Samstag, April 27, 2024
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Der UN-Migrationspakt – Wohltat oder Wahnsinn?

Versuch einer nüchternen Analyse

Pastor Jakob Tscharntke aus Riedlingen hat den Text des Migrationspaktes analysiert, den Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der ihr eigenen unverantwortlichen Art, am 10./11. Dezember in Marrakesch unterzeichnen will und der unser Land schwer schädigen wird. Frau Merkel, die sich so verhält, als wenn Deutschland ihr Privateigentum ist, muss endlich das Handwerk gelegt werden.

Um den UN-Migrationspakt herrscht derzeit einiger Aufruhr. Die Kritiker sehen das Ende der Nationalstaaten und ihrer Souveränität, die Überflutung Europas durch Heerscharen von Migranten sowie dadurch bedingt letztlich totales Chaos, unvermeidbaren Zusammenbruch der Sozialsysteme, schlußendlich Ethnokriege und brachiale Verteilungskämpfe um die nicht mehr ausreichenden Ressourcen an Geld, Wohnraum, medizinischer Versorgung etc.

Die Befürworter beschwichtigen: alles fremdenfeindliche Panikmache. Es geht im Migrationspakt doch vor allem um die Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern und damit um eine Eingrenzung von Migration. Für diejenigen, die sich dennoch auf den Weg in andere Länder machen wollen, sollten zur Vermeidung von Menschenhandel und Zwangsprostitution die Migrationswege sicherer gemacht werden und schlußendlich sei Migration doch eine Bereicherung für den gesamten Globus!

Es ist sinnvoll in diesem Gewirr der Stimmen den Text des Migrationspakts selbst anzuschauen.

Der Titel: „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

Der Titel spricht nicht unbedingt für die Beschwichtigungen der Befürworter. Ginge es tatsächlich vor allem um eine Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern und dadurch eine Verringerung von Migration, dann würde der Titel des Pakts doch eher heißen: „Pakt zur Vermeidung von Migration durch Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Situation sowie der Infrastruktur der Heimatländer“. Im Titel wird doch in der Regel das Wesentliche ausgesagt! Und der Titel spricht sich eindeutig „für“ Migration aus, nicht für deren Eindämmung. Es dürfte auch nicht anzunehmen sein, daß ein Titel gewählt wird, der unnötige Ängste schürt, die durch den Vertragsinhalt gar nicht gerechtfertigt sind. Der Weg ist doch normalerweise umgekehrt. Ein Titel klingt so harmlos wie möglich. Die Klöpse verbergen sich dann im Text. Hätten also die Befürworter an diesem Punkt recht, dann wäre der Titel eindeutig komplett falsch gewählt!

Welche Bedeutung dieser Titel in seiner exakten Formulierung „für Migration“ hat, macht seine fortlaufende Wiederholung im Vertragstext deutlich! Selbstverständlich ist die Erleichterung und Förderung von Migration das eigentliche Ziel des Pakts, genauso, wie der Titel es nahelegt! So etwa Punkt 11: „wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern“; Punkt 13: „Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten“; Ziel 19: „Herstellung von Bedingungen, unter denen Migranten und Diasporas in vollem Umfang zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können“ – was immer auch „Diasporas“ sein sollen.

Der gesamte Duktus des Textes läßt meines Erachtens keinen Zweifel daran, worum es im Pakt geht. Migranten sollen schon in den Herkunftsländern über die Möglichkeiten der Migration maximal informiert und beraten werden. Wer sich dann auf den Weg macht, wird vom ersten Schritt an bei der Hand genommen und unaufhörlich begleitet, beschützt, betreut und gefördert. Damit ja keiner verlorengeht und das Zielland möglicherweise nicht erreicht. Auf der ganzen Strecke aller denkbaren Migrationsrouten auf dem Globus sind zur Erfüllung dieses Zwecks Stützpunkte zur Betreuung, Begleitung, Förderung und zum Schutz der Migranten einzurichten.

