Das neue Thema der zwangsfinanzierten „ARD-Faktenfinder“-Autoren ist dieses Mal ein ganz heißes Eisen. Im Beitrag „Die Mär von der Kuscheljustiz“werden die haltlosen Unterstellungen der „Rechtspopulisten“ endlich auf Herz und Nieren geprüft. Natürlich erhielt der zuständige „Faktenchecker“ dabei externe Hilfe. Bereits in der Einleitung stellt dieser fest, dass ausländische Straftäter von deutschen Gerichten nicht milder behandelt werden als andere (Wieso schreibt er eigentlich nicht deutsche Straftäter?). Sogar das Gegenteil sei der Fall.
Selbstverständlich eignet sich dieses Thema auch wieder hervorragend um auf die AfD einzudreschen. Denn, wenn sich diese zu Gerichtsurteilen äußere, (…) ist oft von zu „laschen Strafen“ und einer „Kuscheljustiz“ die Rede. Auch wer angeblich besonders davon profitiert, wird nahegelegt. (…) Deshalb fragt der „Faktenfinder“, ob es wirklich eine Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen durch die Justiz gibt? (…) Ja, sagen Kriminologen. Jedoch anders als von der AfD nahegelegt. (…)
Das behauptet niemand anderes als SPD-Mitglied und ehemaliger Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) Christian Pfeiffer. Sie wissen nicht, wer das ist? Der Herr erging sich 1999 in der steilen These, dass die DDR-Erziehung schuld am Rechtsextremismus und der Fremdenfeindlichkeit der „Ostdeutschen“ sei. Des Weiteren ist er ständiger Gast im ÖRR, wenn es um Kriminalität, besonders von bestimmten Gruppen, geht. Er vertritt den Standpunkt, dass es in der Kriminologie keinen einzigen Befund für (…) eine systematisch mildere Behandlung von nichtdeutschen Tatverdächtigen gebe. (…) Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, meint der Kriminologe. (…) Anschließend folgen durch Herrn Pfeiffer gewichtige Hinweise für seine Annahmen.
(…) Da die Strafzumessung maßgeblich davon abhängt, inwieweit der Richter den Angeklagten als reuevoll erlebt, wirkten sich Kommunikationsprobleme infolge einer Sprachbarriere negativ auf das Urteil gegenüber ausländischen Angeklagten aus. Ist das Gespräch zwischen Richter und Angeklagtem nur über einen Dolmetscher möglich, falle es schwerer, direkt Empathie aufzubauen. Ein Dolmetscher könne das nicht kompensieren. „Schweigen wirkt bedrohlich“, so Pfeiffer, werde zu Lasten des Angeklagten ausgelegt und führe so zu härteren Strafen. Das sei ein weltweites Phänomen. (…)
Die Interpretation dieser Aussage sei jedem selbst überlassen. Es wird aber noch abenteuerlicher. Denn laut einem Gutachten des KFN (!!!), hätten Ausländer aufgrund schlechter Sozialprognosen und schwieriger Kommunikation eine deutlich geringe Chance, anhängige Gerichtsverfahren durch „informelle Erledigungen“ z.B. Täter-Opfer-Ausgleich abzuschließen. Das soll bedeuten, dass die Verfahren gegen Ausländer seltener eingestellt werden.
Weiterhin sagt das Gutachten wohl aus, dass (…) die Anzeigebereitschaft der Opfer stark von der ethnischen Zugehörigkeit des Täters abhängt. „Am KFN wiederholt durchgeführte Opferbefragungen haben hierzu ein Grundmuster bestätigt: Je fremder der Täter ist, umso eher wird angezeigt.“ Zudem wird bei Ausländern häufiger Untersuchungshaft verhängt – vor allem wegen höherer Fluchtgefahr. (…)
Zum Schluss holt sich der Autor noch eine „zweite“ Meinung einer Professorin für Strafrecht der Uni Leipzig ein. Diese verweist darauf, dass die Erzählung von der „Kuscheljustiz“ verfängt. Das ergab eine Analyse von 2.000 Nutzerkommentaren zu Medienberichten. Auch werden die Gewalt- und Sexualdelikte ausschließlich als Ausländerkriminalität wahrgenommen. (…) Das führe dazu, dass die Wut über die „deutsche Kuscheljustiz“ auch die Fronten in der Diskussion über die Flüchtlingspolitik verhärte. (…) Woran das wohl liegen mag?
@jouwatch



