StartZARONEWS PresseAgenturAus Prinzip: Grüne wollen ein schwules Grundgesetz

Aus Prinzip: Grüne wollen ein schwules Grundgesetz

Wenn die Grünen etwas planen, das nicht grundgesetzkompatibel ist, ein Paritätsgesetz etwa, welches Frauenquoten für Parlamente vorschreibt, dann  nehmen sie nicht etwa Abstand von ihrem Vorhaben, sondern sie fordern eine Änderung des Grundgesetzes. „Weil sich sonst nie etwas ändert“, wie der grüne Hofreiter bereits sagte. Aus demselben Grund wollten die Nazis übrigens ihr Ermächtigungsgesetz. Offiziell hieß es „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Zwar würde mit der nunmehr von den Grünen und der FDP geforderten Erweiterung des Artikels drei des Grundgesetzes nicht gleich die ganze gesetzgebende Gewalt an A.H. (Anton Hofreiter) übergehen, aber die von den Grünen und der FDP angeregte Erweiterung des Grundgesetzes wäre auf jeden Fall eine zur „Behebung der Not von schwulen Reichen“. Nur für den Fall, daß die jemals Not leiden könnten in der Bunten Republik. Eine prophylaktische Erweiterung, sozusagen. 

Die Grünen wollen in den Antidiskriminierungs-Artikel des Grundgesetzes nun auch die sexuelle Identität aufnehmen, schreibt die Braunschweiger Zeitung.  Das Vorhaben laufe im Rahmen des bundesweiten „Aktionsplans für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, heißt es in einem Antrag, den die grüne Bundestagsfraktion eingereicht hat. Daß das Vorhaben überhaupt läuft, liegt daran, daß knapp zwanzig Jahre nach Inkraftreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 ein kulturrevolutionäres ´68er-Dogma sich in das Gegenwartsbewußtsein der Massen einzufressen begann, welches da lautet: Das Private ist politisch. Das Dogma war notwendig geworden, weil sonst jede Menge Sozialpsychologen ihr Leben lang von Stütze hätten leben müssen.

Im entsprechenden Artikel des Grundgesetzes steht jedenfalls, daß niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Aus verständlichen Gründen ist es auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), – nicht identisch mit den Grünen – , der ebenfalls die Aufnahme der sexuellen Identität in den Artikel drei fordert.

Fehlende Analogien

Ob sonst noch jemand sinngleiche Anträge gestellt hat, ist derzeit nicht bekannt. Zu denken wäre beispielsweise an den Verband der Motorentuner, dessen Mitglieder ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung durch ein vorurteilsbeladenes Tempolimit schwer diskriminiert werden würden. Und da es wissenschaftlich bereits erwiesener Fakt ist, daß es die sog. Raucherpersönlichkeit gibt, stellt natürlich ein behördliches Rauchverbot eine ganz üble Diskriminierung dar, die eigentlich auch per Artikel drei GG verboten gehört. Aber mit der Logik haben es Grüne bekanntlich nicht so besonders. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es sowohl Grünen, als auch der FDP und anderen Zusammenschlüssen, in denen es Schwule- und Lesben gibt, nicht darum geht, Diskriminierung in ihrer falsch verstandenen Form als Herabsetzung abzuschaffen, sondern über den Umweg eines grundgesetzlichen Diskriminierungsverbotes ganz bestimmte Lebensweisen explizit zu fördern – und andere eben nicht.

Daß jenes Private, welches unzweifelhaft politisch geworden ist, genaue Unterscheidungen (Diskriminierungen) zwischen einem guten, politisch wünschenswerten Privatleben, und einem bösen, nicht wünschenswerten Privatleben kennt, steht völlig außer Zweifel. In den wenigen verbliebenen Demokratien der westlichen Welt – in Ungarn und in Polen z.B. – nennt man solche Unterscheidungen ohne Umschweife „Gesinnungsterror“.

Die Braunschweiger Zeitung: Im Grünen-Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, der Artikel schreibe in seiner jetzigen Form „einen der zentralen Mechanismen von Homo- und Transfeindlichkeit fort“, nämlich das „Unsichtbarmachen“ und „Bagatellisieren“ von Diskriminierungen.

