Montag, April 29, 2024
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Bonner Camping-Vergewaltiger verurteilt – 11,5 Jahre Haft für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana

Der Prozess um den Bonner Camping-Vergewaltiger ist zu Ende, das Urteil gesprochen. Der Angeklagte leugnete zwar bis zum Schluss die Tat, was ihm aber nichts mehr half. Zu eindeutig und erdrückend war die Beweislage.

+++UPDATE+++Am heutigen Donnerstagvormittag wurde das Urteil gegen den Bonner Camping-Vergewaltiger Eric Kwame X. (31) gefällt.

Der in Deutschland als abgelehnter Asylbewerber lebende Mann aus Ghana wurde von der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts für schuldig befunden, in der Nacht zum 1. April 2017, ein in der Bonner Siegaue bei Troisdorf zeltendes Studentenpärchen aus Freiburg überfallen, ausgeraubt und die junge Frau vergewaltigt zu haben, so die „Kölner Rundschau“.

Eric X., der in seiner Heimat im Erbstreit einen Schwager erschlug und daraufhin nach Deutschland geflüchtet war, wurde vom Gericht wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt.+++

Rückblick:

Neben dem Freiburger Mordfall Maria (derzeit im Prozess) und den Bochumer Uni-Vergewaltigungen (11 Jahre Haft) ist dieser Fall derzeit einer der aufsehenerregendsten in Deutschland.

In der Nacht auf den 1. April 2017 überfiel ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana ein zeltendes Studentenpärchen in der Bonner Siegaue, indem er mit einer Astsäge das Zelt aufschlitzte. Als der Räuber mit der Beute (6 Euro und eine Bluetooth-Box) nicht zufrieden war, zerrte er das Mädchen mit den Worten „Come out, bitch. I wanna fuck you“ aus dem Zelt und vergewaltigte es.

Seit dem 25. September stand Eric Kwame X. (31) für diese Tat vor Gericht.

Die Plädoyers

Am Vormittag des 18. Oktober fanden die Plädoyers statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Richter Eumann bat am Morgen Presse und Publikum aus dem Saal, da bereits die Vernehmung des Studentenpärchens unter Ausschluss stattfand.

Die Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Trauzettel sprach eineinhalb Stunden, gefolgt von den Vertreterinnen der Nebenklage und dem Verteidiger. Dann hatte der Angeklagte noch einmal das Wort, bestritt erneut die Vorwürfe und auch das DNA-Gutachten, wie der „Kölner Express“ meldet.

Doch die Beweislage gilt als eindeutig.

Die 10. große Strafkammer wird aller Voraussicht nach am Donnerstag, den 19.10.2017, 12:00 Uhr in Saal S 0.11 das Urteil in dem Strafverfahren wegen der Vergewaltigung in der Siegaue (Aktenzeichen: 50 KLs 17/17) verkünden.“

(Landgericht Bonn, PM v. 17.10.)

Eric X. ist „überdurchschnittlich gefährlich“

Ein medizinisches Gutachten des Angeklagten bezeichnete diesen als emotional instabil mit narzisstischer Veranlagung.

Beim Angeklagten lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen seinem Verhalten und dem Anlass für eine Handlung feststellen, also zwischen dem, was ist, und dem, was er gerne hätte.“

(Dr. Wolfgang Schwachula, Chefarzt, LVR-Klinik, Langenfeld)

Die Gründe dafür sah der Mediziner in der „Rolle des Prinzen“, der seinen Vater, einen wohlhabenden Plantagenbesitzer, einmal beerben sollte. Doch nach dem Tod des Vaters kam es zu Streitigkeiten in der Familie. Eric X. erschlug seinen Schwager und flüchtete bis nach Deutschland.

Die Gespräche und auch das Vorgehen während der Tat zeigen, dass der Angeklagte voll schuldfähig und darüber hinaus überdurchschnittlich gefährlich ist.“

(Dr. Schwachula, Gutachter)

Zudem schloss der Arzt eine Therapie aus, da sich der 31-Jährige als eher verschlossen und uneinsichtig zeige, berichtet aktuell der „Kölner Stadtanzeiger“.

Ohne Schuldgefühl

Am ersten Verhandlungstag beschimpfte der Angeklagte die 23-Jährige noch wüst und leugnete die Vergewaltigung:

Wenn das Ge­richt sagt, die DNA passt, muss ich das Mäd­chen eine Pro­sti­tu­ier­te nen­nen“

(Eric X., Angeklagter)

Doch die Staatsanwaltschaft ist sich ihrer Erkenntnisse sicher. Eine LKA-Gutachterin belastet den Angeklagten im Prozess: Das sichergestellte Sperma stamme sehr sicher von ihm! Die Speichelprobe passt mit 1:30 Milliarden Wahrscheinlichkeit.

