StartZARONEWS PresseAgenturMoslem hat Moschee angegriffen, weil sie für ihn wie eine Kirche war

Moslem hat Moschee angegriffen, weil sie für ihn wie eine Kirche war

Sachsen/Dresden – Mutmaßlich zum linken Ärgernis, stellte sich in der vergangenen Woche heraus, dass es sich beim Moschee-Steineschmeisser von Dresden um einen Moslem aus Tunesien handelt. Bei der Gerichtsverhandlung tat der Rechtsgläubige nun auch seine Motivation kund: Die von ihm attackierte Moschee sei „keine richtige Moschee“, eher eine Kirche.

Nur eine Woche, nachdem der 30-jährige abgelehnte Asylbewerber Hosni S. drei Fensterscheiben der aus der Türkei finanzierten Fatih Camiine Moschee in Cotta mit Steinen eingeworfen hatte, gab der Tunesier vor dem Amtsgericht Dresden in einem sogenannten beschleunigten Verfahren zu, auch die Scheiben einer türkischen Dönerbude und zwei Schaufensterscheiben eingeworfen zu haben.

Auf die Frage der Richterin nach seiner Motivation antwortete der Hereingeflüchtete laut der SZ: Das sei keine richtige Moschee, eher eine Kirche. In der aus der Türkei finanzierten Moschee, die ihm offenbar nicht fundamentalistisch genug ist – seiner Ansicht nach sei der Glaube, der dort praktiziert werde – wurde ihm von Allah befohlen, die Moschee anzugreifen. Im Fall des Döner-Ladens sagte er, die Leute würden dort „vergiftetes Essen“ bekommen.

„Ich glaube Ihnen, dass sie niemanden verletzen wollten“, sagte die vorsitzende Richterin, die überzeugt davon ist, dass der Mann schuldfähig handelte, in ihrer Urteilsbegründung zu dem Angeklagten. „Das heißt aber nicht, dass ich es gutheiße“, so die verständige Richterin, die den Schutzsuchenden dann darüber aufklärt: Es ist verboten, fremde Sachen zu beschädigen und Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Sie sei nicht überzeugt, dass der 30-Jährige ein politisches Motiv gehabt habe, als er die Moschee angegriffen hat. Er hebe einen „vermeintlichen Auftrag“ erfüllen wollen.

Richterin Sibylle Vollmers verurteilte den 30-jährigen S. wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Den ebenfalls angeklagten Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung sah die Richterin jedoch für nicht nachgewiesen. Ob die Straftat des Muslims beim sächsische Verfassungsschutz unter der Rubrik „rechte Straftaten“ geführt wird, berichtet die SZ indes nicht. Ob der Vorsitzende des islamischen Vereins „Zentralrat der Muslime“, Aiman Mazyek, auch in diesem Fall hysterisch wird, muss noch abgewartet werden. (SB)

@jouwatch

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