Ich habe schon oft geschrieben, daß „Diskriminierung“ ihrem Wortsinn nach eigentlich „Unterscheidung“ heißt und nicht „Herabsetzung“. Es besteht daher der dringende Verdacht, bei der geforderten Erweiterung des Artikels drei könnte es gar nicht um Herabsetzung gehen, sondern darum, die Unterscheidung als solche bereits zur Herabsetzung umzudefinieren. Im Deutschland des Jahres 2019 ist nämlich die Herabsetzung von Schwulen und Lesben kein besonders bekämpfenswerter Übelstand mehr. Im allgemeinen wird niemand mehr schief dafür angesehen, daß er schwul oder lesbisch ist, was ja auch eine zivilisierte Selbstverständlichkeit ist. Seine sexuelle Orientierung sucht sich schließlich niemand selbst aus. Seine Privatsache bleibt die sexuelle Orientierung dennoch. Nur wenn das Private politisch ist, dann darf sie es nicht mehr bleiben.

Die Grünen haben bei ihrer Forderung die Unterstützung der FDP, was perfekt illustriert, daß die FDP ebenfalls vom rotlinken ´68er Dogmenvirus infiziert ist. Man scheint dort Liberalität nicht mehr von Zwangsliberalismus zu unterscheiden. FDP-Politiker Jens Brandenburg äußerte sich gegenüber der Deutschen Presseagentur wie folgt: „Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Diesen Schutz soll das Grundgesetz künftig auch im Wortlaut garantieren.“ Eine fraktionsübergreifende Initiative sei geplant, berichtet die Braunschweiger Zeitung.

Die zeitgeistige Analogie findet sich in der feministischen Forderung „Keine Gewalt gegen Frauen“. So, wie man sich im Fall der Feministen fragt, warum sie lediglich Frauen vor Gewalt verschont wissen wollen und nicht jedermann, fragt man sich im Fall des  FDP-Funktionärs, warum er glaubt, betonen zu müssen, kein Mensch dürfe wegen seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder „diskriminiert“ werden – und ob er sich Gründe vorstellen kann, derentwegen ein Mensch sehr wohl ausgegrenzt, verfolgt und „diskriminiert“ werden darf. Wäre er der Ansicht, daß überhaupt niemand ausgegrenzt, verfolgt oder „diskriminiert“ werden darf, dann würde sich die Einschränkung „wegen seiner sexuellen Identität“ nämlich erübrigen.

Rosinenpickerei systematischer Faschos

Schlußfolgerung: Sowohl Grüne und FDP befürworten die Ausgrenzung, Verfolgung und „Diskriminierung“ bestimmter Menschen, ohne dabei zu sagen, welche Menschen genau sie für ausgrenzungswürdig, verfolgungswürdig und „diskriminierungswürdig“ halten. Mein Tip: Freiheitlich-Konservative dürfen nach Ansicht von Grünen und FDP-Mann Brandenburg ausgegrenzt, verfolgt und „diskriminiert“ werden. Und wenn dieser Tip zutrifft, dann sind diese Grünen und der FDPler ganz ordinäre Faschisten, die ihre persönlichen Lieblinge per Grundgesetzänderung hätscheln wollen – und ihre Gegner mit voller Absicht „diskriminieren“.

Als einen weiteren Baustein ihres subjektivistischen Aktionsplans befürworten die Grünen eine „stärkere Berücksichtigung der Interessen älterer Lesben, Schwuler, Bi-, Trans- und Intersexueller (LSBTI), ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt, ein Verbot von „geschlechtszuweisenden“ Operationen ohne medizinische Notwendigkeit und Zustimmung der Betroffenen sowie ein Verbot sogenannter „Konversionstherapien“, also umstrittener Therapien zur angeblichen „Heilung“ von Homosexualität“, wie die Braunschweiger Zeitung schreibt. Mit anderen Worten: Es soll zwar möglich sein, daß sich jemand zum Homosexuellen entwickelt. Wenn er aber den Wunsch verspürt, sich wieder zur Heterosexualität „zurück“ zu entwickeln, soll er dabei keine Hilfe mehr erhalten dürfen. Unterstützung beim Outing als Homo ist ok – Unterstützung beim Verlassen von „Homo“ würde kriminalisiert werden. Das wäre genau der Sachverhalt, den Grüne fälschlicherweise unter „Diskriminierung“ subsumieren. Man kann es nur immer wiederholen: In ihrer völlig beschränkten Denkart unterscheiden sich Grüne systematisch in nichts von den braunlinken Nazis der Vergangenheit. Lediglich ihre politischen Inhalte sind andere. Wenn jemand nichts, aber schon überhaupt nichts „aus der Geschichte gelernt“ hat, dann sind es zu allererst die Grünen.