Haben diese dann das Zielland erreicht, soll auch in den Zielländern alles Bestmögliche für ihre Ankunft vorbereitet sein. Die „Aufnahmegesellschaften“ sind zu bestmöglicher Integration und Inklusion der neu Hinzugekommenen verpflichtet. Die Migranten sollen sofort Zugang zu den Sozialsystemen und der Gesundheitsversorgung erhalten auf der Basis der Menschenrechte – in Deutschland also mindestens auf Hartz-IV-Niveau! Ebenso wohl auch umfassendes gesellschaftliches und politisches Mitspracherecht. So ist der Text meines Erachtens zu verstehen. Die „Aufnahmegesellschaft“ hat sich sprachlich und kulturell auf die Neuankömmlinge vorzubereiten, damit diese nicht durch Sprachbarrieren an der totalen Inklusion und Teilhabe gehindert sind. Ebenso besteht für die „Aufnahmegesellschaften“ die Pflicht zur vorbehaltlosen Akzeptanz der Kulturen der Migranten.

Des weiteren soll durch umfassende Maßnahmen sichergestellt werden, daß die Migranten möglichst günstig und umfangreich Geld in ihre Herkunftsländer und an dortige Familienangehörige überweisen können. Wenn sie dorthin zurückkehren wollen, sollen sie ihre im Zielland erworbenen Sozial- und sonstigen Leistungsansprüche mitnehmen und möglicherweise auch auf Familienangehörige übertragen können. Der Text ist an dieser Stelle für mich als Nichtjuristen und Nichtfachmann in Sozialversicherungsfragen nicht ganz durchschaubar. Aber er erinnert mich stark an die Absprachen der 60er Jahre im Blick auf türkische Gastarbeiter. Auf mich macht der Text den Eindruck, daß vergleichbare Regeln nun für Migranten aus der ganzen Welt gelten sollen.

Ich habe an dieser Stelle schon einmal vorab versucht, kurz zusammenzufassen, was der Text meines Erachtens zum Teil sehr eindeutig, in anderen Teilen andeutungsweise, aussagt. Im Weiteren will ich das an einzelnen Textabschnitten des Pakts näher betrachten. Für eine möglichst unzweifelhafte Analyse gerade der schwammigen Abschnitte bräuchte es die Kompetenz von Fachleuten.

Die Befürworter des Migrationspakts betonten fortlaufend: aber das ist doch alles gar nicht verbindlich. Der Pakt hat doch lediglich empfehlenden Charakter. Dem ist meines Erachtens mit Nachdruck entgegenzuhalten:

Der Pakt baut auf zahlreichen Verpflichtungen auf!

Bereits in der Präambel unter Punkt 2 erfolgt eine lange Auflistung von bereits beschlossenen Erklärungen, Pakten, Protokollen etc., auf denen der Migrationspakt beruht. Absolut widersprüchlich ist deshalb die Formulierung in Punkt 7 der Präambel: „Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen beruht …“. Ich frage mich: wie kann ein Pakt nicht bindend sein, der auf Verpflichtungen beruht, die ausgiebig und betont dargelegt werden? Das Wesen von Verpflichtungen besteht doch in deren Verbindlichkeit?

Dieser innere Widerspruch fällt auch auf, wenn in den Medien zum Teil betont wird, der Migrationspakt sei rechtlich nicht bindend, politisch aber schon. Welcher praktische Unterschied besteht darin, ob ein Vertrag auch rechtlich oder nur politisch bindend ist? Ich vermute, daß hier im Ernstfall überhaupt kein Unterschied besteht, sondern der Migrationspakt selbstverständlich von Anfang an für alle Staaten verbindlich gelten soll, ganz egal ob rechtlich oder politisch!

Der verpflichtende Charakter des Pakts wird fortlaufend betont! Nur wenige von unzähligen Beispielen z.B. Ende von Punkt 11: „daß wir der übergeordneten Verpflichtung unterliegen, die Menschenrechte aller Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus zu achten, zu schützen und zu gewährleisten“. Und Punkt 13: „Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten“.

Weiter in Punkt 14: „Wir verpflichten uns, den multilateralen Dialog … fortzusetzen, der sicherstellt, dass die in diesem Dokument enthaltenen Worte in konkrete Taten zum Nutzen von Millionen von Menschen in allen Regionen der Welt umgesetzt werden.“ Die letzte Formulierung kann meines Erachtens kaum anders denn als nachdrückliche Drohung verstanden werden, daß die Betreiber dieses Paktes unnachgiebig seine Umsetzung „in allen Regionen der Welt“ einfordern werden!

