Montag, April 29, 2024
StartPolitikEuropa1:0 für die Straches gegen die FPÖ – Philippa Strache darf ihr...

1:0 für die Straches gegen die FPÖ – Philippa Strache darf ihr Mandat antreten

Mit Entscheid der Landeswahlbehörde vom Mittwoch steht fest: Philippa Strache, Gattin von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, hat Anrecht auf ihren Sitz im österreichischen Parlament. Trotz Ibiza, trotz Spesencausa, trotz massiven Widerstandes in der eigenen Partei. Strache will bis zum 16. Oktober entscheiden, ob sie ihr Mandat annimmt.

Philippa Strache (32) hatte auf Listenplatz drei der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) in Wien kandidiert. Aufgrund des schlechten Wahlergebnisses der Partei bei den Nationalratswahlen kamen via Landesliste aber nur zwei Abgeordnete weiter. Um zu verhindern, dass die Ehefrau des skandalumwitterten ehemaligen Vizekanzlers ins Parlament einzieht, sollte der vor ihr gereihte Harald Stefan auf sein Mandat im Regionalwahlkreis verzichten und stattdessen sein Mandat auf der Landesliste annehmen. Wie die Wiener Landeswahlbehörde am Mittwoch jedoch feststellte, ist eine solche Entscheidung zwischen zwei Mandaten rechtlich nicht zulässig.

Die Rechtsansicht des Innenministeriums, dass Harald Stefan nicht zwischen seinen beiden Mandaten wählen kann,  stieß bei der FPÖ erwartungsgemäß auf prompte Kritik. In einer Presseaussendung vom Mittwoch sprachen sich FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und der designierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl (Anmerk.d.Red.: Klubobmann entspricht einem Fraktionsvorsitzenden in Deutschland) gegen die Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen in der Spesen-Affäre. Ihre Rolle als Tierschutzbeauftragte will die Partei Philippa Strache jedenfalls entziehen.

Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hatte sich über die Versuche seiner ehemaligen Partei, seine Gattin Philippa auszubremsen, auf seiner Facebook-Seite empört:

„Die Arbeit der Linken gegen meine Person und im Sinne von Rufmord und Sippenhaftung gegen Philippa hat die FPÖ selbst am besten erfüllt. Besser hätten es die Linken nicht machen können. Soll das Freiheitlich sein?“

Wie der „Kurier” schreibt, hat FPÖ-Chef Norbert Hofer sich am Rande der Sondierungsgespräche mit Sebastian Kurz (ÖVP) zwar nicht zur Causa „FPÖ gegen Straches“ äußern wollen, das Verhältnis zu seinem in Missgunst geratenen einstigen Mitstreiter Heinz-Christian Strache jedoch als „zerrüttet“ bezeichnet.

Am Donnerstag meldeten sich nun auch die Anwälte von Philippa Strache per Presseaussendung zu Wort, die sie medienrechtlich vertreten. Ihre Mandantin bedinge sich nun aus, im Lichte des ihr in den vergangenen Tagen gegenüber zum Ausdruck gebrachten diffamierenden Verhaltens, unbeeinflusst, sachlich und in Ruhe innerhalb der zu beachtenden Frist bis zum 16.10.2019 zu entscheiden, ob unter den gegebenen Umständen eine ihren Wählern geschuldete konstruktive Arbeit im Parlament sowie ein politisches Wirken im Sinne des Wohles der Bürger und Wähler mit der Aussicht auf Erfolg möglich sein werde, heißt es in dem Dokument.

Zugleich versichern sie, dass Philippa Strache sich niemals über Spesenabrechnungen an der Partei bereichert hat:

„Unsere Mandantin Frau Philippa Strache hat zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert. Insbesondere hat sie weder die Anschaffung von Kleidungsstücken, noch von Mode-Accessoires, wie etwa Handtaschen, aus Geldmitteln der FPÖ finanzieren lassen. Diese Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage und dienen erkennbar allein dem Zweck, unsere Mandantin gezielt zu diffamieren.“

Sollte sich Philippa Strache dafür entscheiden, ihr Mandat anzutreten, könnte sie auch als fraktionslose Abgeordnete ins Parlament einziehen.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »