StartPolitikEuropaCDU-Bundestagsfraktion will gegen Mietendeckel-Gesetz klagen

CDU-Bundestagsfraktion will gegen Mietendeckel-Gesetz klagen

Die Berliner CDU-Fraktion hat angekündigt, gegen das Mietendeckel-Gesetz zu klagen. Grund sind verfassungsrechtliche Bedenken. Laut Fraktionschef steht die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter im Vordergrund.

Der CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, sie hätten alle ein Interesse daran, dass das Gesetzt möglichst schnell überprüft werde. Das habe die CDU-Fraktion beschlossen.

 „Wir wollen schnellstmöglich Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter, daher werden wir in jedem Fall klagen“, erklärte Burkard Dregger.

Umstrittenes Mietendeckel-Gesetz

Der Senat hat das Mietendeckelgesetz am 22. Oktober verabschiedet. Demnach sollen die Mieten in Berlin für fünf Jahre eingefroren werden. Ob es gegen die Verfassung verstoßen könnte, war bereits zuvor umstritten. Ein Gesichtspunkt dabei ist, ob das Land Berlin überhaupt ein solches Gesetz auf den Weg bringen darf. Laut Dregger liegt keine Gesetzgebungskompetenz für das Land vor.

Ferner erklärte der Fraktionschef, dass an den Verlautbarungen der Koalition erkennbar sei, dass diese „selbst mit einer Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin rechne“. Die große Frage sei, wie lange so ein Verfahren dauere.

„Wir können durch das Normenkontrollverfahren den direkten Zugang zu beiden Verfassungsgerichten ebnen“, erklärte Dregger. „Da müssen sich nicht Mieter oder Vermieter durch die Instanzen klagen, wir können diesen Weg abkürzen.“

Dregger hoffe sehr, dass es vor der Abgeordnetenhauswahl in zwei Jahren zu einer klaren Entscheidung komme.

Bei der Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstrengen. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen.

mka/ae

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