Die NRW-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hat von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen am geplanten Gesetz zum Kohleausstieg gefordert. Dafür setzen sich auch der Verband kommunaler Unternehmen sowie der Energieverband BDEW ein.
Entschädigungslose Stilllegungen mit hohem Klagerisiko gefährdeten den breiten gesellschaftlichen Konsens der Kohlekommission, erklärte der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe, Achim Post, am Dienstag in Berlin.
„Wir brauchen jetzt substanzielle Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren.“ Es sei unerlässlich, dass die Kritik von Gewerkschaften, Unternehmen und Ruhrgebietskommunen jetzt im Bundeswirtschaftsministerium aktiv aufgegriffen werde.
Verbände warnen vor Verlusten und verringerter Energiesicherheit
An den geplanten Regelungen zu Steinkohlekraftwerken gibt es bereits massive Kritik auch von Verbänden. Der Energieverband BDEW monierte, die Regeln würden für die Kraftwerksbetreiber – zumeist Stadtwerke – erhebliche Verluste bedeuten.
„Damit wird ausgerechnet die Investitionsfähigkeit kommunaler Unternehmen geschwächt, die gemeinsam mit ihren Städten in Erneuerbare Energien investieren müssen“, erklärte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Der BDEW wandte sich ebenfalls gegen gesetzliche Stilllegungen ohne Entschädigungen. „Es geht hier um keine Kleinigkeit, sondern um einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentum von Unternehmen.“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte ebenfalls Nachbesserungen am Gesetz gefordert. Ein VKU-Sprecher hatte gesagt, die Regelungen des Gesetzentwurfs hätten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit bei Wärme wie Strom. Diese würden enormen wirtschaftlichen Schaden vor allem bei kommunalen Kraftwerksbetreibern und bei ihren kommunalen Eignern anrichten.
Das Kohleausstiegsgesetz
Das Bundeskabinett hatte nach langem Ringen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle bis spätestens 2038 regelt. Umstritten sind Regelungen zur Entschädigung für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken. Die Zahlungen sind laut Gesetzentwurf gestaffelt und sollen sich Jahr für Jahr deutlich verringern – ab 2027 soll über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden.
Für Betreiber von Braunkohlekraftwerken soll es für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Milliardenentschädigungen geben – Zwangsstilllegungen sind im Gegensatz zur Steinkohle nicht geplant.
msch/mt/dpa



