Samstag, April 27, 2024
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Wofür gibt es Schmerzensgeld?

Ein Unfall ist schnell passiert und der Schaden groß. Im schlimmsten Fall wiegt die körperliche Beeinträchtigung so schwer, dass der Geschädigte seinen gewohnten Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Manchmal gibt es einen Unfallverursacher oder einen Schädiger, der einer anderen Person unbeabsichtigt, fahrlässig oder vorsätzlich Schmerzen zufügt. Die Rechtsprechung sieht hierfür einen finanziellen Ausgleich vor. Am besten wendet man sich im Schadensfall an einen spezialisierten Anwalt für Schmerzensgeld.

Welche Personenschäden gibt es?

Der menschliche Körper ist für verschiedene Arten von Verletzungen empfänglich. Was die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs rechtfertigt, ist letztendlich die Schwere des Schadens, woraus wiederum eine mehr oder weniger starke Beeinträchtigung der Lebensqualität resultiert. Das Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma fällt zum Beispiel höher aus als bei einer verstauchten Hand. Eine Querschnittslähmung nach einem Unfall wiegt mehr als ein vorübergehender Haushaltsführungsschaden, bei dem die geschädigte Person für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr dazu in der Lage ist, ihre Familie zu versorgen und die Hausarbeit zu erledigen. Die Ursachen für die Verletzungen sind vielfältig. Risikoreiche Sportarten wie Fußball, Reiten und Skaten führe immer wieder zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen. Neben Sportunfällen passieren auch im Straßenverkehr und im Haushalt Unglücke mit ernsten Folgen. Darüber hinaus kommt es infolge handfester Streitigkeiten zu schweren Körperverletzungen. Nicht immer haftet hierfür ein Schädiger. In zahlreichen Fällen sind die Unfälle selbst verursacht. Häufig ist unklar, ob es einen Schuldigen gibt oder nicht. Im Zweifelsfall hilft ein guter Anwalt weiter.

Der richtige Anwalt für den Personenschaden

Wenn ein guter Anwalt Schmerzensgeld abschätzt, dann resultiert das aus seiner langjährigen Erfahrung. Fachanwälte für Schmerzensgeld haben tagtäglich immer wieder mit den gleichen Fällen zu tun. Es geht um Schädelhirntraumata, Querschnittslähmungen, aber auch um kleinere Verletzungen und Beeinträchtigungen. Zudem entsteht häufig ein immaterieller Schaden, der nicht körperlicher, sondern psychischer Natur ist, denn auch die Seele kann leiden. Sexueller Missbrauch, Beleidigungen und andere Vergehen rechtfertigen ebenfalls einen Schadensersatzanspruch. Oft wissen die Betroffenen gar nicht, dass ihnen ein solcher zusteht. Der Anwalt klärt in diesen Fällen auf und setzt sich für die Geschädigten ein. Oberstes Ziel ist eine Einigung, die beide Seiten zufriedenstellt. In fast allen Fällen kommt es zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Der Anwalt kümmert sich um eine angemessene Schmerzensgeldregelung. Vor allem bei schweren Schäden ist es sehr wichtig, sich von einem spezialisierten Anwalt helfen zu lassen. Auf diese Art und Weise sind zu niedrige Zahlungen vermeidbar. Wer vorschnell die Abfindungserklärung des Versicherungsunternehmens unterschreibt, handelt riskant, denn eine Nachregulierung ist dann leider nicht mehr möglich.

Selbst- oder Fremdverschulden?

In vielen Fällen verzichten Geschädigte auf einen Schadensersatz, weil sie der Meinung sind, dass ihnen ein solcher nicht zusteht. So nehmen zum Beispiel viele Fußballspieler Verletzungen in Kauf, weil sie eben von vornherein wissen, dass beim Sport immer etwas passieren kann. Dennoch gibt es auch hier manchmal Schmerzensgeld, beispielsweise nach einem Foul. Fußballspieler, die andere mutwillig oder fahrlässig verletzen, sind für den Schaden, den sie anrichten, verantwortlich. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Für eine schwere Gesichtsverletzung mit teilweiser Erblindung und mehreren Knochenbrüchen überschreitet das Schmerzensgeld oft die 200 000 Euro-Grenze. Für Rippenfrakturen gibt es um die 3500 Euro und für einen Sehnenriss am Oberarm immerhin noch rund 1000 Euro.

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