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AfD fordert Münchens OB Dieter Reiter auf, Recht und Gesetz bei der Wahlbeobachtung einzuhalten

München – Durch Vorgaben, die die Stadt München unter ihrem SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter Wahlhelfern vorgibt, sieht die AfD München die Wahlbeobachtung eingeschränkt. In einem offenen Brief wird deshalb Reiter dazu aufgefordert, Recht und Gesetz bei der Wahlbeobachtung bei der bayerischen Landtagswahl am 14.10.2018  einzuhalten. Grund zur Besorgnis gibt es allemal.

Aufgedeckte Unregelmäßigkeiten bei zurückliegenden Landtagswahlen in anderen Bundesländern haben das Vertrauen in die Korrektheit der Wahlabläufe beschädigt und hätten so das öffentliche Interesse an der Beobachtung der Stimmenauszählung anwachsen lassen. Die Stimmkreiskandidaten des AfD Kreisverbands München Süd, Wolfgang Wiehle (MdB) und Uli Henkel sehen deshalb die geplanten Einschränkungen bei der Wahlbeobachtung, die die Stadt München bei der kommenden Landtagswahl am 14. Oktober vorgesehen hat, als nicht hinnehmbar an.

Mindestabstand von 2-3 Meter weil sich Briefwahlvorstand „bedrängt“ fühlt

So sollen, wie in den Schulungsunterlagen für Wahlhelfer der Stadt München aufgeführt, auf die „Einhaltung eines Abstandes von ca. 2-3 Meter“ geachtet werden. Grundlage für die Anordnung sei ein völlig subjektiven Anlass, da sich die Stadt darauf beruft, dass sich durch Wahlbeobachter „einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes bedrängt“ fühlten. Berichte von Wahlbeobachtern bei den zurückliegenden Bundestagswahlen legen nach Ansicht der AfD allerdings nahe, dass das Auf-Abstand-Halten der Wahlbeobachter gerade bei der Auszählung der Briefwahl sehr extensiv vorgenommen wird und keineswegs nur aus Anlass tatsächlicher Arbeitsbehinderungen bei der Stimmenauszählung erfolgt.

Stark irritieren zeigt sich die AfD auch davon, dass die Weitergabe der Auszählergebnisse über das Computersystem offensichtlich ohne Wahlbeobachter, also im Verborgenen geschehen soll. Gerade bei dieser Tätigkeit können Versehen oder Manipulationen große Auswirkungen haben, was Fälle aus Nordrhein-Westfalen belegen, so die AfD in ihrer Argumentation weiter.

Um bei der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag die Öffentlichkeit bei der Wahlbeobachtung nicht, so wie offensichtlich geplant, unnötig einzuschränken, ruft die AfD zur Wahlbeobachtung auf. Zudem wandte sich die AfD in einem Offenen Brief an Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und forderte ihn – wie im nachfolgenden Wortlaut des Briefes aufgeführt – Recht und Gesetz bei der Wahlbeobachtung am 14.10. einzuhalten.

Offener Brief an OB Reiter – Öffentlichkeit der Wahlhandlung bei Landtags-/Bezirkswahl sicherstellen – Geplante Einschränkungen sind nicht hinnehmbar

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Artikel 11 des bayerischen Landeswahlgesetzes sind die Durchführung der Abstimmung und die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses öffentlich. Das ist für die kommende Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober maßgeblich.

Aufgedeckte Unregelmäßigkeiten bei zurückliegenden Landtagswahlen in anderen Bundesländern beschädigen das Vertrauen in die Korrektheit der Wahlabläufe und lassen das öffentliche Interesse an der Beobachtung der Stimmenauszählung wachsen (vgl. im Internet bezogen auf Bremen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bremen-ergebnis-der- buergerschaftswahlen-muss-korrigiert-werden-a-1069034.html und bezogen auf Nordrhein-Westfalen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article164733521/AfD- Stimmen-faelschlicherweise-fuer-ungueltig-erklaert.html).

