Montag, April 29, 2024
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AfD: „Bundestag darf uns nicht zwingen, Masken zu tragen“ – Sputnik Exklusiv

Seit Anfang Oktober gilt im Bundestag die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz. Nun stellt die AfD-Fraktion dem Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) ein Ultimatum. „Auch wir als Rechtsstaatspartei befolgen unsinnige Regeln, werden jetzt aber rechtlich aktiv“, so Stephan Brandner (AfD), Justiziar seiner Partei, gegenüber Sputnik.

Wie am Mittwoch bekannt wurde, wollen Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion bald keine Masken zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr im Parlament tragen. Dazu wurde Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ein Ultimatum bis Freitag, 8 Uhr vormittags, gestellt. Er müsse die sogenannte Masken-Pflicht wieder aufheben, so die Forderung der Alternative für Deutschland.

Sputniknews wollte daraufhin von der AfD-Fraktion wissen, wie dieser Schritt juristisch begründet sei. Warum – so der Vorwurf – das Hausrecht des Bundestags in diesem Bereich nicht greife und was passieren würde, sollte das Ultimatum ohne Handlung verstreichen.

„Das Hausrecht des Bundestages wird dem Bundestagespräsidenten zwar durch Artikel 40 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes (GG) eingeräumt, allerdings befähigt diese Aufgabenzuweisung den Präsidenten nur dazu, den Zugang und die Ordnung in den Räumen des Bundestages eigenständig zu regeln“. Das stellte Stephan Brandner, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, am Donnerstagnachmittag gegenüber Sputniknews klar. 

„Eingriffe in Grundrechte“ – AfD

Er und seine Partei würden daher bei der neuen Regelung – dass alle Abgeordneten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Parlament Atemschutz-Masken tragen müssen – von „Grundrechtseingriffen“ sprechen.

Solche müssten „auf einer konkreten Ermächtigung in Form eines förmlichen Gesetzes beruhen“, so der Jurist. Eine sogenannte Generalklausel, wie in diesem Falle, reiche nicht aus. Dies besage das sogenannte Bestimmtheitsgebot. „Allgemeinverfügungen, die nicht auf ein förmliches Gesetz zurückgeführt werden können, sind daher rechtswidrig.“

AfD-Justiziar Brandner betonte:

„Ausschließlich der Gesetzgeber wäre ermächtigt gewesen, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Deutschen Bundestag, Anm. d. Red.) durch eine entsprechende Normierung verbindlich zu machen. (…) Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass von der streitgegenständlichen Allgemeinverfügung eine besondere Eingriffsintensität (die das politische Arbeiten im Parlament erschweren könnten, Anm. d. Red.) ausgeht.“

Betroffen seien „nicht nur die Abgeordnetenrechte aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, sondern auch die allgemeine Handlungsfreiheit der Besucher und die Berufsausübungsfreiheit der Angestellten im Bundestag.“

Klage vor Bundesverfassungsgericht geplant

Die AfD im Bundestag kritisiere demnach, dass „auf Grundlage des Hausrechts Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, die der Verwirklichung des Widmungszwecks des Gebäudes dienen.“ So könnten „Störungen des Dienstbetriebs“ gegeben sein.

Auch dürfe das Hausrecht des Bundestages nicht „über den Zugang und Aufenthalt von Personen in den Räumen des öffentlichen Gebäudes bestimmen. Hierunter fällt das pauschale Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für jeden Besucher des Bundestags jedoch nicht. Bereits aus diesem Grund kann der Bundestagspräsident (Schäuble, Anm. d. Red.) die Allgemeinverfügung nicht auf die Hausordnung stützen.“

Darüber hinaus kündigte AfD-Bundestagspolitiker und Jurist Brandner an, seine Fraktion werde „die angekündigten Klagen bzw. Anträge nach Fristablauf (am Freitagvormittag, Anm. d. Red.) beim Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgericht einreichen.“

Vorschriften als „unsinnig“ kritisiert

Eine entsprechende Abmahnung gegen Schäuble sei bereits eingereicht.

Ob die AfD-Abgeordneten ab kommender Woche – wie angekündigt – tatsächlich ohne Mund-Nasen-Schutz ihrer Arbeit im Bundestag nachgehen werden, davon geht AfD-Justiziar Brandner „nicht aus“, wie er gegenüber Sputnik erklärte. „Wir sind eine Rechtsstaatspartei und warten erst einmal die juristischen Entscheidungen ab. Denn auch an unsinnige Vorschriften halten wir uns.“

Seit dem sechsten Oktober gilt im Deutschen Bundestag für alle Abgeordneten und Mitarbeiter im Plenarsaal, in Sitzungssälen, Besprechungsräumen sowie Gängen und Fahrstühlen und allen Gebäuden des Parlaments eine „allgemeine Pflicht“ zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trage dazu bei, so beruft sich das Parlament auf das Robert-Koch-Institut (RKI) „andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen“.

Kritik an AfD-Vorgehen: „Gefährdet Risikogruppen im Bundestag“

Der Bundestag habe seit Beginn der Pandemie „vielfältige Maßnahmen ergriffen“, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen und die Gesundheit der sich im Bundestag aufhaltenden Personen zu schützen. „Allerdings wurde die dringende Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht überall beachtet.“

Jan Korte (Die Linke) reagierte bereits laut Medien auf die teils masken-unwilligen AfD-Politiker im Bundestag:

„Bei der AfD denken sie offenbar, dass für sie nicht dieselben Regeln gelten wie für die normale Bevölkerung, nur weil sie Abgeordnete sind.“

Bereits im September sprachen sich die Bundestags-Fraktionen der Linken, der Grünen und der SPD für eine Verschärfung der Masken-Bestimmungen im Parlament aus. „Wir werden anregen, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes festzuschreiben“, sagte Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, damals gegenüber der Funke Mediengruppe. Korte von der Links-Fraktion meinte im gleichen Zeitraum, wenn es notwendig sei, werde „man auch über die Hausordnung sprechen“. Vor allem die Sorge um Abgeordnete aus Risikogruppen mache dies unumgänglich.

Wird Präzedenzfall geschaffen?

„Die AfD-Bundestagsfraktion hat (…) den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Schäuble, abgemahnt, die angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Masken) in den Gebäuden des Deutschen Bundestages aufzuheben“, so informiert eine aktuelle Pressemitteilung der AfD.

Die aktuelle Corona-Pandemie habe sich „im Frühjahr 2020 zur Corona-Hysterie entwickelt. (…) Der Erlass einer sogenannten Maskenpflicht in den Räumen des Bundestages, aber erst recht im öffentlichen Raum der Bundesrepublik, ist nach unserer Ansicht und der vieler Experten, schlichtweg rechtswidrig. Es gibt keine gesicherte wissenschaftliche Grundlage, die es rechtfertigt, dass die gesamte deutsche Bevölkerung in der Öffentlichkeit Masken zu tragen hat. Wenn gesunde Personen Masken tragen, schützt dies nicht vor respiratorischen Virusinfektionen – so die Weltgesundheitsorganisation WHO in ihrer Empfehlung zum Gebrauch von Masken vom Juni 2020. Außerdem stützt das RKI seine ‚Neubewertung‘ von Masken auf Studien, die weder aktuell sind noch untersuchen, wie sich Viren im öffentlichen Raum verbreiten.“

Die AfD-Fraktion wolle somit „einen Präzedenzfall“ schaffen, damit „die willkürlichen und uneinheitlichen Maskenverordnungen in Deutschland abgeschafft werden.“

Quelle!:

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