Donnerstag, März 28, 2024
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Corona, Pestwall und Ausgehverbote: Wie sehr werden die Bürgerrechte eingeschränkt?

Es wird gerade heiß über die Möglichkeiten diskutiert, das Coronavirus durch Digitaltechnik einzudämmen. Analog werden Ausgangsperren oder zumindest Verweilverbote ausgesprochen. Doch gefährdet die hektische Rechtsetzung in Krisenzeiten den Rechtsstaat, warnen Datenschützer und Verfassungsrechtler.

Vor 300 Jahren gab es den letzten großen Pestausbruch in Europa – in Marseille. Damals konnte man die Verbreitung der Krankheit auf die südfranzösische Region beschränken. Rund 100.000 Menschen starben damals. Dass es nicht mehr Leute hinraffte, lag daran, dass der französische König eine Pestmauer rund um die Stadt bauen ließ. Doch die damaligen Maßnahmen lassen sich schwerlich eins zu eins übernehmen. Auf jeden, der die Mauer überwinden wollte, wurde geschossen.

Eine „digitale Pestmauer“ bauen

So ließ sich zumindest damals die Krankheit eindämmen. Deswegen fordert der Zürcher Wirtschaftshistoriker Hans-Joachim Voth im Magazin „Der Spiegel“ eine virtuelle Pestmauer zu bauen:

„Standortdaten von den Handys der Bürger können helfen, dass sich das Virus langsamer ausbreitet. Südkorea, Taiwan und Singapur machen das vor. Sie setzen auf Massentests, dort werden die Leute gewarnt, wenn festgestellt wird, dass sie in der Vergangenheit mit infizierten Personen zusammen waren. Auch wir könnten eine virtuelle Pestmauer bauen. Das ist kein Hexenwerk.“

Man müsse zwar darauf achten, dass daraus kein gläserner Bürger entstünde. Wo es aber der Gesundheit und Sicherheit aller nütze, sollte es kein Tabu sein, Datenspuren zu verfolgen.

Gesundheitsschutz nicht ohne Datenschutz

„Muss gegen den Schutz von Leben und Gesundheit jeder andere Schutzzweck zurückstehen, auch der Datenschutz?“, fragt der Professor für öffentliches Recht und Polizeirecht im Verfassungsblog und antwortet auch gleich selbst:

„Die Antwort im Rechtsstaat lautet: nein. Denn die Aussage ‚Not kennt kein Gebot‘ ist freiheitsfeindlich und hat in der rechtsstaatlichen Demokratie keinen Platz. Es gilt der Primat des Rechts einschließlich des Datenschutzrechts. Gesundheitsschutz geht dem Datenschutz nicht ohne Weiteres vor. Eine besondere Rolle spielen die während der Pandemie besonders relevanten Gesundheitsdaten, deren Verarbeitung besonderen Schutz genießt.“

Willkürliche Verordnungen?

Gleichzeitig gelten in den deutschen Bundesländern Kontaktverbote und weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Um die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten zu verhindern, darf der Staat die Grundrechte seiner Bürger einschränken – aber jeder Eingriff muss verhältnismäßig sein. Die Maßnahme muss dazu dienen, eine Pandemie zu begrenzen und Leben zu retten. Und sie darf nur Menschen betreffen, die eine Gefahr darstellen, statt jeden unterschiedslos einzuschließen. Bei einer Reihe der erlassenen Einschränkungen ist das allerdings zweifelhaft.

​In Berlin kann es passieren, dass man beim Verweilen auf einer Parkbank von der Polizei weitergeschickt wird, auch Ausweiskontrollen sind schon unter diesen Umständen durchgeführt worden. Immerhin hat das Land Berlin verfügt, dass jeder nun ständig einen Personalausweis dabei haben muss, beziehungsweise einen anderen „amtlichen Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist“. Eine solche Ausweispflicht steht allerdings in keinem deutschen Gesetz, es gebe für sie keine Rechtsgrundlage, sagt Clemens Arzt, der als Staats- und Ordnungsrechtler unter anderem an einer Polizeihochschule lehrt, der Zeitung „Zeit“:

„Das ist aus meiner Sicht grob rechtswidrig. Auf einer Bank zu sitzen begründet nicht, warum ich einen Ausweis vorzeigen müsste“, sagte er. Polizeibeamte hätten seiner Auffassung nach in einem solchen Fall „keine Kontrollbefugnis“. Die Polizei habe zwar neue Befugnisse bekommen, schreibt Arzt auch im Verfassungsblog. Die Anwendung dieser Befugnisse aber sei in der Regel wohl „nicht rechtmäßig“.

Kommt die massive elektronische Überwachung?

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar blickt den nächsten Wochen mit Sorge entgegen: „Es ist beklemmend, was im Augenblick passiert“. Er warnt:

„Wir werden eine massive elektronische Überwachung bekommen.“

Zusammen mit anderen Datenschützern hat Schaar deshalb einen Appell an die Politik veröffentlicht. Auch in der Corona-Krise blieben Persönlichkeitsrechte „elementare Funktionsbedingung eines freiheitlichen Gemeinwesens“, heißt es darin. Sie dürften nicht „vorschnell und nicht ohne sorgsam abwägende Prüfung“ eingeschränkt werden.

Alle neuen Regeln müssten sich daran messen lassen, rechtsstaatliche Grundsätze dürften nicht zu Nebensächlichkeiten verkommen, betont auch Arzt, bei „allem Verständnis für die schwierigen Aufgaben, vor denen Regierungen in einer Pandemiekrise stehen“. Nun müssten die Landesregierungen die von ihnen erlassenen Verordnungen schnellstmöglich selbstkritisch prüfen und überflüssige oder rechtswidrige Grundrechtseingriffe wie die per Verordnung oktroyierte Ausweispflicht in Berlin und Sachsen-Anhalt streichen. Er betont:

„Es wäre ein gutes Zeichen für das Funktionieren des Rechtsstaats in Krisenzeiten, wenn die Landesregierungen damit nicht warten, bis sie durch Gerichte dazu gezwungen werden.“

Quelle!:

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