Samstag, April 27, 2024
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Klagen afghanischer Asylbewerber zunehmend erfolgreich

Den von afghanischen Asylbewerbern in Deutschland eingereichten Klagen wird zunehmend stattgegeben. Rund 76 Prozent der Klagen von Januar bis Mai, in denen es eine inhaltliche Entscheidung gab, waren erfolgreich. Das folgt aus einer der DPA vorliegenden Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke.Weitere 2418 Verfahren erledigten sich demnach anderweitig oder betrafen Entscheidungen zur Zuständigkeit von EU-Staaten für den Kläger (Dublin-Verfahren).Wie es weiter heißt, haben die Kläger bei insgesamt 4212 inhaltlichen Entscheidungen in 3203 Fällen Schutz hierzulande erhalten. Lediglich 1009 Klagen seien abgewiesen worden.Die Erfolgsquote afghanischer Kläger gegen deutsche Asylbescheide sei zwischen Januar und Mai 2020 auf 55 Prozent gestiegen. Im Gesamtjahr 2020 seien es 60 Prozent gewesen.

Die Ankündigung der afghanischen Regierung, Abschiebungen in das Land auszusetzen, werde weiterhin geprüft, erklärte das Bundesinnenministerium in seiner Auskunft vom Donnerstag. Grundsätzlich bemüht sich die deutsche Regierung, auch nach dem Vormarsch der Taliban*, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan weiterhin zu ermöglichen.

Anfang Juli war berichtet worden, dass Bundesaußenminister Heiko Maas Abschiebungen nach Afghanistan trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage in der Region noch für zulässig halte.Seitdem die USA im April bekannt gegeben hatten, vom 1. Mai an bis spätestens zum 11. September ihre Truppen vom Hindukusch abzuziehen, erhöhten die Taliban nach Angaben afghanischer Regierungsvertreter die Zahl ihrer Angriffe. Zuletzt brachten die Taliban immer mehr Provinzen in Afghanistan unter ihre Kontrolle, darunter auch einen strategisch wichtigen Bezirk unweit der Hauptstadt. Experten gehen davon aus, dass die Taliban nach dem Abzug der internationalen Truppen eine Offensive auf Kabul starten könnten.

*Unter anderem von der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Weißrussland) als Terrororganisation eingestuft, deren Tätigkeit in diesen Ländern verboten ist.

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