Sonntag, Mai 5, 2024
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Corona-Krise: Anwältin von Polizei in Psychiatrie gebracht

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner ist in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Das haben verschiedene Medien gemeldet. Zuvor hat sie für Aufsehen gesorgt, weil sie die Anti-Corona-Maßnahmen als verfassungswidrig eingestuft hat und dagegen klagen wollte.

Die Anwältin für Medizinrecht Beate Bahner aus Heidelberg wurde Medienberichten zufolge am Sonntag in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. „Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht“, zitierte die „Rhein-Neckar-Zeitung“ (RNZ) am Montag einen Polizeisprecher dazu. Das Onlinemagazin t-online.de berichtete, die Polizei habe die Anwältin „gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht“.

Den Berichten nach hatte Bahner zuvor selbst ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit angekündigt. Davor hatte sie auf ihrer Website erklärt, dass die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen „eklatant verfassungswidrig“ seien und eine Verfassungsklage dagegen angekündigt. Zugleich hatte sie die Bürger aufgerufen, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes wahrzunehmen. Daraufhin begann die Polizei gegen sie zu ermitteln.

„Der Staatsschutz der Heidelberger Kriminalpolizei ermittelt gegen die Juristin wegen Aufrufs zu einer Straftat, wie Polizei und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten“, berichtete dazu unter anderem die RNZ. Der Staatschutz ist vor allem für politische Straftaten zuständig und insbesondere auch bei Terrorismus und Spionage. Das werde Bahner aber nicht vorgeworfen, wurde die Polizei in Berichten dazu zitiert.

Eilantrag in Karlsruhe abgelehnt

Die Anwältin hatte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Darin schrieb sie unter anderem: „Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.“

Und: „Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem ihren Eilantrag am Freitag abgelehnt. Das wurde insbesondere mit formalrechtlichen Fehlern des Antrages begründet. Zuvor war ihre Webseite vom Diensteanbieter 1&1 Ionos kurzzeitig gesperrt worden, wie nicht nur Sputnik meldete.

Geschockt durch Corona-Krise

T-online.de berichtete am Dienstag, die Anwältin habe Sonntagabend um 19 Uhr auf ihrer Internetseite ein Statement veröffentlicht, in dem sie ankündigte, sich zunächst für einige Wochen eine Auszeit zu nehmen. Kurz danach habe sie auf der Straße Autofahrer angehalten und bat sie, die Polizei zu rufen.

Das Onlinemagazin weiter: „In einer Tondatei, die sie offenbar ihrer Schwester gesendet hatte und die auf Telegram veröffentlicht wurde, heißt es: Sie sei auf die Straße gerannt, weil sie sich durch zwei mutmaßliche Killer vor ihrer Tür bedroht gefühlt habe. Sie habe die Insassen eines Autos um Hilfe gebeten.“

Laut t-online.de hat die Anwältin in der Sprachnachricht geschildert, sie sei mit Handschellen gefesselt in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Sie sei erst auf eine Isolierstation gebracht worden und habe dann ein Zimmer sowie ihr Mobiltelefon und Bücher erhalten.

In ihrer Erklärung vom Sonntag, sich erst einmal zurückzuziehen, schrieb sie auf ihrer Internetseite auch, dass sie das gegenwärtige Geschehen in der Corona-Krise in eine „Schockstarre“ versetzt habe. Und: „Es ist nämlich ein weiterer Schock, wenn man plötzlich merkt, dass der lauteste Polizeihelikopter aller Zeiten hinter einem selbst her ist. Es kann also schon ein Weilchen dauern, bis ich keine Angst mehr habe vor Helikoptergeräuschen. Daher werde ich jetzt auch keine Emails mehr beantworten und auch nicht ans Telefon gehen und auch keine neuen Mandate annehmen.“

Quelle!:

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