Montag, April 29, 2024
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Bundeswehr: Feuergefecht am North Gate des Flughafens Kabul – ein Todesopfer

Am North Gate des Flughafens Kabul ist es am Montagmorgen laut einer Bundeswehr-Mitteilung zu einem Feuergefecht zwischen afghanischen Sicherheitskräften und unbekannten Angreifern gekommen.Der Zwischenfall ereignete sich demnach am Montag um 04:13 Uhr MESZ.Eine afghanische Sicherheitskraft wurde dabei getötet. Drei weitere sollen verwundet worden sein.„Am weiteren Verlauf des Gefechtes waren amerikanische und deutsche Kräfte ebenfalls beteiligt. Alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind unverletzt“, heißt es im Statement der Bundeswehr.

Nichtregierungsorganisation Emergency informiert

Nach dem Feuergefecht sind mindestens sechs Verletzte mit Schusswunden ins Krankenhaus gekommen. Das teilte die Nichtregierungsorganisation Emergency am Montag bei Twitter mit, die ein Krankenhaus in Kabul betreibt.

Es sei aber keiner der Angeschossenen in Lebensgefahr. Seit Samstag früh seien in dem Krankenhaus 14 Schwerverletzte aufgenommen worden, 26 weitere seien notärztlich behandelt worden.

EMERGENCY (English)@emergency_ngo

In last 48 hours, our #Kabul hospital admitted 14 patients with severe injuries. 26 people were also given first aid. 6 patients arrived from the airport with bullet injuries, but none were in a life threatening condition. Our hospitals and clinics in #Afghanistan are *open*.

Lage in Afghanistan

Besonders akut hatte sich die Lage in Afghanistan in den letzten Wochen zugespitzt, als die Taliban*-Kämpfer eine schnelle Offensive im ganzen Land gestartet und alle Grenzübergänge besetzt hatten. Am 15. August sind sie in Kabul einmarschiert und haben die Kontrolle über den Präsidentenpalast übernommen.Der afghanische Präsident, Aschraf Ghani, verließ das Land, um „ein Massaker zu verhindern“.In der Nacht zum 16. August sagte Mohammad Naim, ein Vertreter des politischen Büros der Taliban, dass der Krieg in Afghanistan vorbei sei und die Regierungsform des Staates in naher Zukunft bekannt werden würde.

*Unter anderem von der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Weißrussland) als Terrororganisation eingestuft, deren Tätigkeit in diesen Ländern verboten ist.

Quelle!:

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