Auch Luxemburg und vor wenigen Tagen die Schweiz haben dem zugestimmt. In Deutschland ging man schon weiter: Dort kann bereits jetzt jede Behörde die Bankkonten eines Bürgers einsehen. So wird z.B. der mögliche Missbrauch von Sozialhilfe kontrolliert.
Bankgeheimnis durch Steuerreform aufgeweicht
In Österreich wird das Bankgeheimnis für Inländer jetzt im Rahmen der Steuerreform aufgeweicht: Bei Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen soll die Finanz ab 2016 alle bestehenden Kontoverbindungen des Betroffenen abfragen können. Um zu verhindern, dass jemand sein Schwarzgeld noch vor Inkrafttreten der Regelung in Sicherheit bringt, werden die Banken rückwirkend dazu verpflichtet, "höhere Kapitalabflüsse" oder Verschiebungen ins Ausland zu melden. Ein entsprechendes Gesetz wird vorbereitet. Ein zentrales "Kontenregister" soll eingeführt werden, sodass Bankdaten schnell abrufbar werden.
Für Hahn ist problematisch, dass es dann eine Ungleichbehandlung zwischen Unternehmern bzw. Selbstständigen geben würde: "Wahrscheinlich wird irgendjemand damit zum Verfassungsgerichtshof gehen." Dann käme wohl heraus, dass die Regierung die Wahl hat, entweder das Gesetz zurückzunehmen oder das Bankgeheimnis ganz abzuschaffen.
Banken lehnen "Schnüffelgesetz" ab
Hahn: "Es gibt eine Lobby, die für die Aufrechterhaltung kämpft. Aber auf lange Sicht glaube ich, dass das Bankgeheimnis so wie die Anonymität fallen wird." Die Banken selber lehnen ein "Schnüffelgesetz" ab mit dem Argument, dass die Privatsphäre geschützt werden muss. Momentan ist es noch so, dass nur bei einem Finanzstrafverfahren eine Kontoöffnung beantragt werden kann. 2014 gab es rund 2.000 Anträge.
Verteiler: Kronen Zeitung