Dienstag, Mai 7, 2024
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Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in vier Jahren um 70 Prozent gestiegen

Die Otto-Brenner-Stiftung hat die fünfte Studie zur Praxis der Nebentätigkeit unter den Volksvertretern auf ihrer Webseite veröffentlicht. Diese liefert eine Schlussbilanz der 19. Legislaturperiode des Bundestages.Basierend auf öffentlich zugänglichen Daten, die auf der Webseite des Bundestags aufgelistet sind, wurde im Juni 2021 eine Gesamtsumme von 52,7 Millionen Euro an Nebeneinkünften der Abgeordneten verzeichnet. Im Juni 2017, am Ende der 18. Legislaturperiode, hatten Bundestagsabgeordnete nur 37,6 Millionen Euro an Hinzuverdiensten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 70 Prozent innerhalb von vier Jahren.

„Aufstocker“ gibt es nicht viele – sie stammen aus Union und FDP

Der Studie zufolge stellen die „Aufstocker“ nach wie vor eine privilegierte Minderheit dar. „261 der mittlerweile 740 Abgeordneten haben sich während der Legislaturperiode etwas hinzuverdient“, so die Studie. Aber diese Minderheit wächst: Der Anteil aller Abgeordneten, die eine „entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat“ angaben, stieg in der 19. Legislaturperiode um 6,3 Prozentpunkte auf 35,3 Prozent. „Das ist das bisher höchste Niveau, das seit der ersten Studie 2013 gemessen wurde“, heißt es in dem Bericht.

Die Autoren betonen, die „Aufstockerei“ sei und bleibe ein Problem, das vor allem die sogenannten „wirtschaftsnahen“ Parteien wie CDU, CSU und FDP betreffe: Fast zwei Drittel der entgeltlich tätigen MdB seien Fraktionsmitglieder der Union (41,8 Prozent) und der FDP (20,3 Prozent). Mit 62 Prozent behauptet die FDP sogar den höchsten Anteil an Mitgliedern, die neben dem Mandat einer weiteren Beschäftigung nachgingen; bei der Union waren es bislang 43 Prozent. Dazu kommt die AfD mit 32 Prozent, gefolgt von den Linken (26 Prozent), der SPD (22 Prozent) und den Grünen (21 Prozent).

Nebeneinkünfte zukünftig strenger kontrolliert

Im Juni hatten sich die Union und die SPD im Bundestag als Reaktion auf die Maskenaffäre auf strengere Transparenzregeln geeinigt. Die Strafen bei Bestechung wurden verschärft, die Annahme von Geldern verboten und auch die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausgeweitet. Nebeneinkünfte sollen künftig schon ab 3000 Euro statt 10.000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Diese müssen auch nicht mehr in groben Stufen, sondern auf den Cent genau angegeben werden.

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