Mittwoch, Mai 1, 2024
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Terroranschlag in Wien 2020: Fünf Monate Haft im Prozess um gefälschte Papiere – Bericht

Das Landesgericht in Linz hat laut einem Medienbericht den 30-jährigen Kosovaren, der versucht haben soll, dem Attentäter von Wien gefälschte Dokumente zu besorgen, wegen Dokumentenfälschung schuldig gesprochen. Vom Terrorvorwurf wurde er jedoch freigesprochen.H.M. habe dem späteren Attentäter von Wien gefälschte Dokumente besorgen wollen, weil dieser, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in den Jihad ziehen wollte – nur wenige Monate bevor er in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschoss und zahlreiche weitere verletzte, berichtete der „Standard“. Die Dokumente seien nie beim Attentäter angekommen, doch H.M. habe nun vor Gericht gestanden.Dem Mann, der seit elf Monaten in U-Haft sitze, werde keine Verbindung zum Attentäter nachgewiesen, er werde daher vom Terrorvorwurf freigesprochen, hieß es. Er sei jedoch wegen anderen Dokumentenfälschungen verurteilt worden.

Hintergrund

Der 30-Jährige sei mehrmals nach Österreich eingereist und dann wieder abgeschoben worden. Im Frühling 2020 im Kosovo habe ihn ein enger Bekannter des späteren Attentäters kontaktiert – jener junge Mann, mit dem der Attentäter gemeinsam verurteilt worden sei, nachdem die beiden im Jahr 2018 nach Syrien hätten ausreisen wollen.

Dieser Freund des Attentäters habe den Bruder des Fälschers aus der Zeit in Haft gekannt und den Kontakt hergestellt. Im Mai habe dann der spätere Attentäter dem Angeklagten 1400 Euro überwiesen. H.M. habe einen Dokumentenfälscher in Italien kontaktiert, ihn aber später nicht mehr erreichen können, weswegen die bestellte deutsche ID-Card nie zum Attentäter gelangt sei. Also habe H.M. 500 Euro zurück an den späteren Attentäter überwiesen – mehr habe er gerade nicht parat gehabt, habe er in seiner Einvernahme angegeben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe H.M. damit die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (auch IS/Daesh)* unterstützt, denn er habe sehr wohl gewusst, dass der spätere Attentäter mithilfe der Dokumente in den Jihad wollte. Für die Staatsanwaltschaft sei zudem unstimmig, dass der Angeklagte einerseits meinte, er würde nur für Freunde und Bekannte Dokumente besorgen, der Attentäter aber offenbar nicht in dieses Schema passte. Verteidiger Michael Lanzinger würde das gänzlich anders sehen: Nach dieser Logik, so meinte er, müsste man auch den Mann, der dem späteren Attentäter ein Würstel verkauft hat, vor Gericht stellen. Man könne seinem Mandanten keinerlei Nähe zum IS nachweisen – und dass bei ihm mehrere Ausgaben des Korans gefunden wurden, könne wahrlich kein Indiz für eine radikale Gesinnung sein.

Fünf Monate Haft

In allen Punkten, die den späteren Attentäter betreffen würden, werde H.M. freigesprochen – eine Terrorverbindung habe ihm nicht nachgewiesen werden können. Er werde einzig als Bestimmungstäter wegen eines gefälschten Dokuments schuldig gesprochen, welches er für seinen Onkel in Auftrag gegeben habe – da sei er in Linz gewesen, als er es in Auftrag gegeben habe. Das Urteil würde auf fünf Monate Haft lauten, die U-Haft werde angerechnet, der Angeklagte würde also aus der Haft kommen.

Terroranschlag in Wien

Bei einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag war es am 2. November des vergangenen Jahres an sechs Orten der österreichischen Hauptstadt zu wahllosen Schießereien gekommen. Die Attacken forderten vier Todesopfer, 23 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich nach Behördenangaben um einen 20-Jährigen mit nordmazedonischen Wurzeln, der Sympathisant des IS gewesen sein soll. Der vermutliche Terrorist soll neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft besessen haben.Laut Medien-Informationen wurde der 20-Jährige erst im Dezember 2019 aus der Haft entlassen. Er sollte eigentlich eine 22-monatige Freiheitsstrafe verbüßen, kam jedoch zur Bewährung früher auf freien Fuß.

*Terrororganisation, in Russland und Deutschland verboten

Quelle!:

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