Sonntag, Mai 5, 2024
StartPolitikEuropaAuch bloße Drohungen strafbar: Junger Mann muss knapp 40.000 Euro Buße zahlen

Auch bloße Drohungen strafbar: Junger Mann muss knapp 40.000 Euro Buße zahlen

Ein 24-Jähriger muss laut einer Gerichtsentscheidung nach einer Bomben- und drei Amokdrohungen die Kosten der Polizeieinsätze bezahlen. Das Aachener Verwaltungsgericht hat am Montag seine Klage gegen den Gebührenbescheid des Kreises Heinsberg über knapp 40.000 Euro abgewiesen.

Der Mann war bereits in einem Strafverfahren unter anderem wegen dieser Drohungen 2014 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sein Anwalt begründete am Montag die Klage gegen die Forderung des Kreises Heinsberg. Das damalige Geständnis seines Mandanten sei falsch gewesen, die Droh-Mails seien nicht von ihm gewesen, so der Anwalt. 

Die Richter waren aber davon überzeugt, dass das damalige Geständnis stimmte. „Es passt zu sehr ins Ermittlungsergebnis der Polizei“, begründete der vorsitzende Richter den Gerichtsbeschluss. Dafür spreche auch die Persönlichkeitsstruktur des Mannes.

Der Kläger hatte demnach am 14. Mai 2013 per Mail bei der Polizei einen Amoklauf an der Realschule Heinsberg angekündigt. Am 18. Mai soll er bei der Realschule selbst mit einem Massaker an Schülern und Lehrern für den 22. Mai gedroht haben. Am 17. Mai sollte laut einer Drohung bei einem Sommerfest an einem See in Heinsberg eine Splitterbombe explodieren. Und in zwei weiteren Mails soll er mit einem Amoklauf an der Städtischen Hauptschule in Hückelhoven gedroht haben.

ls/dpa/mt

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