Dienstag, April 16, 2024
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Anwältin Basay-Yildiz erhält wieder „NSU-2.0“-Morddrohung

Frankfurt am Main – Die Anwältin Seda Basay-Yildiz hat abermals ein rechtsextremes Drohschreiben erhalten, das mit „NSU 2.0“ unterschreiben wurde. Basay-Yildiz übte in dem Zusammenhang scharfe Kritik an Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Dessen Behörden gingen bei dem Fall „katastrophal“ vor, sagte Basay-Yildiz der FAZ. „Die wollten den Fall klein halten.“

Das jüngste Drohschreiben traf ihren Angaben nach kürzlich ein, nachdem bekannt geworden war, dass sie von der Stadt Wiesbaden einen Preis erhalten wird. Die hessische Landeshauptstadt verleiht ihr im Juli den Ludwig-Beck-Preis, weil sie „in herausragender Art und Weise Zivilcourage“ im Umgang mit rechtsextremen Bedrohungen bewiesen habe, wie es zur Begründung heißt. Basay-Yildiz hat mittlerweile eigenen Angaben nach mehr als ein Dutzend „NSU-2.0“-Drohschreiben erhalten.

Das erste war im August 2018 eingetroffen und hatte nicht-öffentliche Daten ihrer Familie enthalten. Die Daten waren mutmaßlich von Frankfurter Polizisten aus einem Polizeisystem abgerufen worden. Im Zuge dessen stießen die Behörden auf eine Gruppe mutmaßlich rechtsextremer Polizisten.

In der Sache ermittelt das Hessische Landeskriminalamt (LKA) mit einer Sonderkommission. Anfang 2019 beriet das LKA Basay-Yildiz an ihrem Wohnsitz zu Sicherungsmaßnahmen. In dem „Beratungsbericht“ heißt es, die Anwältin sei aufgrund der aktuellen Bewertung der Gefährdungslage durch das LKA als „gefährdet, mit flankierenden Schutzmaßnahmen“ eingestuft.

Einen Teil der Empfehlungen setzte Basay-Yildiz um. Die Rechnung in Höhe von rund 5.000 Euro schickte ihre Anwältin an den hessischen Innenminister mit der Begründung, Basay-Yildiz werde durch das LKA als gefährdet eingestuft, aus dem rechtswidrigen Datenabruf von einem Polizeicomputer, dem das erste Drohschreiben gefolgt sei, ergebe sich ein „amtshaftungsrechtlicher Anspruch“ ihrer Mandantin auf eine Erstattung der Kosten. Wie nun bekannt wird, übernimmt das hessische Innenministerium die Kosten jedoch nicht. In einem Schreiben von Hessens Landespolizeipräsident Roland Ullmann, über das die FAZ berichtet, heißt es, das Innenministerium „bedauert zutiefst“, dass sich Basay-Yildiz und ihre Familienangehörigen „nach wie vor aufgrund der an sie adressierten Drohschreiben bedroht fühlen“. Doch bestehe „kein Anspruch“ auf Ersatz dieser Kosten gegenüber dem Land Hessen. Die Voraussetzungen für einen Amtshaftungsanspruch seien nicht erfüllt. Es lägen insbesondere keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die rechtswidrige Datenabfrage „in Ausübung eines öffentlichen Amtes“ erfolgte und dass insofern die eigentliche Zielsetzung, in der deren Sinn die Abfrage erfolgte, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen sei. Der Fall sei jedoch „kein Privatproblem“ und die Abfrage sei durch hessische Beamte während der Dienstzeit von einem Dienstcomputer erfolgt, sagte Basay-Yildiz dazu der FAZ. „Meine Familie ist zum Abschuss freigegeben und der hessische Innenminister will keine Verantwortung übernehmen.“ In dem Zusammenhang kritisierte die Anwältin zudem, Beuth habe sich bis heute nicht mit ihr getroffen. Die hessische SPD-Fraktionsvorsitzende Nancy Faeser kritisierte, der Innenminister scheue offenkundig den Kontakt mit Opfern von rechtsextremen Drohungen und rechtsextremer Gewalt. Die Ermittlungen in dem Fall seien offenbar „faktisch eingeschlafen“, sagte Faeser der FAZ.

(dts Nachrichtenagentur)

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