Freitag, Mai 3, 2024
StartPolitikAsienBrief an Erdogan: Serienstraftäter „Mehmet“ wirft deutschen Behörden rassistischen Umgang vor

Brief an Erdogan: Serienstraftäter „Mehmet“ wirft deutschen Behörden rassistischen Umgang vor

Der Serienstraftäter Muhlis A., auch als Mehmet bekannt, hat in einem Brief an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan über Diskriminierung durch deutsche Behörden und Medien geklagt. In den 90er Jahren wurde A. als Jugendlicher mit mehr als 60 verübten Straftaten bekannt.

Der deutsche Staat habe seinen Namen „in rassistischer Weise“ in Mehmet umbenannt, der ein „Synonym für die Türkei und das Türkentum“ sei, schrieb der 36-Jährige nach Angaben seines Anwalts Burkhard Benecken. Darüber hat zunächst die „Bild“ berichtet. A. sitzt derzeit in der Türkei in Haft.

„Dieser Zustand der ungerechten Behandlung wird durch den deutschen Staat und seine Medien in rassistischer und diskriminierender Form gegen Türken instrumentalisiert.“

Der Fall Muhlis A. hatte zu einer öffentlichen Debatte um kriminelle jugendliche Ausländer geführt, die auch international für viel Aufsehen sorgte. Das Pseudonym „Mehmet“ erhielt der straffällige Jugendliche seinerzeit von bayerischen Behörden aus Datenschutzgründen.

Vor seiner Strafmündigkeit hatte der in München geborene A. bis 1998 schon mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im Alter von 14 Jahren wurde er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben. Die Abschiebung erklärte das Bundesverfassungsgericht 2002 für rechtswidrig.

Flucht in die Türkei

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde A. 2005 wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt, floh dann aber vor Strafantritt in die Türkei. Mehrfach versuchte er seitdem, wieder nach Deutschland einzureisen. Inzwischen sitzt A. wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung in der Türkei in Haft.

Nach Angaben von Anwalt Benecken enthält der Brief an Erdogan auch ein Gnadengesuch, weil in dem Fall der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Darin soll A. beteuern, zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Hintergrund dafür ist die Aussage eines Zeugen, der in dem Prozess als Opfer geführt worden war und angeblich erklärt habe, die Vorwürfe gegen A. erfunden zu haben. Nach eigenen Angaben liegt die Zeugenaussage dem Anwalt vor. 

mka/gs

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