Als am dritten Verhandlungstag (9.10.) der gynäkologische Befund von zwei Ärztinnen vorgetragen wurde, die noch in der Tatnacht die Spuren der Vergewaltigung sicherten, schrie der Angeklagte auf Englisch, dass er diesen „Nonsens“ nicht hören wolle:

Das ist alles Müll, Blödsinn. Bringt mir das Mädchen, das solche Sachen erzählt.“

(Eric X., Angeklagter)

Die Aussagen des Pärchens

Am Montag stand die vergewaltigte Studentin im Zeugenstand. Knapp drei Stunden währte die Aussage der tapferen jungen Frau vor Gericht. Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des Opferschutzes an diesem Tag ausgeschlossen, wie „Bild“ berichtet. Die  23-Jährige wurde durch einen Hintereingang ins Gebäude gebracht.

Es war eine große Belastung, hier aussagen zu müssen. Die Aussage hat all die Erlebnisse wieder hochkommen lassen.“

(Gudrun Roth, Opferanwältin)

Bereits am Donnerstag vergangene Woche sagte ihr Freund (27) aus. Auch er sprach unter Ausschluss der Öffentlichkeit, über vier Stunden lang.

Der Richter erläuterte den Grund für die „Nicht öffentliche Sitzung“, wie das Leuchtschild am Saal 0.11 am Landgericht Bonn belegte:

Es werden Umstände zur Sprache kommen, die die Intimsphäre des Zeugen betreffen. Er soll die Vergewaltigung akustisch erlebt haben.“

(Richter Dr. Marc Eumann)

Zudem kam das Sexualleben des Studenten mit dem Opfer zur Sprache, so „Bild“.

Zwischen ihm und der Anklagebank saß nur seine Anwältin Nadine Krahé. Der Richter ermahnte Eric X. zuvor, welches Verhalten er nicht dulden werde und dass er ruhig sein soll, bis ihm das Wort erteilt werde: „Sie werden nicht von sich aus den Zeugen ansprechen oder in den Saal hineinrufen“, so Richter Eumann.

Obwohl der Student den Angeklagten nicht ein einziges Mal anschaute, sagte er, dass die Stimme passe, nur der Tonfall sei deutlich aufgeregter gewesen. Auch hatte der junge Mann das afrikanisch gefärbte Englisch des 31-jährigen Täters klar wiedererkannt.

Nach der Tat auf Polizeistreife getroffen

Als der Täter mit dem Mädchen fertig und geflüchtet war, raffte das Pärchen das Wichtigste zusammen und rannte in die Nacht hinein, Richtung Hauptstraße. Dort traf es auf eine Polizeistreife. Die beiden Beamten der Bonner Kripo gaben in der Verhandlung am Montag, 9. Oktober ihre Aussagen zu Protokoll.

Die 37-jährige Polizistin erinnerte sich, dass sie sehr überrascht gewesen sei, dass die 23-Jährige „glücklich, freudig, ja sogar gut gelaunt“ schien, obwohl sie gerade Opfer eines Verbrechens geworden war. Doch dann wurde ihr schnell klar:

Sie war nur glücklich, weil sie beide noch am Leben sind.“

(Polizistin vor Gericht)

Bei Vernehmung zusammengebrochen

Doch der Schock wirkte nach. Nach der zweistündigen Vernehmung sei die junge Frau dann regelrecht zusammengebrochen. Als sie vom Schlimmsten erzählte, habe sie furchtbar gezittert.

Ihr Freund wurde parallel von einem Beamten (56) vernommen. Er berichtete von seiner Hilflosigkeit und fragte sich immer wieder quälend, ob er in dieser Nacht alles richtig gemacht habe. Seine Zweifel seien nur schwer zu besänftigen gewesen, erklärte der Beamte.

Die 23-Jährige habe „trotz Todesangst um sich und ihren Freund“ geistesgegenwärtig reagiert, als sie sich entschied, sich nicht zu wehren. Sie ergab sich dem „schwarzen Monster“ und beschwor ihren Freund noch beim Verlassen des Zeltes, das Schweizer Taschenmesser stecken zu lassen und die Polizei zu rufen, berichtete „Focus“. Den Vergewaltiger flehte sie an, sie beide am Leben zu lassen.

Beitragsbild:  Polizei Bonn & Public Domain / Comp. EPt

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/siegaue-bonner-camping-vergewaltiger-eric-x-verurteilt-115-jahre-haft-fuer-den-abgelehnten-asylbewerber-aus-ghana-a2237086.html

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