Montag, April 29, 2024
StartPolitikEuropaChemnitz: Auch der Haupttäter will aus der U-Haft entlassen werden

Chemnitz: Auch der Haupttäter will aus der U-Haft entlassen werden

Das Oberlandesgericht in Dresden befasst sich jetzt mit der Haftbeschwerde des mutmaßlichen Chemnitzer Messerstechers Alaa S. Auch der Syrer will nun aus der U-Haft entlassen werden. Hätte er Erfolg, wäre kein Verdächtiger des Massakers vom 16. August mehr in Haft. Zwei Deutsche waren dabei schwer verletzt, ein weiterer getötet worden. Die Bluttat hatte für zahlreiche Demonstrationen der Chemnitzer gesorgt.

Nach dem Amts- und dem Landgericht Chemnitz befasst sich nun das Oberlandesgericht in Dresden mit dem Fall der Freilassung des Hauptverdächtigen. Dieser strebt die Aufhebung seines Haftbefehls an. Ein Gerichtssprecher sagte, noch sei unklar, wann die Haftbeschwerde des 23-jährigen Syrers behandelt werde.

Ein zweiter Tatverdächtiger, der verschiedene Identitäten besitzt, aber mutmaßlich aus dem Irak stammt, war bereits am 18. September entlassen worden. Gegen ihn bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hieß es damals. Nach einem dritten Tatverdächtigen, der ebenfalls aus dem Irak stammen soll, wird seit Wochen erfolglos international gefahndet.

Alaa S. steht im Verdacht, mit zwei anderen Asylbewerbern an der tödlichen Messerattacke auf einen 35-jährigen Chemnitzer am 26. August beteiligt gewesen zu sein. Gegen den ebenfalls mit mehreren Identitäten ausgestatteten Mann war am 27. August, einen Tag nach dem Gewaltverbrechen Haftbefehl erlassen worden. Der Vorwurf lautet auf Totschlag. Am 18. September hatte das Amtsgericht Chemnitz mündlich über die Aufhebung des Haftbefehls verhandelt – und dies abgelehnt. Das Landgericht Chemnitz wies eine Beschwerde dagegen neun Tage später zurück, berichtet die Welt.

Dagegen hat der Beschuldigte erneut Beschwerde eingelegt – diese liegt nun beim Oberlandesgericht. (WS)

@jouwatch

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »