dieses Anschlagsvorhaben zu unterstützen, verschaffte sich Songül G. eine unter fiktiven Falschpersonalien registrierte Mobilfunknummer und legte mit ihr im September 2016 jeweils einen Account bei den Messengerdiensten Telegram und WhatsApp sowie einen Account bei dem sozialen Netzwerk Facebook an. Anschließend übermittelte die Angeschuldigte die Zugangsdaten an M. Diese benutzte die Kommunikationsmittel fortan zum konspirativen Nachrichtenaustausch mit der Angeschuldigten sowie anderen Beteiligten an dem Schleusungs- und Anschlagsvorhaben.

Ebenfalls noch im September 2016 erklärte sich Songül G. gegenüber M. dazu bereit, einen der potentiellen Attentäter bei sich aufzunehmen und zu heiraten. Vor dem Hintergrund dieser Zusage versuchten zwei anschlagsgeneigte Personen im November 2016 aus Syrien in Richtung Deutschland auszureisen. Im Ergebnis gelang es ihnen allerdings nicht, Syrien zu verlassen.

Die Angeschuldigte ist am 11. Dezember 2018 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft

@jouwatch

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