Montag, April 29, 2024
StartPolitikEuropaDer Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit“ als weiteres Mittel zur Diffamierung

Der Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit“ als weiteres Mittel zur Diffamierung

Die Angst um Macht, Status, Pfründen wird immer stärker. Der Mangel an Argumenten und eigene brutale Verfassungsfeindlichkeit müssen kaschiert werden

Viele Menschen in Deutschland halten immer noch auch politisch relevante Behörden und Ämter für neutrale Instanzen. ,Wenn die irgendetwas behaupten, muss da schon etwas dran sein.‘ Muss aber keineswegs. Merkel und Lakaien, Funktionäre der Altparteien, ihre Helfer in den Medien haben sich aus Mangel an Argumenten in der Auseinandersetzung mit der AfD und verwandten Strömungen längst auf Verleumdung, Diffamierung, Diskriminierung, Schikane, Unterdrückung spezialisiert und instrumentalisieren dazu auch hemmungslos staatliche Instanzen wie auch das zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Fernsehen. Was sollen sie auch sonst tun? Nun sind wir eben alle „Nazis“ usw. Es wäre fast nur witzig, wenn bei vielen nicht doch von dem Unsinn etwas hängenbliebe. Außerdem werden natürlich echte Nazis verharmlost.

Längst werden auch Verfassungsschutzämter für die Verleumdungsaktionen gegen Kritiker des Merkel-Regimes instrumentalisiert. Sie unterstehen den Innenministern der Altparteien und tun, was diese wollen, auch ohne dass sie ausdrücklich angewiesen werden müssen. Zeigt jemand Rückgrat im Sinne seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich des Verfassungsschutzes, wie jüngst Herr Maaßen vom Bundesamt für Verfassungsschutz, wird er abserviert, was dann zugleich Signalwirkung auf andere hat.

Was Ämter inzwischen alles als Anzeichen für zumindest mögliche Verfassungsfeindschaft fingieren, ist eine Maulkorb-Liste verfassungswidriger Einschränkung der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Eine auch nur halbwegs vernünftige und verfassungskonforme Begründung für die „Beobachtung“ der – gewaltfreien – ,Identitären‘ sind die Ämter immer noch schuldig. Die Wochenzeitung ,Junge Freiheit‘ wurde von einigen Landesämtern jahrelang „beobachtet“ – auch ohne jegliche vertretbare Begründung, als pure Diffamierung und Schikane, wie das damals auch ein ehemaliger Generalbundesanwalt dargelegt hat.

Ein renommierter Staatsrechts-Professor, Prof. Murswiek, hat angeführt, was für Äußerungen – politisch instrumentalisierte – Verfassungsschutz-Ämter als „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ ansehen, die eine Beobachtung angeblich rechtfertigen, durchaus ohne sich diese Sicht zueigen zu machen. Er empfiehlt, entgegen bisheriger AfD-Praxis gewisse Äußerungen zu vermeiden, wenn die Partei einer Beobachtung entgehen will. Aus einer Erklärung von Prof. Murswiek:

„Ich habe zugleich dargelegt, dass etliche der Begriffe oder Äußerungen, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen. Dennoch habe ich der AfD empfohlen, auf die Verwendung solcher Begriffe oder Äußerungen zu verzichten (sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird), damit nicht verfassungsmäßige Aussagen zu Unrecht als extremistisch eingeordnet werden.“

Das ist stimmig, rechtlich überzeugend, aber nicht politisch. Es geht hier im wesentlichen nicht um juristische Fragen. Der Standpunkt der Verfassungsschutz-Ämter stützt sich insofern überhaupt nicht auf die Verfassung, ist vielmehr nur Teil der verbreiteten Anti-AfD-Diffamierung. Das ist auch erkennbar aus den verdrehenden, fälschenden, hetzerischen Reaktionen von Merkel-Regime-Lakaien in den Medien einschließlich des zwangsfinanzierten Fernsehens. Zu jedem einzelnen angeblichen „tatsächlichen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ kann konkret belegt werden, dass er im Licht des Grundgesetzes (!) in Wirklichkeit keiner ist. Unterwirft sich die AfD den verfassungswidrigen Anhaltspunkte-Vorgaben der Ämter, lässt sich die AfD so einige Zähne ziehen, werden sich die Ämter dann andere „tatsächliche Anhaltspunkte“ ausdenken, um das Zähne-ziehen fortzusetzen. Aussagen werden einfach verfälscht, um sie ,passend‘ zu machen, wie das z.B. Höcke passiert ist und sogar von der einst seriösen FAZ kürzlich noch immer praktiziert wurde.. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Die AfD würde sich auf eine schiefe Ebene begeben.

Um zu erkennen, dass die Verfassungsschutz-Ämter insoweit mit der Verfassung, dem Grundgesetz nichts am Hut haben, genügt ein Blick auf Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Das wichtigste Ziel der AfD ist bekanntlich, die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen, die vom Merkel-Regime und seinen Lakaien weitgehend außer Kraft gesetzt worden ist; natürlich lässt sich das im Einzelnen belegen. Gemäß Grundgesetz kommt es auf das Verhalten der Anhänger der Partei an, also mindestens eines repräsentativen Teils. Keine Partei, schon gar nicht eine junge, ist gefeit gegen einzelne Schwachköpfe in ihren Reihen oder bei ihren Demos, die selbstverständlich auch Agenten des Verfassungsschutzes oder bösartige Antifas sein können; den Rausschmiss von Mitgliedern macht das Parteiengesetz ziemlich schwierig.

Natürlich ist die AfD verfassungstreu und soll und muss es konsequent bleiben und sich auch als verfassungstreu darstellen, allerdings gemäß dem Grundgesetz und nicht gemäß den verfassungswidrigen Anhaltspunkte-Vorgaben der Ämter. Funktionäre und Abgeordnete müssen ihrer Verantwortung als Repräsentanten der Partei gerecht werden und sich in der Öffentlichkeit an Partei-Beschlüsse halten. (Intern können sie außerhalb von Wahlkampfzeiten für deren Änderung streiten.)

Die AfD muss sich noch massiver gegen die vielseitige Diffamierung wehren. Bürgerinnen und Bürger sind entlarvend massiv darüber aufzuklären, dass es den Ämtern keineswegs um Verfassungsschutz geht, sondern um verfassungswidrige Handlangerdienste für das Merkel-Regime und dessen Lakaien. Die Verfassung muss vor dem Verfassungsschutz geschützt werden. Mit Verleumdung soll des Regimes Mangel an Argumenten verdeckt und von dessen eigenen brutalsten Verfassungsbrüchen abgelenkt werden. Der schleichende Putsch von oben zur Abschaffung der grundgesetzlichen Ordnung muss endlich gestoppt und korrigiert werden

Nun, nach den Landtagswahlen dieses Jahres, muss in der AfD Zeit dafür sein, sich noch besser für die Abwehr von Diffamierung und die eigene Offensive aufzustellen. Dringend sind dafür u.a. eine weit bessere kontinuierliche Information für Mitglieder, Sympathisanten und Interessierte, sowie der zügige Aufbau eines umfassenden Argumentations-Service. Für den Zusammenhalt in der Partei und zum Vorzeigen nach draußen wäre ein sinnvoll konzipiertes, organisiertes und moderiertes innerparteiliches Forum besonders wichtig. Aufgeschlossenheit von Bundes- und Fraktionsvorstand haben Schlüssel-Bedeutung.

@jouwatch

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »