Freitag, Mai 3, 2024
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Antisemitische Aussagen: Mann in Wien wegen Hasspredigt in Moschee verurteilt

Ein Islamgelehrter in Wien ist wegen einer Hasspredigt zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann soll durch antisemitische Aussagen aufgefallen sein, die das Landesgericht für Strafsachen Wien als Verhetzung eingestuft hat.Nach Angaben des „ORF“ hatte sich der Prediger vor 100 bis 200 in einem Gebetsraum Versammelten abfällig über Juden geäußert. Demnach behauptete er, Allah „hasse“ die Juden, diese wären „die stärksten und schlimmsten Kuffar (Ungläubige – Anm. d. Red.)“. Anhand einer Tonbandaufzeichnung der Predigt konnte das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) die Schuld des 64-Jährigen nachweisen.In seiner polizeilichen Vernehmung soll der Mann zu Protokoll gegeben haben, „für den Koran sind die Juden die schlimmsten Leute“. Die diskriminierende Aussage versuchte er jedoch vor Gericht zu entschärfen: „Ich habe das nicht persönlich gegen die Juden gemeint.“Er habe in seinem Vortrag aufzeigen wollen, „wie man auf dem guten Pfad bleiben kann“. Das beziehe sich nicht nur auf Juden, sondern ebenso auf Muslime und Christen, „die dem Namen Gottes nicht mehr gefolgt sind. Gott schreibt uns den Pfad vor, und diesen haben wir zu befolgen“. Er habe daher nicht seine persönliche Meinung dargelegt, „ich wollte nur sagen was Gott mag und was Gott hasst“.

Tatbestand der Verhetzung erfüllt

Darüber hinaus gab der Angeklagte an, keine offizielle Funktion innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft zu haben und Geld vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu beziehen. Nebenbei sei er als Taxifahrer tätig, erklärte der 64-Jährige vor Gericht. Einmal habe er in der Moschee einen „Bildungsvortrag“ gehalten, „vor höchstens 15 oder 20 Leuten“. Dazu sei es nur deshalb gekommen, „weil eine Gruppe von Jugendlichen dort war, die mehr über Religion wissen wollte“.

„Ich halte solche Aussagen für gefährlich“, befand die Richterin Martina Krainz in ihrer Urteilsbegründung. Der Tatbestand der Verhetzung sei „eindeutig erfüllt“. Sowohl der Staatsanwalt als auch der 64-Jährige waren mit dem Urteil einverstanden, da der Angeklagte anwaltlich nicht vertreten war, hat er jedoch drei Tage für ein allfälliges Rechtsmittel Zeit. Das Urteil ist insofern nicht rechtskräftig.

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