Sonntag, April 28, 2024
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Mehr als 31.000 ausgewiesene Ausländer bleiben in Deutschland

In Deutschland halten sich immer mehr eigentlich ausgewiesene Ausländer auf, die wegen Abschiebung ausreisen sollten, der Aufforderung aber nicht nachgekommen sind. Zum Stichtag 30.06.2021 verzeichnete das Ausländerzentralregister insgesamt 317.636 Personen mit Ausweisungsverfügung.Davon befanden sich jedoch noch mehr als 31.300 in Deutschland, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Im Jahr zuvor waren es knapp 30.000 Ausländer gewesen, die trotz Verfügung noch in Deutschland waren.Der Grund dafür ist, dass der Reiseverkehr angesichts der Corona-Pandemie eingeschränkt wurde. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise kam es auch bundesweit zu deutlich weniger Abschiebungen.

Die meisten Verfügungen gegen Ukrainer

Dabei ist die Zahl der Ausweisungen nach einem Höchststand 2019 inzwischen wieder nach unten gegangen. Demnach ergingen 2020 insgesamt 8257 entsprechende Verfügungen gegen Ausländer. Das waren 25 Prozent weniger als 2019, als die Ausländerbehörden noch 11.081 Ausländer ausgewiesen hatten.

Die meisten einstweiligen Verfügungen richteten sich im vergangenen Jahr gegen Ukrainer (1133), Albaner (973) und Serben (571). Fast 90 Prozent der Fälle waren Männer. Der Abwärtstrend setzte sich im ersten Halbjahr dieses Jahres fort, als 3714 Personen ausgewiesen wurden. Ein langjähriger Vergleich zeigt jedoch, dass die Zahlen fast doppelt so hoch sind wie vor zehn Jahren: 2010 gab es nur 4247 Ausweisungen.Die Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung und darf nicht mit einer Abschiebung verwechselt werden. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn sie nach Ansicht der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn sie eine Straftat begangen haben. Betroffene müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Befolgen sie die Anordnung nicht, können sie abgeschoben werden. Nach Angaben der Bundesländer wurden wie in den Vorjahren die meisten Urteile – rund ein Fünftel – in Baden-Württemberg (1630) erlassen, gefolgt von Bayern (1433) und Berlin (407).

Die Linksfraktion kritisierte das Vorgehen gegen Menschen, die wegen einer Straftat ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Innenexpertin Ulla Jelpke sagte: „Davon sind auch Personen betroffen, die seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und durch die Ausweisung aus allen sozialen Bezügen gerissen werden. Diese Politik halte ich für grundfalsch.“ Wenn Menschen nach Absitzen ihrer Strafe abgeschoben würden, so die Links-Politikerin, „haben wir es mit einer ungerechten Doppelbestrafung zu tun, die nur Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betrifft und eines Rechtsstaats unwürdig ist“.

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