Der Pakt formuliert wesentlich Ansprüche und Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Es fällt auf, wie sehr der Pakt die Ansprüche und Rechte von Migranten betont. So in der Präambel Abschnitt 4: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet sein müssen.“ Was so nett daherkommt, ist de facto für den Migrantenstrom nach Deutschland verantwortlich, daß das Bundesverfassungsgericht nämlich in exakt dieser Logik beschlossen hat, daß Migranten basierend auf den Menschenrechten und der damit verbundenen Menschenwürde den Anspruch hätten, in Deutschland mindestens auf Hartz IV – Niveau versorgt zu werden. Deshalb strömt alle Welt nach Deutschland. Weil hier jedem, der es geschafft hat, seinen Fuß auf deutschen Boden zu setzen, zum Nulltarif ohne jede eigene Leistung auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ein Leben in einem relativen Luxus garantiert ist, von dem ein Großteil der Menschen auf diesem Erdball nur träumen können. Wenn gelegentlich auch Pflichten der Migranten und Rechte der „Aufnahmegesellschaften“ erwähnt werden, macht das auf mich den Eindruck von Alibifloskeln.

Die Ansprüche der Migranten mit den Menschenrechten und damit mit der Menschenwürde zu begründen, bedeutet im Klartext: jeder, dem es auf diesem Globus schlechter geht als einem Hartz IV-Empfänger in Deutschland, der abgesehen davon unter Hitze oder Kälte oder sonstigen „menschenunwürdigen“ Lebensumständen leidet, hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf der Grundlage der „Menschenwürde“, sicher nach Deutschland geleitet zu werden, damit er hier ein menschenwürdiges Dasein fristen kann.

Der Pakt betont den immensen Segen globaler Migration!

So wird in Punkt 8 festgestellt, daß die Unterzeichner anerkennen, daß Migration „in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt…“. Ebenso Punkt 12: Der Pakt soll „förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern…“. Die dramatischen Beispiele, in denen wir diese „Bereicherung“ schon hieb- und stichfest erfahren, will ich hier nicht aufzählen!

In weiten Teilen gilt für die 32 Seiten des Vertragstextes, was Marcus Franz in einem Beitrag so formuliert hat: „Der Pakt ist eine Anhäufung von Phrasen, in denen die Menschlichkeit, der Humanismus und die Verantwortung der UNO und ihrer Mitgliedsstaaten beschworen wird“ (https://philosophia-perennis.com/2018/10/10/un-migrationspakt-will-kritik-an-immigration-unter-strafe-stellen/). Dem kann ich nur zustimmen. Diese endlose Phrasendrescherei macht den Text auch extrem anstrengend zu lesen. Insgesamt offenbart er sich damit nach meiner Wahrnehmung auch ganz stark als gruppendynamischer Text. Abschnitt 15 b) lautet entsprechend: „Die Autorität des Paktes beruht auf seinem Konsenscharakter, seiner Glaubwürdigkeit, seiner kollektiven Trägerschaft und seiner gemeinsamen Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung“. Auf höchst manipulative Weise wird die gemeinsame Überzeugung beschworen, daß Migration etwas Großartiges ist. Wer Migration nicht fördert, mißachtet die Menschenrechte der Migranten und outet sich damit als Unmensch. Er behindert außerdem Bereicherung, Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung der verschiedenen Gesellschaften. Damit möglichst wenig Staaten und Individuen dieser Unmenschlichkeit verfallen, wird dieser Pakt geschlossen.

Und damit ja niemand auf die Idee kommt, Migration könnte vielleicht doch kein uneingeschränkter Segen sein, soll migrationskritische Meinungsäußerung unterbunden werden.

So wird am Ende von Punkt 10 gesagt: „Wir müssen … klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migration führen, auszuräumen.“ Ganz konkret: was soll ausgeräumt werden? Damit es hier keine Mißverständnisse gibt, nochmal der entscheidende Abschnitt des Zitats: „irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migration führen“!!! Der Duktus ist klar: alles, was an Berichterstattung oder Meinungsäußerung zu einer negativen Wahrnehmung von Migration führen könnte, wird als „irreführender Narrativ“ gebrandmarkt und ist „auszuräumen“. Und mit ihm wohl auch der, der diesen Narrativ verbreitet?

Ebenso eindrücklich ist Punkt 15 f): „Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen“. Selbstverständlich sind wir alle gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz! Aber wenn wir uns vor Augen halten, wie heute schon jeder, der den merkelschen Zuwanderungswahnsinn auch nur ansatzweise in Frage zu stellen wagt, als Rassist und Fremdenhasser beschimpft wird, dann können wir uns vorstellen, was die Verabschiedung dieses Paktes für die Meinungsfreiheit bedeutet. Sie dürfte ihr endgültig den Todesstoß versetzen. Jede kritische Meinung im Blick auf Migration ist „zu beseitigen“! Praktisch exakt so steht es da, wenn man die genannte Formulierung in den Kontext heutiger politisch-korrekter Sprachregelungen stellt!

