Dienstag, April 30, 2024
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Die Finanztransaktionssteuer – Ein Gesetzentwurf voller Fehler

Spätestens seit der Finanzkrise 2008 ist die Idee einer Finanztransaktionssteuer – der Steuer auf Finanzgeschäfte – immer populärer. Nun hat Finanzminister Scholz einen Gesetzentwurf vorgelegt. Zwar könnte das Vorhaben Milliarden-Einnahmen generieren und Finanzspekulation hemmen, doch die Umsetzung hat große Hürden und könnte kontraproduktiv sein.

Als Resultat der Finanzkrise 2008 und der anschließenden Staatsschuldenkrise wurde die Diskussion um eine Finanztransaktionssteuer immer lauter. Sie soll gleich mehrere Wirkungen erzielen: Die Eindämmung von Finanzspekulation, den Schutz des Euro vor Angriffen großer Investoren, die lange geforderte Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten der Krise – und nicht zuletzt Einnahmen in Milliardenhöhe. Nun will Olaf Scholz die Steuer einführen, doch niemand ist so recht von dem Entwurf begeistert.

Von Robin Hood zum zahnlosen Tiger

Tatsächlich hat der Bundesfinanzminister die möglichen Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer bereits zur Finanzierung der Grundrente eingeplant. Dabei ist noch gar nicht klar, ob das Gesetz kommt und wie es ausgestattet sein wird. Die Abgabe ist auch als  „Robin-Hood-Steuer“ bekannt, weil sie tendenziell von den Reichen nehmen soll und nach der Idee des Vizekanzlers zur Grundrente den Bedürftigen zu Gute kommen würde. Experten sehen in der aktuellen Fassung des Gesetzes aber keinen großen Durchbruch, denn die ursprüngliche Idee sei reichlich aufgeweicht worden.

Der Finanzminister will die Finanztransaktionssteuer nämlich an einer Steuer orientieren, die es in Frankreich schon gibt und ähnlich in Italien. Diese ist eine reine Börsensteuer, die nur auf Geschäfte mit Aktien von inländischen Unternehmen erhoben wird, die über eine Milliarde Euro Kapital besitzen. Sowohl internationale als auch kleinere Firmen bleiben außen vor, ebenso wie der Großteil anderer Finanzgeschäfte. Derivate beispielsweise, wie hochspekulative Wertpapiere, sollen aus der Steuer ausgenommen werden. Doch gerade solch Spekulationen sollten mit der Steuer eigentlich gehemmt werden. Und schließlich soll die Steuer auch bei der Erstausgabe von Aktien bei Börsengängen nicht erhoben werden.

Ein Drahtseilakt

Der Grund dieser abgespeckten Fassung der Finanztransaktionssteuer ist folgender: Scholz wollte damit den kleinsten gemeinsamen Nenner mit anderen europäischen Staaten erreichen, damit die Steuer gemeinsam eingeführt werden könnte. Sonst könnte eine Abwanderung von Finanzdienstleistern in ein lukrativeres Nachbarland drohen. Nun scheint der Gesetzentwurf aber ähnlich, wie der Beschluss zum Klimapaket: Viel gewollt, massenhaft angekündigt, kaum etwas umgesetzt und wahrscheinlich kontraproduktiv.

Das „Handelsblatt“ beispielsweise nennt das Vorhaben „eine völlig überflüssige Aktion“. In dieser Version bringe die Steuer keinerlei Sicherheit für die Finanzmärkte, dafür schade sie der Aktienkultur in Deutschland, die ohnehin nicht groß ausgeprägt ist. Personen, die Aktien großer Unternehmen kauften, sollen laut Gesetzentwurf künftig eine Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftswertes an den Fiskus zahlen. Das gilt aber wie erwähnt nur für Aktien von Unternehmen, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind. In Deutschland sind das 145 Unternehmen.

In Einigkeit uneinig

Hinzu kommt, dass bei der Steuer ohnehin nur zehn europäische Staaten mitmachen wollen. Geplant sei die Steuer laut „Süddeutscher Zeitung“ neben Deutschland auch in Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und der Slowakei. Insgesamt wären in diesen Ländern die Aktien von etwas über 500 Unternehmen betroffen. Das ist alles andere als ein großer Wurf. Von vornherein einer Steuer verweigert hatten sich unter anderem Großbritannien und Schweden.

Auch im Bundestag regt sich Protest gegen den Entwurf von Scholz. Der Linken-Finanzexperte und Fraktions-Vize im Bundestag, Fabio de Masi, erklärte gegenüber Medienvertretern, der Finanzminister habe die Finanztransaktionssteuer beerdigt:

„Über 90 Prozent der Finanztransaktionen – darunter Derivate bzw. Finanzwetten auf Rohstoffe oder Indizes – sind ausgenommen.“

Auch der Koalitionspartner CSU äußert Kritik. Der Europaabgeordnete Markus Färber sieht die Steuer „vollkommen falsch konzipiert“, denn gerade Spekulanten würden sich über die zahlreichen Ausnahmen in dem geplanten Gesetz freuen.

Auf dem Rücken der Rentner

Ob die Finanztransaktionssteuer tatsächlich kommt, selbst in der aktuell schwachen Form, ist noch ungewiss. Scholz kann nur hoffen, dass nicht noch mehr Länder abspringen, wie zuletzt Estland. Denn für die verstärkte Zusammenarbeit in der EU sind mindestens neun Länder nötig. Werden es weniger, ist das Vorhaben endgültig gescheitert. Auch wird der Gesetzentwurf innerhalb der Bundespolitik noch reichlich diskutiert und abgestimmt werden müssen. Scheitert das Vorhaben, fehlen vermutlich die Mittel zur Finanzierung der Grundrente – und das wäre eine Misere für rund 1,5 Millionen Rentner hierzulande.

Quelle!:

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