Samstag, April 27, 2024
StartWirtschaftDienstleistungCorona-Chaos bei Restaurant-Besuch: So unterschiedlich sind die Gastro-Regeln

Corona-Chaos bei Restaurant-Besuch: So unterschiedlich sind die Gastro-Regeln

Muss ein Restaurant-Besucher eine Maske tragen, ja oder nein? Ist der Gang zum Buffet erlaubt, oder darf nur am Tisch serviert werden? Wie viele Gäste sind pro Tisch zugelassen und muss ich reservieren? Auf all diese Fragen gibt es ganz unterschiedliche Antworten, je nachdem in welchem Bundesland Sie sich befinden. Corona-Chaos dank Föderalismus?

Wenn der Berliner in diesen Tagen Lust auf einen Restaurant-Besuch bekommt, muss er neuerdings nicht mehr ständig auf die Uhr schauen: Seit dieser Woche dürfen Restaurants, Bars und Kneipen trotz Corona-Einschränkungen wieder länger als 23 Uhr öffnen. Fährt der Hauptstädter allerdings in den Kurzurlaub an die Ostsee, sollte er seine Essenspläne sorgfältiger planen: In Mecklenburg-Vorpommern müssen Besucher die Restaurants bis spätestens 23 Uhr räumen.

Maske rauf, Maske runter…

Der Niederrheiner aus NRW kann in einem Restaurant seiner Wahl sogar die Vorteile eines Buffets nutzen und dort nach Herzenslust zugreifen – allerdings mit einem Mund-Nasen-Schutz bekleidet. Davon kann der Niedersachse nur träumen, ähnlich wie in Berlin darf er ausschließlich am Tisch bedient werden, Buffets sind streng verboten. Darüber kann der Hesse nur laut lachen: In dem Bundesland sind nicht nur Buffets erlaubt, hier sind noch nicht einmal Mund-Nasen-Schutz oder Desinfektionsmittel für Gäste vorgeschrieben.

In Bayern läuft all das deutlich strenger: Gäste müssen in allen Bereichen außer am Tisch eine Maske tragen – also ab Betreten des Restaurants und auch beim Gang auf die Toilette. Das gilt auch für des Bayern liebsten Biergarten, sobald man dort vom Tisch aufsteht. Zusätzlich soll sich jeder Besucher mit Namen, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts in eine Liste eintragen, um mögliche Infektionen nachzuverfolgen. Letzteres gilt eigentlich auch in Berlin, wird aber kaum kontrolliert und es reichen theoretisch auch die Daten eines Gastes pro Tisch.

Ein Wirrwarr der Verordnungen

Wenn Sie nach Ihrem Restaurant-Besuch übrigens noch etwas trinken gehen wollen, beispielsweise in einer Kneipe, wird es zusätzlich kompliziert. In Brandenburg sind Bars weiterhin geschlossen, ähnlich in Hamburg. Völlig absurd ist es in Berlin: Während in Restaurants bis zu zehn Personen pro Tisch zugelassen sind, dürfen in Kneipen nur vier Personen gemeinsam Platz nehmen. Sollten Sie mit einer größeren Gruppe in der Hauptstadt unterwegs sein, steuern Sie für einen gemeinsamen Umtrunk also besser ein Speiselokal an und bestellen dort nur Getränke.

Hier für Sie eine aktuelle Liste der einzelnen Bundesländer mit ihren Corona-Regeln in der Gastronomie:

  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen.
  • BAYERN: Restaurants dürfen öffnen. Lokale die ausschließlich Getränke anbieten, bleiben vorerst geschlossen.
  • BERLIN: Kneipen und Bars können zeitlich unbegrenzt öffnen, Gäste müssen aber an Tischen bedient werden, die Theke ist Sperrgebiet. Restaurants sind ebenfalls geöffnet.
  • BRANDENBURG: Restaurants dürfen öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich, es gelten ein Thekenverbot und Sitzplatzpflicht. Kleine Eckkneipen und Bars mit nur einem Raum bleiben weiterhin geschlossen.
  • HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars und Kneipen wird geprüft.
  • HESSEN: Restaurants, Gaststätten und Bars sind geöffnet – die Sperrstunde ist wie vor Corona-Zeiten.
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars und Kneipen dürfen ab dem 15. Juni aufmachen.
  • NIEDERSACHSEN: Restaurants und Bars sind ohne Corona-Sperrstunde geöffnet. Ausgenommen sind Shisha-Bars, diese bleiben vorerst geschlossen.
  • NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen, späteste Schließzeit ist 24.00 Uhr.
  • SAARLAND: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Schließen müssen sie um 23.00 Uhr.
  • SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen und das ohne feste Sperrstunde.
  • SACHSEN-ANHALT: Restaurants und Bars dürfen öffnen, ebenfalls ohne zeitliche Begrenzung.
  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars dürfen öffnen, aber nur bis 23 Uhr.
  • THÜRINGEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen, hier ohne vorgegebene Öffnungs- und Schließzeiten.

Abstand halten!

Eine Regel gilt allerdings sowohl in Restaurants, als auch in Bars und Kneipen bundesweit: Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Das heißt, Tische dürfen nicht zu nah nebeneinanderstehen, im Zweifelsfall wird nur jeder zweite Tisch überhaupt besetzt. Wir empfehlen Ihnen vor dem nächsten Restaurantbesuch außerdem, telefonisch einen Tisch zu reservieren. Ohne Reservierung wird einem in so manchem Bundesland nämlich der Einlass verwehrt.

So manch ein Gast und vor allem die Gastro-Betreiber hätten sich sicherlich einheitliche Standards in ganz Deutschland gewünscht, doch das föderale System macht dies nahezu unmöglich. In naher Zukunft könnte es sogar zusätzlich noch zu regionalen Unterschieden kommen: Wenn das Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen wieder an Fahrt aufnehmen sollte, dürfte es dort punktuell wieder zu einem Lockdown kommen – mit schwerwiegenden Konsequenzen nicht nur für die ansässige Gastronomie.

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »