Sonntag, April 28, 2024
StartPolitikEuropaAnwälte kritisieren Kollegin für Verfassungsklage gegen staatliche Corona-Maßnahmen

Anwälte kritisieren Kollegin für Verfassungsklage gegen staatliche Corona-Maßnahmen

Die auf Medizinrecht spezialisierte Heidelberger Anwältin Beate Bahner will über einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht das sofortige Ende der Präventionsmaßnahmen der Bundesländer erreichen. Jetzt erhält sie Widerspruch von Anwaltskollegen, die ihre Argumente kritisieren.

Beate Bahner, die sich unter anderem mit Veröffentlichungen zum Werberecht für Ärzte oder dem Recht im Bereitschaftsdienst einen Namen gemacht hat, fordert per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht, dass die von den Bundesländern erlassenen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sofort aufgehoben werden, Sputnik berichtete.

Diese Maßnahmen seien geeignet, so die Juristin, den „Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Sie hat zur aktiven Missachtung von Schließungsanordnungen und Versammlungsverboten aufgerufen, unter anderem zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersonnabend. Frau Bahner beruft sich dabei auf Artikel 20 des Grundgesetzes, in dem es wörtlich heißt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Frau Bahner erhält jetzt Widerspruch von Fachkollegen, die ihre Auslegung des Grundgesetzes und die Bewertung der Verordnungen der Bundesländer kritisieren. So hat der auf Urheber- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Oliver Schwenzer, seiner Kollegin vorgeworfen, ihr Vorgehen „mutiere“, wie er in einer Stellungnahme schreibt, zum „Nährboden für Verschwörungstheoretiker, die schon immer meinten, ‚die da oben entscheiden über unsere Köpfe hinweg.‘“

Organe der Rechtspflege hätten kühlen Kopf zu bewahren

Schwenzer schreibt auch: „Es mutet bizarr und populistisch an, wenn eine Berufskollegin von ‚düstersten Modellszenarien‘ spricht und damit ganz offenkundig auf das Robert-Koch-Institut abzielt.“ Es sei legitim, dass sich Menschen bei einem Thema „dieser Strahlkraft“ aufgeregten, aber Rechtsanwälte seien eine besondere Berufsgruppe, nämlich „Organe der Rechtspflege, die gebotene Vorsicht walten und einen kühlen Kopf bewahren“ sollten.

Die auf Schadenersatzfälle spezialisierte Konstanzer Kanzlei Fischer & Collegen formuliert sogar noch härter gegen ihre Heidelberger Kollegin in einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Vielleicht gut gedacht, aber schlecht gemacht“. Die Anwälte sprechen von „platten Aussagen der Pandemie-Verweigerin“ und werfen ihr „Stimmungsmache“ vor.

Vor allem aber zweifeln die Konstanzer Anwälte die Praxistauglichkeit der Eilanträge von Frau Bahner an. Sie schreiben wörtlich:

„Ob die Allgemeinverfügungen gänzlich berechtigt waren oder nicht, darauf kommt es primär gar nicht an. Für die Wirtschaft kommt es auf etwas an ganz anderes an: wer aufgrund der Pandemie sein Geschäft schließen musste oder einen eklatanten Umsatzrückgang zu verzeichnen hat, den er selbst nicht vertreten hat (weil er das Virus nicht eingeschleppt hat), dem sollte ein Entschädigungsanspruch zustehen und zwar in der Höhe der Kosten und Verluste, die nicht vermeidbar sind.“

Abschließend werfen sie der Heidelberger Juristin „subjektive und destruktive Schlaumeierei“ vor und kündigen an, ihre Kollegin in „die Liste der ‚Corona-Deppen‘ aufzunehmen.

Frau Bahner ist allerdings nicht die einzige, die mit Eilanträgen versucht oder versucht hat, die restriktiven Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu kippen. Bislang sind aber alle Versuche gescheitert. Interessant ist eine Begründung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der am 26. März einen Eilantrag gegen die vorläufige Ausgangsbeschränkung mit der Begründung ablehnte, dass zwar nicht von einer „offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrages“ ausgegangen werden kann, aber in der Folgenabwägung die Interessen der Allgemeinheit überwiegen würden.

Mahnung von Ex-Justizministerin: „In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter“

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte in einem Interview für die Nachrichtenplattform „Telepolis“ am 28. März, „In Krisenzeiten haben die Grundrechte keinen Ausschalter“. Sie halte es für nachvollziehbar, „dass die Bundesregierung als Krisenmanager effizient und zügig handelt. Da es um eine unsichtbare Gefahr, ein infektiöses Virus geht, sind Ausgangsbeschränkungen ein drastisches Mittel, das von vielen Experten empfohlen wird.“ Allerdings findet sie es bedenklich, „dass das Gesundheitsministerium per Rechtsverordnung von allen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze abweichen kann. Gesetze sollen nur vom Parlament und nicht von der Exekutive quasi als Blankoermächtigung geändert werden.

Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte daran, dass die in diesen Tagen viel zitierten Notstandsgesetze zwar existieren, aber noch nie angewendet werden mussten und auch in der gegenwärtigen Lage keine Anwendung finden.

Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace mahnt an, dass Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit nicht total eingeschränkt werden dürfen. „Politische Beteiligung ist auch in Zeiten von Corona unverzichtbar. Über Jahrzehnte gewachsene Demonstrationsformen wie die Ostermärsche komplett zu verbieten, verstößt gegen das Versammlungsrecht“, erklärte die Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall am Donnerstag in Berlin.

Und der Journalist und Verleger Jakob Augstein, der für die Augstein-Erben deren Eigentümer-Interessen beim Nachrichtenmagazin „Spiegel“ wahrnimmt, hat in einem aktuellen Gastbeitrag in besagtem Magazin unter der Überschrift „Angst frisst Demokratie“ jetzt deutliche Kritik an den Dimensionen der Grundrechtseinschränkungen bekundet. Damit erklärte er sich zugleich ausdrücklich mit der Brandenburger Verfassungsrichterin und Buchautorin Juli Zeh solidarisch, die derzeit heftiger Kritik wegen ihrer Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen staatlichen Maßnahmen ausgesetzt ist.

Augstein schreibt unter anderem: „Die Leute stürzen sich in einen Akt der Solidarität mit den Schwächsten, obwohl die Allermeisten von ihnen von den Maßnahmen gegen die Krankheit viel stärker bedroht werden, als von der Krankheit selbst.“

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »