Dienstag, April 30, 2024
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„Behördenwillkür mitunter verantwortlich für Obdachlosigkeit“ – Vize-Sprecher der Armutskonferenz

Der Weg von der Arbeitslosigkeit über Hartz IV bis hin zum Wohnungsverlust ist oft kurz. Davon ist Robert Trettin, Vize-Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (NAK), überzeugt. Seit Jahren hilft er Betroffenen in diesem Bereich. Obdachlose Menschen erhalten dabei häufig keine sachgerechte Hilfe durch Behörden, so seine Kritik im Sputnik-Interview.

„Das, was im Allgemeinen für Obdachlose oder gegen Obdachlosigkeit getan wird, reicht bei Weitem nicht aus. Die bestehenden Angebote reichen einfach nicht und sind eher auf die Interessen der Helfer als auf die dringend notwendigen Bedürfnisse der Hilfesuchenden ausgerichtet. Man sollte vermehrt darauf schauen, wie Obdachlosigkeit vermieden werden kann.“ Das sagte Robert Trettin, stellvertretender Sprecher der „Nationalen Armutskonferenz“ (NAK), im Sputnik-Interview. Dabei hatte er das riesige gesellschaftliche Problem wohnungs- und obdachloser Menschen in Berlin und bundesweit im Blick. Für sein soziales Engagement erhielt er 2019 den „Sozialen Menschenrechtspreis“ der Eberhard-Schultz-Stiftung.

Trettin verwies auf die Tatsache, dass Obdachlosigkeit mitunter erst durch Behördenwillkür verursacht wird. Sprich: „Wenn jemand (im Regelbezug bei Hartz IV, Anm. d. Red.) sanktioniert wird, muss er etwas zu Essen haben. Als Erstes nimmt er sich vermutlich Geld von den Mietkosten oder aus der Vorauszahlung für die Energiekosten – diese Rechnungen bezahlt er nicht, um sich davon eben seine Lebensmittel zu kaufen.“

Eine Zählung der Obdachlosen ergab Ende Januar, dass mindestens 2000 Obdachlose in Berlin leben – oder zumindest damals gezählt worden sind. Andere Schätzungen sehen bis zu 10.000 obdachlose Menschen in der Hauptstadt. Die damalige Zählung hatte der Berliner Sozialsenat unter Senatorin Elke Breitenbach (Die Linke) gemeinsam mit Verantwortlichen der „Nacht der Solidarität“ organisiert. Expertinnen und Experten sprechen von einer Zahl bis zu 650.000 Menschen ohne Wohnung bundesweit. „Signifikante Verbesserungen sind bisher nicht in Sichtweite“, so Trettin.

Kritikpunkte: Menschenunwürdige Unterkünfte und herausgeklagte Mieter

„Man muss eben schauen, wo und wie man Obdachlosigkeit vermeidet“, betonte der Vize-Sprecher der NAK. „Ich finde, es ist ein Unding, dass man Menschen einfach aus der Wohnung herausklagen kann. Wenn ich in einem anderen Bereich Schulden habe, dann ist das zwar ein Problem, aber dann habe ich immer noch die Pfändungsfreigrenze. Bei der Miete sieht das anders aus.“

Es existiere ein zweites Problem: „Die Behörden sind verpflichtet, die Menschen dann anschließend unterzubringen. Das geschieht oft in teilweise menschenunwürdigen Unterkünften – und diese kosten dann mal eben 900 Euro oder mehr.“ Dies sei ein Widerspruch, denn das Geld könne gleich direkt an die Bedürftigen weitergeleitet werden. Eine Ersatzwohnung wäre günstiger zu haben, wenn es die dann gäbe.

„Housing First“: Strategie gegen Obdachlosigkeit mit Potenzial

Eine vielversprechende Lösung und Strategie gegen Obdachlosigkeit sei das international erprobte Konzept „Housing First“. „Damit hat man beispielsweise in Finnland gute Erfahrungen gemacht“, lobte Trettin. „Dort soll es kaum noch Obdachlose geben. Housing First bedeutet: Die Menschen gleich direkt in eine Wohnung hineinbringen. Von den Kosten her ist man da beim gleichen Budget (von etwa 900 Euro, Anm. d. Red.) oder liegt sogar noch erheblich darunter. Die Menschen brauchen eine Wohnung. Wohnen ist ein Menschenrecht, das steht auch so in manchen Landesverfassungen.“

Über das auch in Berlin erfolgreiche Konzept „Housing First“ informierte Anfang März auf einer Presseveranstaltung Sozialsenatorin Breitenbach gemeinsam mit der Armutsforscherin Jutta Allmendinger und Werena Rosenke, Geschäftsführerin der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ (BAGW) sowie stellvertretende Sprecherin der NAK. Sputnik war damals vor Ort. „Housing First“ dient laut Eigenaussage der Projekt-Verantwortlichen zur „langfristigen Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Betroffene werden unbefristet und mit einem eigenen Mietvertrag in Wohnraum untergebracht und darüber hinaus professionell betreut – wenn das angebracht ist und die Betroffenen dies wünschen.“

