StartPolitikEuropaKeine Einbürgerung mehr für Antisemiten und Rassisten

Keine Einbürgerung mehr für Antisemiten und Rassisten

Am heutigen Freitag hat der Bundesrat eine Liste von Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht gebilligt. Nun können Personen, die rassistisch oder antisemitisch motivierte Straftaten begehen, künftig nicht mehr eingebürgert werden.Diese Einschränkung wurde wegen der jüngsten antiisraelischen und antijüdischen Vorfälle angenommen. Zuvor galt sie nur bei schweren Straftaten. Jetzt werden auch Jugendstrafen und weniger gravierende Delikte bei der Einbürgerung berücksichtigt.Des Weiteren wird die Einbürgerung für Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig erleichtert. Betroffene müssen lediglich nachweisen, dass ihre Vorfahren zwischen 1933 und 1945 in Deutschland verfolgt wurden. Der Antrag dazu ist kostenlos, andere Staatsangehörigkeiten dürfen behalten werden. Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet.

Ausländerzentralregister

Zu der neuen Regelung gehört auch das Ausländerzentralregister, wo künftig alle relevanten ausländerrechtlichen Daten und Ergebnisse der Echtheitsprüfung von vorgelegten Dokumenten gespeichert werden. Sensible Informationen aus Asylverfahren, darunter politischen Aktivitäten oder sexueller Orientierung, würden an Drittstaaten nicht übermittelt, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer.

Antisemitische Proteste in Deutschland

Nach der jüngsten Gewalteskalation im Nahen Osten im Mai war es in Deutschland zu antiisraelischen und antisemitischen Protesten gekommen. Führende Politiker hatten ein hartes Vorgehen gegen Judenfeindlichkeit gefordert.

In den letzten Wochen häufen sich bundesweit auch antisemitische Vorfälle: Angriffe auf Synagogen, angezündete israelische Flaggen, antisemitische Parolen.

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