Ziel 17 des Paktes formuliert entsprechend: „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“. Die Unterzeichner verpflichten sich also, durch gezielte Meinungsmache – man könnte auch sagen „Gesinnungsdiktatur“ – sicherzustellen, wie Migration wahrgenommen wird – „Gestaltung der Wahrnehmung von Migration“! Natürlich nur auf „nachweisbaren Fakten“. Ein Beispiel dafür haben uns Frau Merkel und ihr Regierungssprecher gegeben, als sie uns mit dem „nachweisbaren Fakt“, daß in Chemnitz „Hetzjagden“ gegen Ausländer stattgefunden haben, zur richtigen „Wahrnehmung“ der Ereignisse verhelfen wollten. Als mehrere Staatsdienste einschließlich Herr Maaßen es wagten, darauf hinzuweisen, daß es für diese „Fakten“ keinerlei Belegmaterial gibt, sollte Herr Maaßen „beseitigt“ werden! Niemand soll sagen können, er habe nicht gewußt, was er mit dem Migrationspakt unterschreibt!

Wer die weiteren Tiefen dieses Paktes ausloten will, der müßte im Detail die mehr als ergiebigen Ausführungen zu den 23 Zielen des Paktes, die zugleich Verpflichtungen sind!, eingehend studieren. Allein Ziel 3 „Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration“ erweckt den Eindruck, daß die Nationen dieser Erde in Zukunft keine vorrangigere Aufgabe mehr haben dürfen, als Migration auf allen Ebenen rund um den Globus zu fördern. Auf mich wirkt das monströs. Man muß diesen Abschnitt selbst gelesen haben, um zu glauben, was da alles aufgeführt ist.

Ähnliches gilt für Ziel 5: „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration“. Insgesamt wirken die 23 Migrationsziele wie ein Rundumsorglos-Paket für alle Migranten weltweit. Ist ja auch kein Problem. Nachdem es diese Rundumsorglos-Pakete für alle Nichtmigranten auf Erden schon längst gibt, und alle in Wohlstand, Sicherheit, bester medizinischer Versorgung, perfekter Menschenrechtslage etc. leben, warum sollte dieser Standard nicht endlich auch Migranten zur Verfügung gestellt werden?

Im Blick auf die Souveränität der Staaten dürften Ziele wie das 11. interessant sein. Es kommt unter der harmlosen Überschrift „Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ daher. Der ganze folgende Wortschwall macht es nicht einfach, die wesentlichen Details zu erkennen. Insgesamt habe ich den Eindruck, daß irgendwelchen Gesamtsituationen wesentlich mehr Bedeutung beigemessen ist als der Souveränität der Staaten und ihrem Recht! Ganz analog zur einsamen Entscheidung zur Grenzöffnung durch Frau Merkel! Die Souveränität der Staaten und ihr Recht werden nach meiner Wahrnehmung beliebig zur Disposition gestellt.

Die Staaten sollen ihre „nationalen Verfahren der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und Befragung überprüfen und revidieren“!!!, damit alles „ordnungsgemäß“ abläuft, und „alle Migranten im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden“.

Und dann wird es ganz spannend und meines Erachtens höchst ominös: „in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen relevanten Interessenträgern“. Wer um Himmels Willen sollen denn „andere relevante Interessensträger“ sein? Der großartige „Philanthrop“ Soros etwa mit seinen Organisationen? Oder an was soll der geneigte Leser und potentielle Unterzeichner hier denken?

Von dem, was unter Ziel 15 „Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“ ausgeführt und gefordert wird, können deutsche Hartz-IV-Empfänger nach meiner Erfahrung zumeist nur träumen! Schlichtweg absurd sind Vorstellungen wie in Punkt e) von Ziel 15: daß „Kommunikationshindernisse abgebaut werden und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in kultureller Sensibilität geschult werden.“ Das heißt doch im Klartext: die Gesundheitsdienste haben sich sprachlich und kulturell zu integrieren und den Anforderungen der Migranten Genüge zu leisten, nicht umgekehrt. Daß dies bei Migranten aus aller Herren Länder abgesehen von der Absurdität des Anspruchs auch praktisch schlichtweg nicht machbar ist, liegt auf der Hand. Ich denke an eine Migrantenunterkunft in unserer Nähe, in der nach Informationen von dort Helfenden folgende Situation herrschte: Ein Bus zugewiesener Migranten kam an. In der Unterkunft hingen Plakate mit Hinweisen zum Verhalten etc. in 8 verschiedenen Sprachen. Aber kein einziger den ankommenden Migranten sprach auch nur eine dieser 8 Sprachen!