Probleme der Obdachlosen mit Behörden

Im Alltag auf der Straße gebe es andererseits häufig Schwierigkeiten mit und durch Behörden für obdach- und wohnungslose Menschen, kritisierte Vize-NAK-Sprecher Trettin im Sputnik-Gespräch:

„Wir haben in Zusammenhang mit Obdachlosigkeit das Problem, dass Behörden die den Menschen zustehende Unterbringung verweigern oder verschleppen.“ In Berlin komme es öfters vor, „dass die ordnungsrechtliche Unterbringung auch schon mal eingeklagt werden muss. Das ist nämlich keine Sozialleistung, die im Sozialrecht verankert ist – sondern es besteht eine ordnungsrechtliche Unterbringungspflicht. Da gibt es schon manchmal arge Probleme.“

Obdachlose erfahren „Ausgrenzung in nahezu allen existenziellen Lebensbereichen. Infolge eines fehlenden Obdachs sind sie schutzlos den Witterungsverhältnissen und damit konkreten Gefahren und Angriffen Dritter auf ihre körperliche Unversehrtheit ausgesetzt. Strukturelle und physische Gewalt – sogar Polizeiangehörige verdreschen schon mal einen Obdachlosen – wird leider viel zu wenig thematisiert. Hygienische Grundbedürfnisse können nicht befriedigt werden. Dies kann zu erheblichen gesundheitlichen Folgen führen. Da ein geschützter Rückzugsraum nicht zur Verfügung steht, können Erkrankungen nicht oder nur langsam heilen.“ Wenn ein Obdachloser sich eine Grippe einfängt, könne nicht einfach gesagt werden: „Packt dich mal ins Bett“. All dies geht aus einer juristischen Einschätzung hervor, die der Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder im September 2018 erstellt hatte und der Sputnik-Redaktion vorliegt. Sie trägt den Titel „Die wichtigsten Grundsätze der polizei- bzw. ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen: Ein Überblick über die Rechtslage unter Berücksichtigung der Unterbringungspraxis in Berlin“. Weiter heißt es darin:

„Wer gegen seinen Willen Tag und Nacht im Freien leben muss, kann ohne fremde Hilfe nicht die menschlichen Lebensbedürfnisse erfüllen. Ein derartiges Leben ist nach heutigem Rechtsverständnis menschenunwürdig (Art. 1 Abs. 1 GG, Grundrecht auf Menschenwürde). Durch die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit werden Grund- und Menschenrechte akut gefährdet.“ Dass es Menschen gibt, die freiwillig obdachlos sind, müsse darüber hinaus bezweifelt werden. „Viele leben lieber weiter auf der Straße, als dass sie in eine dieser ‚Läusepensionen‘ gehen“, ergänzte Trettin.

In rechtlicher Hinsicht sieht der Jurist „durch die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit grundrechtlich geschützte Individualrechtsgüter unmittelbar und erheblich gefährdet. Dies gilt insbesondere für das Grundrecht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG). (…) Ein normales Familienleben ist in einem solchen Zustand nicht denkbar, die Eltern werden einem pädagogisch wertvollen Erziehungsauftrag nicht im Geringsten nachkommen können. Dadurch ist die Entwicklung der Kinder und der damit einhergehende Schutz nicht mehr gewährleistet. Obdachlose Familien sind daher besonders schutzwürdig.“ Dies verstoße gegen die Verpflichtung des Staates zu einem kindeswohlgerechten Handeln.

„Man bringt Menschen unter: Und dann?“ – Unterkünfte unter der Lupe

„Die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung sind im Laufe der Zeit Schwankungen unterworfen, die vom Wandel der Verhältnisse bestimmt sind“, so Anwalt Ruder weiter in seiner Einschätzung. „Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und dem derzeitigen Wohlstand in der Bundesrepublik kann sicherlich nicht von einer Krisensituation gesprochen werden.“ Dies sei auch „trotz der aktuellen Corona-Krise nicht der Fall“, fügte der Vize-NAK-Sprecher hinzu.

Blick in die Hauptstadt: In der ganztägigen Unterkunft in der Storkower Straße in Berlin leben zurzeit „etwa 100 obdachlose Menschen.“ Das teilte die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vor wenigen Tagen in einer der Redaktion einsehbaren Pressemitteilung mit. „In der Zeit der Corona-Krise haben diese Menschen dort einen festen Schlafplatz, einen sicheren Wohnort, sie bekommen warme Mahlzeiten und eine Sozialberatung. Darüber hinaus gibt es noch mehr solcher Unterkünfte für obdachlose Menschen in der Hauptstadt.“

In solchen Unterkünften leben die Obdachlosen „auf relativ engstem Raum“, kritisierte Trettin. Auch die dortige „Sozialberatung führt leider auch nicht zu einer eigenen Wohnung.“ Die Beratungsstelle „GEBEWO pro“, die in der Pressemitteilung lobend erwähnt wird, „hat dieses ehemalige Selbsthilfeprojekt mit der Straßenzeitung ‚Straßenfeger‘ übernommen. Die Zeitung gibt es jetzt nicht mehr, teure Unterkünfte dagegen schon.“ Dies sei eine falsche Entwicklung.