Umso befremdlicher ist es, dass die Landeshauptstadt München laut übereinstimmenden Berichten vieler Teilnehmer an den Wahlhelfer-Schulungen und auch ausweislich der ins Internet gestellten Schulungsunterlagen die Transparenz der Stimmenauszählung für die Öffentlichkeit massiv einzuschränken gedenkt (Schulungsunterlagen)

So ist in den Schulungsunterlagen von der „Einhaltung eines Abstandes von ca. 2-3 Meter“ (Hervorhebung und Schreibweise wie im Original) die Rede, anzuordnen auf den völlig subjektiven Anlass hin, dass sich durch Wahlbeobachter „einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes bedrängt“ fühlten. Die „Schnellmeldung“ des Wahlergebnisses wird denjenigen Unterlagen zugerechnet, in die Wahlbeobachter auf keinen Fall Einsicht bekommen sollen.

Natürlich muss sichergestellt werden können, dass die zügige und korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses durch anwesende Wahlbeobachter nicht verhindert wird und personenbezogene Daten (z.B. auf Wahlscheinen) geschützt bleiben.

Berichte von Wahlbeobachtern bei den zurückliegenden Bundestagswahlen legen allerdings nahe, dass das Auf-Abstand-Halten der Wahlbeobachter gerade bei der Auszählung der Briefwahl sehr extensiv vorgenommen wird und keineswegs nur aus Anlass tatsächlicher Arbeitsbehinderungen bei der Stimmenauszählung erfolgt.

Stark irritieren muss des Weiteren, dass die Weitergabe der Auszählergebnisse über das Computersystem offensichtlich ohne Wahlbeobachter, also im Verborgenen geschehen soll. Gerade bei dieser Tätigkeit können Versehen oder Manipulationen große Auswirkungen haben, was Fälle aus Nordrhein-Westfalen belegen; auch der oben zitierte Pressebericht liefert dafür ein Beispiel.

Um nicht missverstanden zu werden: auch die AfD ist davon überzeugt, dass der allergrößte Teil der Wahlhelfer und natürlich auch der Mitarbeiter der Verwaltung schon aus einer entsprechenden Einstellung heraus korrekt arbeiten. Es geht uns lediglich darum, eventuell geplantes kollusives Verhalten in Wahlvorständen von vorne herein auszuschließen und so das Vertrauen in den Wahlvorgang sicherzustellen, gerade auch wenn es gar keine „schwarzen Schafe“ geben sollte.

Wir fordern Sie deshalb dazu auf,
a) dasWegschickenvonWahlbeobachtern auf 2-3MeterAbstand nur dann zuzulassen, wenn diese nach objektiven Maßstäben den Vorgang der Ermittlung des Wahlergebnisses stören sollten,

b) die „Schnellmeldung“ des Wahlergebnisses nicht zu den geschützten Daten hinzuzurechnen, sondern vielmehr vollständig transparent zu machen und, so wie das nach unserer Erinnerung in früheren Jahren immer geschah, ihren Inhalt im Wahllokal bzw. am Briefwahl-Auszähltisch für die anwesende Öffentlichkeit laut und deutlich für jedermann vernehmbar verkünden zu lassen,

c) diese Anordnungen der Öffentlichkeit bekanntzugeben, damit sowohl alle Wahlhelfer als auch die an einer Wahlbeobachtung interessierten Bürger über die Klarstellung der Rechtslage ausreichend informiert sind.

Wir hoffen, dass die Wahlhandlung am kommenden Sonntag störungsfrei abläuft und keinen Anlass zu Beanstandungen liefern wird. Wir kündigen aber auch unsere Bereitschaft an, eine teilweise oder vollständige Neuauszählung des Wahlergebnisses zu verlangen, wenn es stichhaltige Anhaltspunkte für Zweifel an der Korrektheit seiner Ermittlung geben sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Wiehle, MdB, Kreisvorsitzender München-Süd
Uli Henkel, Mitglied im Bundeskonvent, Landtagskandidat für München

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