Samstag, April 27, 2024
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Ankara übt scharfe Kritik an EuGH-Entscheidung zum Kopftuchverbot

Das türkische Außenministerium hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gerügt, wonach europäische Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen unter bestimmten Umständen ein Kopftuchtragen verbieten können. Dies wurde am Sonntag auf der Webseite des Ministeriums mitgeteilt.Ankara hält die EuGH-Entscheidung für einen „offenen Verstoß gegen die Religionsfreiheit“, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach könne ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz in der EU grundsätzlich gerechtfertigt sein, sollte ein Arbeitgeber ein Bild der Neutralität gegenüber Kunden vermitteln wollen oder dadurch soziale Konflikte zu vermeiden anstreben. Die EuGH-Erklärung kommt vor dem Hintergrund zweier Fällen aus Hamburg und Nürnberg. Hier wollten die Drogeriemarktkette Müller und eine konfessionslose Kindertagesstätte jeweils einer muslimischen Mitarbeiterin nicht erlauben, mit Kopftuch zu arbeiten.

Das Luxemburger Gericht wies allerdings darauf hin, dass die Notwendigkeit solcher restriktiver Maßnahmen nachzuweisen wäre. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien sei auch erforderlich. In der öffentlichen Mitteilung nannte das Außenministerium das Urteil nichtsdestotrotz ein „weiteres Beispiel für die Versuche in Europa, die Islamfeindlichkeit und die Intoleranz Muslimen gegenüber zu institutionalisieren sowie zu legalisieren“. Dieses biete laut Ankara eine Grundlage und einen rechtlichen Schutz für Diskriminierung.

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