Nach einer Niederlage vor Gericht hat der Bayerische Rundfunk eine Radio-Werbung der rechtsextremen NPD für die Europawahl ausgestrahlt. Der Spot lief am Dienstagmorgen im Radiosender Bayern 3, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mitteilte.
Das Verwaltungsgericht München entschied demnach, dass die Wahlwerbung den Tatbestand der Volksverhetzung nicht „evident“ erfülle. Das wäre aber nötig gewesen, um der zur Wahl zugelassenen NPD den Anspruch auf Ausstrahlung bei den öffentlichen Rundfunkanstalten zu verwehren.
In dem NPD-Spot heißt es, die Sicherheit Deutschlands sei in Gefahr: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern”.
Der BR war zwar in die nächste Instanz gegangen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte allerdings das vorherige Urteil am Montag. Zuvor waren auch der Hessische Rundfunk und der Norddeutsche Rundfunk mit dem Versuch gescheitert, die Radio-Werbung nicht zu senden, so dpa.
Im Gegensatz zu den Hörfunkprogrammen muss die ARD in ihrem ersten Fernsehprogramm nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine NPD-Wahlwerbung nicht ausstrahlen.



