Montag, April 29, 2024
StartPolitikEUZentrales Element für Grenzschutz: Innenministerin Faeser für Stärkung der EU-Agentur Frontex

Zentrales Element für Grenzschutz: Innenministerin Faeser für Stärkung der EU-Agentur Frontex

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich laut der Deutschen Presse-Agentur für eine Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex ausgesprochen.„Bundesinnenministerin Faeser ist der Überzeugung, dass Frontex für den gemeinsamen Schutz der EU-Außengrenzen und zur Unterstützung im Bereich der Rückkehr das zentrale operative Element ist“, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber der Agentur.Frontex müsse daher aus Sicht der Ministerin „weiter gestärkt werden“. An den Einsätzen der EU-Grenzschutzagentur Frontex beteiligen sich aktuell 151 Polizisten und Mitarbeiter des Zolls aus Deutschland. Die meisten dieser Einsatzkräfte stellt die Bundespolizei.Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Ulrich (Linke) weiter hervorgeht, sind die meisten dieser deutschen Beamten derzeit in Frontex-Operationen in Griechenland, Rumänien, Albanien und Serbien eingesetzt.

Alleine in Griechenland ist die Bundespolizei nach eigenen Angaben aktuell mit 42 Einsatzkräften vor Ort. In Ungarn seien derzeit keine Bundespolizisten unter Führung von Frontex, hieß es.

Ihren Einsatz in Ungarn hatte die Grenzschutzagentur nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen Asylsystem Anfang 2021 zunächst ausgesetzt. Die höchsten EU-Richter hatten im Dezember 2020 weite Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal eingereiste Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, hieß es unter anderem. Laut dem ungarischen Helsinki-Komitee (Menschenrechtsorganisation) hält Ungarn jedoch an der Praxis der pauschalen Abschiebungen fest.Die Regierung in Budapest widerspricht dieser Darstellung. Im Januar vergangenen Jahres hatte Frontex mitgeteilt, die Agentur werde ihre Aktivitäten in Ungarn wieder aufnehmen, sobald die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im nationalen Recht des Landes implementiert worden sei.

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