„Nun bringt man die Leute unter in diese – wie ich es schon beschrieben habe – überteuerten Unterkünfte: Und was ist dann?“, schätzte der stellvertretende NAK-Sprecher ein. „Das ist nicht mehr als Obdachlosigkeit mit einem Dach darüber. Mehr ist das nicht. Viele wohnungs- und obdachlose Menschen wollen in diese Einrichtungen nicht rein, weil sie dort gewissen Regeln unterworfen sind.“ Diese Maßnahmen seien nicht mehr als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

„Bei Obdachlosigkeit spricht man nicht über diese Probleme …“

Darüber hinaus spiele ein weiteres strukturelles Problem eine Rolle, das „so gut wie nie diskutiert wird: Und das ist das Suchtproblem. Ich nenne mal ein Beispiel. Ein Alkoholiker wird nicht in diese Übernachtungsmöglichkeiten gehen, weil dort Alkoholverbot herrscht. Da wird kontrolliert.“ Ein Alkoholiker müsse, um manchmal lebensgefährliche Entzugserscheinungen zu unterdrücken, regelmäßig „nachfüllen“. Oft sei das der Grund dafür, „weshalb in den Morgenstunden der Notarzt zu den Einrichtungen gerufen wird.“ Das Suchtproblem sei im Problem-Komplex Obdachlosigkeit eine große gesellschaftliche Herausforderung mit vielen Facetten, die ebenso gelöst gehöre. „In Zusammenhang mit Obdachlosigkeit spricht man nicht über dieses Problem. Scheinbar sind Suchthilfe und Obdachlosenhilfe zwei verschiedene Abteilungen, so meine persönlichen Erfahrungen. Es gibt Schätzungen, wonach zwischen 30 und 80 Prozent der obdachlosen Menschen ein Problem mit einer Sucht haben.“

Er nannte einen besseren Vorschlag: „Das, was funktionieren kann, sind Maßnahmen, wenn Obdachlose durch private Initiativen vermittelt werden. Wenn sie beispielsweise in Gewerbebetriebe oder auf Bauernhöfen im Umland untergebracht werden, wo sie Tätigkeiten übernehmen und mithelfen können. Ich bin auch mehr der Meinung, dass jeder, der eine Arbeit übernimmt und ausübt, dafür schlicht und ergreifend auch bezahlt werden muss.“

Verfehlte Wohnungs- und Sozialbau-Politik

„In den letzten Jahren haben viele Kommunen ihre Wohnungsbestände privatisiert und mit den Erlösen ihre Haushalte konsolidiert“, heißt es in der Dokumentation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?“. Diese hatte das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ in Kooperation mit der NAK und der „Diakonie“ im Herbst 2018 herausgegeben. „Auch der Bund und öffentliche Unternehmen haben viele Wohnungen verkauft (…). In vielen städtischen Ballungsräumen haben fast 50 Prozent der Haushalte einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung. Seit 1990 ist der Bestand an Sozialwohnungen aber um etwa 60 Prozent gesunken.“

Die verfehlte Wohnungs-Politik der Bundesregierung und Länder sei ein großes Problem für Menschen ohne Obdach, beurteilte Trettin die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt. „In Finnland wurden extra Wohnungen für Obdachlose gebaut, davon sind wir hier in Deutschland noch weit entfernt“, zog er erneut einen Vergleich ins finnische Ausland.

„Nehmen wir einmal an: Jetzt sitzt jemand in einem Übergangs-Haus für Obdachlose und möchte sich eine eigene Wohnung organisieren. Die Menschen sitzen fest, sie kommen da nicht so einfach raus. Sie finden nicht so einfach eine Wohnung. Denn der Vermieter sagt: ‚Du wohnst zur Zeit in einem Obdachlosen-Heim? Dann nehme ich dich nicht als Mieter.‘ Das ist dann wieder die Folge dieses ökonomisierten Hilfesystems. Ich als Obdachloser bin auf der Straße quasi dazu gezwungen, dieses Hilfesystem zu durchlaufen. Und es ist eben schwierig, ein Vierteljahr obdachlos zu sein und direkt von der Straße wieder in eine Wohnung zu gelangen.“ Die sozialrechtlichen Pflichten des Staates „wurden privatisiert“, kritisiert Trettin schon seit Jahren.

Er nannte die erfolgreiche Arbeit seines früheren Vereins „Concept Social“. „Wir hatten damals dieser Entwicklung entgegengewirkt und Wohnungen angemietet, um Menschen unterzubringen, die direkt aus der Obdachlosigkeit kamen. Weil der Vermieter diese Menschen sonst nicht als Mieter genommen hätte. Selbst eine solche sogenannte Trägerwohnung zu organisieren ist aufgrund der Wohnungsnot schier unmöglich geworden.“

Quelle!:

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