Wie die Bildungsansprüche von Ziel 15 Punkt f) bei Migrantenkindern, die die Landessprache nicht sprechen, verwirklicht werden sollen, bleibt wohl das Geheimnis der Verfasser dieses Paktes. Die Realität in meinem Umfeld sieht so aus, daß Eltern und Lehrer übereinstimmend feststellen, daß ein geordneter Unterricht weithin nicht mehr möglich ist, wenn auch nur wenige sprachunkundige Kinder in einer Klasse sind! Das Bildungsniveau der ganzen Klasse sinkt dramatisch. Wo sollen da am Ende die hochgerühmten und hochqualifizierten „Fachkräfte“ herkommen, wenn schon unser Schulniveau durch derart „inklusiven“ Unterricht auf Buschniveau gedrückt wird?

Extrem hehr klingen die Ausführungen zu Ziel 16. Hier geht es um die vollständige gesellschaftliche Inklusion der Migranten. Was im Einzelnen ausgeführt wird, klingt nach nichts anderem als reinstem gruppendynamischem Gesinnungsterror: „Wir verpflichten uns, inklusive, von sozialem Zusammenhalt geprägte Gesellschaften zu fördern, indem wir Migranten befähigen, zu aktiven Mitgliedern der Gesellschaft zu werden“. Vermutlich soll ihnen dazu unmittelbar nach Grenzübertritt das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt werden? „Und das gegenseitige Engagement der Aufnahmegesellschaft“ – mehr sind die Völker also nicht mehr, als „Aufnahmegesellschaften“! – „und der Migranten bei der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten zueinander zu fördern.“ Jeder hat Migration gutzuheißen und möglichst aktiv an ihr mitzuwirken. Anders kann ich diesen Satz nicht verstehen. Und so wird es im Folgenden wohl auch bestätigt: „Wir verpflichten uns … indem wir … Polarisierung vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik und die mit der Migration befassten Institutionen stärken…“. „Polarisierung“ soll vermieden, kritische Meinungen also wohl unterdrückt werden!? Stattdessen findet migrationsfreundliche Hofberichterstattung statt, die alle Negativnachrichten unterschlägt und das „Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik“ stärkt. Und auch in sonstige „mit der Migration befassten Institutionen“ – kommt da wieder der gigantische „Philanthrop“ Soros und Co. ins Spiel? Traut man den ständig beschworenen positiven Seiten der Migration praktisch so wenig zu, daß man die positive Wahrnehmung derart schützen und fördern muß, weil die Fakten möglicherweise nicht so selbstredend für eine positive Wahrnehmung von Migration sprechen?

Anscheinend nicht. Denn unter Punkt a) von Ziel 16 sehen sich die Verfasser offenbar zu allerhand flankierenden Maßnahmen genötigt: „Wir werden den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern“. Offenbar rechnet man nicht damit, daß hüben wie drüben jeder die Kultur des Anderen automatisch als bereichernd empfindet. Da muß offenbar reichlich nachgeholfen werden. Es sind natürlich „alle Formen von Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz“ zu verhüten (siehe oben Seite 4 zu Punkt 15f).

Der Beseitigung abweichender Meinungen ist dann gleich das ganze Ziel 17 gewidmet. Punkt 33 läßt keine abweichende Meinung oder gar Handlung mehr zu: „Wir verpflichten uns, …alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen“! Wie oben schon gesagt: Selbstverständlich sind wir alle gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz! Aber wenn wir diese Formulierungen in den Kontext heutiger politisch-korrekter Sprachregelungen stellen, dann wissen wir, was die Stunde geschlagen hat. Dann ist alles, was nicht totale Bejahung und Unterwerfung in puncto Migration darstellt, zu verurteilen und zu bekämpfen!

Die anschließende Betonung des Rechts der freien Meinungsäußerung kann in diesem Kontext nur noch als beschwichtigende und irreführende Farce wahrgenommen werden!

