Mainz – Bürger, die auf eigene Faust ausreisepflichtige Asylbewerber Unterschlupf gewähren, sollten mit juristischen Konsequenzen rechnen, fordert die AfD Rheinland-Pfalz. In einer Presserklärung zum Thema „Bürgerasyl“ weist der migrationspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Matthias Joa darauf hin, dass Privatpersonen, die Asylbewerbern illegalen Aufenthalt ermöglichen, den Rechtsstaat gefährden und sich strafbar machen!
In mehreren deutschen Städten haben sich Bürgerasyl-Initiativen gegründet. Sie wollen ausreisepflichtige Asylbewerber vor der Abschiebung schützen, indem sie privaten Unterschlupf verschaffen. Hierzu Mathias Joa: „Das sogenannte Bürgerasyl hat – ähnlich wie das Kirchenasyl – keine rechtliche Grundlage in Deutschland. Es obliegt allein dem Staat, zu entscheiden, ob ein Asylbewerber bei uns bleiben darf oder ob er ausreisen muss. Schließlich kommen ja letztlich auch die Steuerzahler für die umfangreichen Folgekosten eines Langzeitaufenthalts mit Integrationsmaßnahmen auf.“
Matthias Joa weiter: „Wenn eine Person zur Ausreise aufgefordert wird, ist dem immer eine umfangreiche Mehrfachprüfung aller möglichen humanitären, persönlichen und politischen Asylgründe vorausgegangen. Der deutsche Staat schiebt alles andere als leichtfertig ab – im Gegenteil. Oft müsste er deutlich kritischer prüfen.“
Matthias Joa fordert: „Mit dem Bürgerasyl entsteht eine gefährliche Art von Selbstjustiz, indem sich – neben den sogenannten Flüchtlingsräten – nun auch Privatpersonen über den Rechtsstaat erheben und sich anmaßen, selbst zu entscheiden, was in ihren Augen Recht und Gesetz ist. Eine solche Haltung lässt sich nicht mit Humanität rechtfertigen. Sie ist undemokratisch und illegal. Wer Behörden und Gerichte bei ihrer Arbeit gezielt behindert, handelt kriminell und gehört deshalb strafverfolgt und sanktioniert.“
Wer steckt hinter der Bürgerasylbewegung?
Welchen Geist in der Bürgerasylbewegung herrscht macht der Aufruf vom Dezember 2017 der Gruppe „Solidarity City“ aus dem Rhein-Main-Gebiet deutlich, die sich gegen einen Abschiebeflug nach Afghanistan richtet:
„Es macht fassungslos und wütend, wie das Bundesinnenministerium an einer unmenschlichen und völlig verfehlten Politik der Abschreckung um jeden Preis festhält“, kommentiert Hagen Kopp von „kein Mensch ist Illegal“ aus Hanau den geplanten Abschiebeflug. „Wir hatten bereits im Mai diesen Jahres die Initiative Bürgerasyl gestartet und wir werden diese nun ausweiten, um alles dafür zu tun, die Betroffenen vor Abschiebungen zu schützen.“
Im Mai 2017 hatten über 60 BürgerInnen aus Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis in einem gemeinsamen Aufruf öffentlich verkündet: „Wir werden von Abschiebungen bedrohten Flüchtlingen aus Afghanistan Bürgerasyl gewähren, das heißt, wir werden Platz machen in unseren Wohnungen und notfalls die Menschen verstecken, die in Krieg und Verfolgung zurückgeschickt werden sollen.“
Die Bürgerasylbewegung ist gut vernetzt und hat mächtige Lobbyisten und Parteien an ihrer Seite. Trotz Lippenbekenntnisse von CDU und CSU-Politikern wird wohl kaum jemand gegen die Gruppen vorgehen. Auch die juristische Verfolgung der privaten Asylgeber steht auf wackligen Füßen. Schon die Pressemeldungen zum Thema klingen nicht nach drakonischen Maßnahmen.
Kleine Mahnung mit dem Zeigefinger
So schreibt die WELT: „Eine wachsende Zahl von Initiativen in Deutschland will Flüchtlinge vor Abschiebung schützen – zum Beispiel in Berlin, Göttingen, Köln oder im Land Brandenburg. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) warnt davor. Ein „Bürgerasyl“ sei im deutschen Recht nicht vorgesehen, erklärte ein Sprecher seines Ministeriums auf Anfrage. „Es ist nicht akzeptabel, dass es eigenmächtig zur Verhinderung von Dublin-Überstellungen oder Rückführungen durchgeführt wird.“
Auch auf Landesebene hört man zum Thema „Bürgersasyl“ moderate Töne. Niedersachsens Innenminister lässt über einen Sprecher laut WELT gar verkünden:
„De facto sei es damit nicht strafbar, jemand anderen ohne Gewaltanwendung vor der Abschiebung zu schützen.“ Ebenfalls nicht strafbar ist es wie von Flüchtlingsverbänden ‚Pro Asyl‘ oder der ‚Flüchtlingsrat‘ praktiziert, Abzuschiebende vorzuwarnen. Dies „könnte“ sich laut Zeitung mit einem Gesetz ändern, dessen Entwurf Seehofer im Februar vorgelegt hat. Das Ganze nennt sich „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Verboten ist in diesem Land vieles, doch wer genauer hinschaut, merkt, dass seit der Masseneinwanderung überall mit zweierlei Maß gemessen wird. Zum Beispiel bei der Wohnungsvergabe und allzu oft beim Strafmaß. (AfD-RLP/KL)
@jouwatch



