Dienstag, Mai 7, 2024
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„Bedrohungslage sehr hoch“ – Innenminister geschlossen gegen Rechts

Kampf gegen Rechts, Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch, Gewalt im Sport: Bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Lübeck demonstrierten die Ressortchefs Einigkeit. Ergebnisse im Überblick.

Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus wollen Bund und Länder ihre Zusammenarbeit ausbauen. Über die größtenteils schon eingeleiteten Maßnahmen bestehe große Einigkeit, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Lübeck. Die Bedrohungslage sei „sehr hoch, und wir nehmen sie sehr ernst“. Einmütigkeit herrschte bei dem dreitägigen Treffen auch in anderen Fragen: „Ob es die Themen Rechtsextremismus, Kindesmissbrauch, Clan-Kriminalität sind, wir werden es nur lösen, wenn wir über die Ländergrenzen hinweg uns gemeinsam verständigen“, sagte der IMK-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).

Rechtsextremismus und Antisemitismus

Die Minister bekräftigen, dass sie ihre Anstrengungen im Kampf gegen Rechtsextremismus und Judenfeindlichkeit verstärken wollen. Sie hatten bereits im Oktober nach dem Terroranschlag von Halle informell ein „Zehn-Punkte-Papier“ vereinbart, das unter anderem einen besseren Schutz von Synagogen vorsieht sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden – auch von Polizei und Verfassungsschutz. Das Trennungsgebot sei kein Kooperationsverbot, hieß es. Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz müssten Internetprovider nicht nur verpflichtet werden, entsprechende Posts zu löschen, sondern diese auch anzuzeigen und die IP-Adressen der Urheber an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Die Länder stellten sich damit hinter entsprechende Pläne der Bundesregierung, mit denen sich jetzt der Bundestag befasst.

Abschiebestopp nach Syrien

Nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes gibt es im Bürgerkriegsland Syrien aktuell keine Region, in die Flüchtlinge ohne Risiko zurückkehren können. Derzeit darf niemand dorthin abgeschoben werden. Diese Regelung verlängern die Minister nun um weitere sechs Monate. Die Bundesregierung fordern sie auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sogenannte Gefährder, schwere Straftäter und Menschen, die für Heimatbesuche nach Syrien zurückkehrten, abgeschoben werden können. Als Gefährder werden Menschen bezeichnet, denen die Sicherheitsbehörden politisch motivierte Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen. Derzeit hat Deutschland keine diplomatische Vertretung in Syrien. „Wir versprechen heute nicht, dass es ab Juni 2020 zu Abschiebungen nach Syrien kommt. Wir versprechen, dass wir die Sachlage prüfen werden. Das ist ein sehr verantwortlicher Beschluss“, teilte der BMI-Sprecher Steve Alter via Twitter mit.

Nationalitäten von Tatverdächtigen  

Bei der Frage, ob die Polizei in Pressemitteilungen künftig immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen soll, sind die Minister sich nicht einig geworden. Die Behörden in Hamburg tun dies bereits, Nordrhein-Westfalen plant einen solchen Schritt. Andere Länder lehnen das strikt ab.

Aufnahme von Flüchtlingen

Bund und Länder wollen das Kontingent für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge direkt aus Drittstaaten (Anm. d. Red.: Resettlement) im nächsten Jahr von 500 auf 1.600 Personen erhöhen. Deutschland hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings bereits jetzt die Aufnahme von 5.500 Resettlement-Flüchtlingen gegenüber der EU-Kommission zugesagt. Sechs Bundesländer hatten eigentlich ein neues Aufnahmeprogramm für bis zu 1.000 IS-Opfer aus dem Nordirak gefordert, vor allem Jesiden.

Kindesmissbrauch

Die Minister sprechen sich für eine Erhöhung des Strafrahmens aus. Einträge im Bundeszentralregister nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs oder im Zusammenhang mit Kinderpornografie sollen zudem länger gespeichert werden. In das Register werden unter anderem strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen. Auf diese Daten greifen die Behörden bei der Erstellung von Führungszeugnissen zurück. Die Innenminister bitten ihre zuständigen Kollegen in den Justizressorts, hier Anpassungen vorzunehmen.

Gewalt im Sport

Erwogen wird, das Abbrennen von ansonsten erlaubter Pyrotechnik wie Bengalos in Stadien künftig unter Strafe zu stellen. Bislang wird dies nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Zunahme von Angriffen auf Schiedsrichter im Amateurfußball sehen die Minister mit Sorge. Hier soll zunächst ein bundesweites Lagebild erhoben und analysiert werden. Auch weitere Strafmaßnahmen gegen Gewalttäter im Sport werden erwogen. Baden-Württemberg hatte sich beispielsweise für die Verhängung von Fahrverboten gegen Randalierer und Chaoten ausgesprochen und war dabei von Nordrhein-Westfalen unterstützt worden.

pal/dpa

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