Dann folgt ein langer Katalog von (Zwangs)Maßnahmen, die jeden noch so geringen Ansatz von Kritik an Migration im Keim ersticken soll. Außerdem sollen die Migranten befähigt werden, sogenannte Diskriminierung wahrzunehmen und rechtlich gegen sie vorzugehen. Es wird also ein umfassendes System zur Unterdrückung abweichender Meinungen und ein ebenso umfassendes System der totalen auch medialen Gesinnungsdiktatur gefordert, damit sichergestellt ist, daß Migration ausschließlich positiv wahrgenommen wird! Anders kann ich persönlich die Ausführungen zu Ziel 17 nicht verstehen.

Ziel 20 soll schließlich dafür sorgen, daß Geldtransfers von Migranten in die Heimat möglichst günstig vonstatten gehen. Den Verfassern ist also erheblich daran gelegen, daß die „Reichtümer“ der von den Migranten vornehmlich angestrebten Länder, allen voran Deutschland, möglichst schnell in die Herkunftsländer der Migranten abgeleitet werden. Dafür soll der „Überweisungsmarkt“ möglichst optimal eingerichtet werden. Wohlgemerkt: ein ganzes „Ziel“ mit insgesamt 10 Abschnitten ist dem Thema Geldtransfer in die Heimat der Migranten gewidmet. Den Verfassern scheint dieser Punkt von extrem hoher Bedeutung zu sein. Ganze Gesellschaften der Herkunftsländer können so an den finanziellen Tropf der Zielländer angeschlossen werden!

Beim Ziel 22 geht es darum, die Übertragung von im Zielland erworbenen Ansprüchen in die Heimat oder auch andere Länder und wohl auch für sonstige Angehörige realisieren zu können. Punkt c) formuliert dazu: „Wir werden … Migranten die Antragstellung auf Übertragung von Ansprüchen erleichtern, den Schwierigkeiten von Frauen und älteren Menschen beim Zugang zum Sozialschutz Rechnung tragen und spezielle Instrumente schaffen, zum Beispiel Sozialfonds für Migranten in den Herkunftsländern, die Arbeitsmigranten und ihre Familien unterstützen“. Möglichst viel Geld soll aus den Zielländern in die Herkunftsländer abfließen, auch um dort „Sozialfonds“ zu schaffen, welche die daheimgebliebenen Familien der Migranten ernähren. Soweit ich das wahrnehme, werden die Zielländer der Migranten damit zu Zahlmeistern des Rests der Welt. Was Ziel 22 konkret bedeuten könnte, müßten Sozialversicherungsexperten wissen: „Schaffung von Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen“. Mir schwant hier nichts Gutes. Es geht wohl zum Einen eindeutig um die Übertragbarkeit von Ansprüchen für die konkrete Person aus dem Zielland zurück ins Herkunftsland und auch „beim Entschluß zur Aufnahme einer Beschäftigung ein einem anderen Land“ (Punkt 38). Da ist die Frage: in welchem Umfang und für welche Dauer? Und geht es auch um die Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und anderen erworbenen Leistungsansprüchen auf andere Familienangehörige? Ich habe den Eindruck, daß auch diese Option im Text mitschwingt. Welche Sozialversicherungsansprüche aber kann ich z.B. auf meine Frau oder meine Kinder übertragen? Meine Rente, da wir schon 1987 geheiratet haben, noch zu 60% nach meinem möglichen Tod auf meine Frau. Auf meine Kinder klappt das schon nicht mehr. Und bei Ehepaaren, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben, klappt das auch mit der Rente nicht! Da müßten Fachleute sehr sorgfältig nachdenken und nachhaken, bevor ein solcher Passus unterzeichnet wird.

Unter dem Punkt „Umsetzung“ wird eine von mir schon geäußerte Befürchtung dann explizit bestätigt. Punkt 43 lautet: „Wir beschließen, … einen Kapazitätsaufbaumechanismus innerhalb der Vereinten Nationen einzurichten…. Er ermöglicht es den Mitgliedstaaten, den Vereinten Nationen und anderen relevanten Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors und philanthropischer Stiftungen“ – da ist er also, unser großartiger „Philanthrop“ Soros mit seinen Freunden aus dem „Privatsektor“ Hochfinanz!!! – „ …finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen… Multi-Partner-Zusammenarbeit zu fördern“. Der großartige „Philanthrop“ Soros und seine Menschenfreunde aus der Hochfinanz dürfen die Migration also großzügig fördern, selbstverständlich ganz uneigennützig! Und ganz neu! Nachdem Soros dem Vernehmen nach bisher komplett tatenlos zusehen mußte, wie sich ganz ohne seine Hilfe Millionen von Migranten auf lebensgefährlichen Routen nach Europa durchschlagen mußten, darf er ihnen nun endlich unterstützend unter die Arme greifen. Was für eine soziale Wohltat für die ganze Welt!