Die staatlich gepamperte Mimosenhaftigkeit

Sven Lehmann, Sprecher der Grünen-Fraktion für Queer-Politik: „Auch wenn Lesben und Schwule zunehmend offen leben, bleibt Diskriminierung im Alltag ein großes Problem.

Die Herabsetzung als solche ist völlig normal. Das trifft bei weitem nicht nur Lesben und Schwule, sondern beispielsweise auch Arme und Häßliche, Dumme, Dicke und Lahmarschige. Die Beispielsreihe ließe sich fast beliebig verlängern. Herabsetzung ist Fakt, der Türsteher vor dem Nobel-Club existiert, und in der freien Welt darf man von erwachsenen Bürgern erwarten, daß sie ihre je persönliche Strategie im Umgang mit Herabsetzungen entwickeln, anstatt sie gesetzgeberisch zu behandeln, als seien sie Kleinkinder, die ohne den Schutz des Gesetzes nicht überlebensfähig sind. So gesehen ist die geforderte Erweiterung des Artikels drei Grundgesetz tatsächlich demselben Ungeist geschuldet wie ein Ermächtigungsgesetz.

Zu was für einem infantilen Kindergarten unser Land unter der Herrschaft der Linksliberalen im Lauf des letzten halben Jahrhunderts herabgesunken ist, läßt sich einwandfrei daran erkennen, daß es erwachsene Bürger heute für ihr Recht halten, jemanden wegen „Beleidigung“ anzuzeigen, der ihnen im Straßenverkehr seinen ausgestreckten Mittelfinger hingereckt hat. Hallo? Mit einem wortlos ausgestreckten Mittelfinger beschäftigt sich hierzulande die Justiz!? – Hat noch jemand Fragen zum kollektiven Geisteszustand dieser heruntergekommenen Republik?

Der unfreiheitliche Queer-Grüne Lehmann: Vor allem lesbische und schwule Jugendliche litten unter Schimpfwörtern wie „schwule Sau“, die Suizidrate und das Risiko von Wohnungslosigkeit seien höher als bei Heterosexuellen im gleichen Alter.

Ja und? Sollen die Dummen auch im Artikel drei mit untergebracht werden? Es ist doch piepegal, ob jemand als „schwule Sau“ geschmäht -, oder ob er als „dumme Sau“ bezeichnet wird. Beiden steht die Möglichkeit offen, individuell gegen ihre Beleidiger*In zu klagen. Warum soll das Recht des Einen schon im Grundgesetz verankert werden und das Recht des Anderen nicht? Und was das Suizidrisiko angeht, haben wir einen wesentlich gravierenderen Unterschied zwischen Männern und Frauen allgemein, als bei Schwulen und Heteros. Aus welchem Grund rechtfertigt eine unterschiedliche Suizidrate bei Schwulen und Heteros eine Grundgesetzänderung, ein wesentlich größerer Unterschied zwischen Männern und Frauen aber nicht? Das ist grünklientelistische Rosinenpickerei und sonst gar nichts. Mit realen Erfordernissen hat das nicht das geringste zu tun, mit parteipolitischen Präferenzen aber alles.

„Die Bundesregierung bleibt bisher bei unverbindlichen Absichtserklärungen“, beschwert sich der FDPler. Und meinereiner beschwert sich, daß wir in einem Land leben, welches mit einer Bundesregierung geschlagen ist, bei der es völlig egal ist, was sie verbindlich oder unverbindlich erklärt, weil man sagen muß, daß es sich sowieso jedesmal um eine Perfidie handelt. Und mindestens genauso schlimm: Grüne und FDP sind noch nicht einmal eine überlegenswerte Alternative zu einer solchen Bundesregierung.

@jouwatch

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