Samstag, Mai 4, 2024
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Ab Montag nicht mehr kostenlos: Das erwartet Ungeimpfte bei den Schnelltests

Ab nächster Woche ist es soweit: Die sogenannten Bürgertests müssen laut einer neuen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums meist selbst bezahlt werden. Wie viel werden sie kosten? Und wen betreffen die Ausnahmen?Die geimpfte deutsche Gemeinschaft solle nicht die Tests der Einzelnen bezahlen, die sich nicht impfen lassen wollen, wiederholte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in den letzten Monaten. Laut den neuen RKI-Berechnungen sollen ja auch fast 80 Prozent aller Erwachsenen vollständig immunisiert sein. Der Rest soll bei der 3G-Regel zahlen – wenn nicht schon die 2G-Regel greift. Es drohen ihnen neue Kosten für jegliche Restaurant- oder Kinobesuche oder auch der Verdienstausfall bei der Quarantäne.

Was wird ein Schnelltest kosten?

Selbst einige Tage vor dem Tag X wird der Preis nicht genauer genannt. Der Markt soll ihn offenbar selbst regeln. Bisher bekommt eine Teststation vom Bund 11,50 Euro pro Schnelltest und 43,56 Euro pro PCR-Test. Das heißt, die neuen Preise sollen vermutlich darüber liegen. Vor der Einführung der kostenlosen Schnelltests im März waren es zwischen zwölf und 50 Euro für einen Schnelltest und zwischen 44 und 90 Euro für einen PCR-Test. Bei Corona-Symptomen bleibt der PCR-Test weiterhin kostenlos.

Diese Menschengruppen bekommen sie weiterhin gratis

Lediglich für die Menschen, für die es noch keinen Impfstoff gibt oder die sich aus medizinischen Gründen nicht vakzinieren lassen können, gelten Ausnahmen. Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere – obwohl es für sie seit Mitte September doch eine Impfempfehlung gibt.

Für die kostenlosen Tests sollen insgesamt folgende Gründe gelten. Dabei müssen die Personen ihren Personalausweis oder ein entsprechendes Dokument vom Arzt vorlegen.SchwangerschaftKinder und Jugendliche bis 18 JahreTherapie, die das Immunsystem supprimiertBeendigung einer Quarantäne – nur für nachweislich Infizierte, nicht für die ReiserückkehrerGenesene Personen sechs Monate nach der nachgewiesenen InfektionAusländische Studierende, die mit einem in Deutschland nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind

Coronatests bei der Arbeit bleiben

Am Arbeitsplatz müssen die Arbeitgeber allen Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, weiterhin mindestens zweimal pro Woche Coronatests anbieten. Die Kosten dafür müssen laut der Corona-Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber übernommen werden.Zwar sind die Beschäftigten nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben. Wollen Sie aber keine Testangebote wahrnehmen, können sie dann dem Arbeitgeber doch ihren Status mitteilen und so von der Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgenommen werden.Warum sind die Tests überhaupt noch nötig, wenn so viele geimpft sind?Am heutigen Freitag meldet das RKI 10.429 Neuinfektionen, 86 Todesfälle und eine Inzidenz von 63,8 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: Am Donnerstag hatte der Wert bei 62,6 gelegen, vor einer Woche bei 64,3. Im September lag die Inzidenz durchschnittlich sogar bei 82,7. Das neue Kriterium – die Hospitalisierungsrate – lag am Donnerstag bei 1,61 Menschen pro 100.000 Einwohner, genauso wie vor einer Woche. Ob das viel oder wenig ist, sagt das Gesundheitsministerium nicht, denn einen bundesweiten Schwellenwert gibt es nicht. Zum Vergleich: Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit bei rund 15,5.

Spahn selbst erklärt die Maßnahme allerdings mit dem überforderten Pflege- und Intensivpersonal auf den Corona-Stationen. Nach seinen Angaben sind 95 Prozent der Corona-Intensivpatienten Ungeimpfte. Diese Zahl variiert nach Bundesland und beträgt etwa in Hessen 80 Prozent. Das Pflegepersonal habe dadurch „sehr viel Mühe und Belastung, die nicht nötig wäre“, so Spahn.

Quelle!:

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