Freitag, Mai 3, 2024
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Dank Kuscheljustiz: Kampf gegen Dschihadisten gleicht Fass ohne Boden

Düsseldorf – Dschihadisten sind wie falsche Fünfziger, sie tauchen immer wieder auf. Schuld daran sind fehlende wirkungsvolle Strategien zur völligen Zerschlagung der Szene. Unser krankes Rechtssystem, dass auf „Wiedereingliederung“ setzt, ist gegen diese Fanatiker machtlos. Den Beweis liefert der jüngste Antiterroreinsatz in der Islamistenhochburg Nordrhein-Westfalen.  „Unter den Terrorverdächtigen, gegen die Ermittler vor eineinhalb Wochen in Nordrhein-Westfalen vorgegangen sind, ist ein vorbestrafter Islamist aus dem Umfeld von Islamistenführer Sven Lau“, berichten die Dresdner Nachrichten.

Für die Ermittler ist der 34-jährige Mönchengladbacher Ugur. S. kein Unbekannter. Denn der Deutsch-Türke hatte bis vor kurzem eine Freiheitsstrafe abgesessen. Er hatte seine schwangere Verlobte und seinen Sohn schwer misshandelt und dafür zwei Jahre und neun Monate kassiert. Von Terrorvorwürfen wurde er von der Kuscheljustiz jedoch freigesprochen, obwohl sein Name kurz darauf auf den Listen des islamischen Staates auftauchte und er laut einem Bericht der rheinischen Post direkt aus Syrien zurückgekehrt war. Ein grober Fehler, wie man sieht, denn kaum aus dem Knast, war er schon wieder in der Islamistenszene aktiv.

Auch dieser „Anti-Terroreinsatz“ war im wahrsten Sinne des Wortes ein Schuss in den Ofen, denn nach Medienberichten sind alle 13 Verdächtigen wieder auf freien Fuß. Zitat Dresdner Nachrichten: „Die Ermittler hatten die von Tadschiken dominierte Gruppe vor eineinhalb Wochen festgenommen, weil sie von einem unmittelbar bevorstehenden Anschlag ausgingen. Beweise für den Verdacht fanden die Ermittler aber nicht und alle Beschuldigten kamen wieder frei.“

Kleiner Tipp an die Sächsische Zeitung, die sich im Artikel alle Mühe gab, den Namen des gefährlichen vorbestraften Dschihadisten nicht zu nennen, obwohl dieser Tatverdächtige seit Jahren die Justiz beschäftigt und in anderen Pressemeldungen auftaucht. Der Mann heißt „Ugur S.“ Für Täterschutzprogramme in Form eines falsch verstandenen Pressekodex besteht eigentlich keine Veranlassung. Allein, um die Bevölkerung zu warnen müsste man sogar den vollen Namen schreiben. Schließlich schreibt die Zeitung ja auch vom Islamistenführer „Sven Lau“. (KL)

@jouwatch

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