Zu guter Letzt darf die Versicherung der gegenseitigen Unterstützung auf diesem menschenfreundlichen Weg natürlich nicht fehlen. Punkt 48 sagt dies zu: „Zur Weiterverfolgung und Überprüfung vereinbaren wir zwischenstaatliche Maßnahmen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und Verpflichtungen unterstützen werden“. Wehe, es hinkt Einer hinterher! Damit das nicht geschieht, wird ein „Überprüfungsforum Internationale Migration“ geschaffen. Big Brother is watching you! Tanz bloß nicht aus der Reihe!

Damit das nicht geschieht, zurren die letzten beiden Abschnitte 53 und 54 das Gesagte fest und eröffnen darüberhinaus weitere ungeahnte und auch kaum zu erahnende Perspektiven. Abschnitt 53 macht Tempo: „Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Pakts zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise (also wohl unter reichlicher Beteiligung von Migranten, und deren Einschätzung, ob alles schnell und weitreichend genug geschieht) zu überprüfen. … Diese Überprüfungen sollten … für die am Überprüfungsforum Internationale Migration (Big Brother!) und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedstaaten dienen.“ Da wird nichts dem Zufall überlassen! Das wird knallhart durchgezogen und regelmäßig überprüft, ob die Verpflichtungen auch eingehalten werden! Unverbindlich?

Nachdem im Netz viel geschrieben wird, selten mit Zitaten aus dem Migrationspakt selbst, habe ich diesen angeschaut und hier nur in Auszügen kommentiert. Aber schon allein das sollte genügen, damit am Ende keiner sagen kann, er habe nicht gewußt, was da kommt, wofür er gestimmt und was er möglicherweise mit unterschrieben hat.

Ich möchte zum Schluß hinzufügen: ich bin ganz ausdrücklich für Asyl! Ich bin ebenso mit Nachdruck für Ausländerfreundlichkeit und bedauere es zutiefst, daß die äußerst ausländerfreundliche Stimmung in Deutschland durch das unkontrollierte Einströmenlassen von Fremden mit allen negativen Nebenwirkungen erheblich gelitten hat. Meine Kritik gilt ganz ausdrücklich nicht den Menschen, die hierherkommen! Meine Kritik gilt denen, die falsche Erwartungen schüren.

Nicht nur die Deutsche oder andere, „die schon länger hier leben“, um mit Frau Merkel zu sprechen, werden Opfer von Massenmigration, ob kontrolliert oder nicht, werden. Die Migranten selbst werden vielfaches Opfer dieser Migration sein. Sie werden aus ihrer vertrauten Umgebung und Heimat weggelockt. Sie kommen in fremde Kulturen zu Menschen, deren Sprache sie nicht sprechen. Die Infrastruktur der Länder, in die sie einströmen, wird vielfach überfordert sein. Enttäuschungen und Frustration gerade bei den Migranten sind vorprogrammiert. Denn was der Pakt vorgibt, ist schlechterdings unmöglich zu leisten. Das dürften auch alle wissen, die als Initiatoren hinter diesem Pakt stehen. Zustände, wie wir sie heute schon zuhauf in sogenannten Asylunterkünften und deren Umgebung erleben, werden dramatisch zunehmen. Meine Prognose: nach explosiven Unruhen, die meines Erachtens durch diese geplante Massenmigration absichtlich herbeigeführt werden, werden unverhohlen totalitäre Systeme entstehen, da die mit Absicht erzeugten Unruhen nur noch mit der brachialen Gewalt totalitärer Systeme eingedämmt werden können. Opfer werden alle Menschen aller Völker werden! Denn hier ist ein globales Geschehen geplant. Nutznießer wird eine klare Schar von Superreichen und Supermächtigen sein, die diese Unruhen nutzen wollen, um den Globus nach ihren Vorstellungen umzugestalten und sich selbst ein Maximum an Reichtum und Macht zu sichern.

@jouwatch

Quelle!:

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