Dienstag, April 30, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturDramatisches Ende im Prozess um den Wiener Handgranatenmord

Dramatisches Ende im Prozess um den Wiener Handgranatenmord

Drei Schuldsprüche im Sinn der AnklageDramatische Szenen haben sich am Mittwoch im Straflandesgericht am Ende des Prozesses um den sogenannten Wiener Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)Handgranatenmord abgespielt. Sämtliche drei Angeklagte wurden im vollen Umfang der Anklage wegen

Doppelmordes schuldig erkannt. Bei der Verkündung der Strafen kollabierten einer der Angeklagten und seine Mutter, die unter den Zuhörern saß. Beide mussten ärztlich versorgt werden.

Kristijan H. (35) wurde als unmittelbarer Täter zu 20 Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Renata H. (43) und sein Freund Dejan V. (30) erhielten als Beitragstäter zum Doppelmord zwölf bzw. 20 Jahre. Während die vorsitzende Richterin Martina Krainz die Urteile begründen wollte, erlitt Dejan V. einen Kollaps. Er verdrehte die Augen, sackte mit leichenblassem Gesicht zusammen und kam zunächst auf der Anklagebank und schließlich auf dem Fußboden zu liegen.

Im Publikum anwesende Angehörige des Mannes stießen Schreie des Entsetzens aus. Seine Mutter brach ebenfalls zusammen und kam im linken Seitengang zu liegen. "Gebt's ihm wenigstens a Wasser!", riefen einige Zuhörer, während sich die Justizwachebeamten um Dejan V. kümmerten. Sie entfernten sein Sakko und öffneten ihm die obersten Knöpfe seines Hemdes. Zwei Männer, die dem Zusammengebrochenen zu Hilfe kommen wollten, wurden vom Staatsanwalt Leopold Bien zurückgerufen: "Bleiben Sie hinten!" Die insgesamt fünf Wachebeamten schirmten die Angeklagten vorsorglich vom Publikum ab.

Nachdem eine Notärztin und eine Sanitäterin Dejan V. und seine Mutter versorgt hatten, konnte die Urteilsbegründung nach längerer Unterbrechung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Auch Dejan V. nahm daran wieder teil. Hinsichtlich der Schuldsprüche verwies die Vorsitzende auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erörterung bedarf. Bei Kristijan H. – gleichermaßen Haupt- und unmittelbarer Täter – wurden die bisherige Unbescholtenheit, seine geständige Verantwortung und der Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd angerechnet.

Aufgrund dieser Umstände dürfte der 35-Jährige der Höchststrafe – lebenslang – entgangen sind. Die über ihn verhängten 20 Jahre sind bereits rechtskräftig – sowohl Verteidiger Philipp Winkler als auch Staatsanwalt Leopold Bien waren damit einverstanden. Bien hatte sich in seinem Schlussplädoyer für Kristijan H. stark gemacht und erklärt, dessen geständige Verantwortung sei bei den Strafzumessungsgründen zu berücksichtigen, weil damit wesentlich zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen wurde.

Dejan V. und Renata H., die zur Ausführung des Doppelmords beigetragen haben sollen, indem sie in Kenntnis der verbrecherischen Pläne bei der Besorgung und dem Verschwindenlassen der Waffen behilflich waren und Kristijan H. zum Tatort chauffiert bzw. begleitet haben sollen, erbaten Bedenkzeit. Hinsichtlich der beiden gab auch der Staatsanwalt keine Erklärung ab, sodass ihre Strafen nicht rechtskräftig sind.

Seit vergangenem November war die spektakuläre Bluttat verhandelt worden, die in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) das Leben gekostet hatte. Die beiden hatten mit Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht und den Treibstoff ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft.

Unstimmigkeiten über die Gewinnaufteilung, bei der sich Zlatko N. und Horst Waldemar W. übers Ohr gehauen fühlten, und die Forderung nach mehr Geld sollen Kristijan H. dazu bewogen haben, ein Mordkomplott zu schmieden. Außerdem war Horst Waldemar W. entgegen einer Abmachung nicht bereit, das Land zu verlassen. Auf dessen Namen war zum Schein eine Firma gegründet worden, über die im großen Stil der illegale Treibstoff-Import – insgesamt 1,53 Millionen Liter Diesel – abgewickelt wurde. Kristijan H. soll befürchtet haben, dass die illegalen Tricksereien – allein die hinterzogene Mineralölsteuer machte rund 613.000 Euro aus – ans Tageslicht kommen und W. bei einer Befragung durch die Strafverfolgungsbehörden seine Hintermänner preisgeben könnte, als der "Strohmann" partout nicht abtauchte.

Zlatko N. machte Kristijan H. wiederum zum Vorwurf, seinen Fahrer nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Er entschloss sich laut Anklage daher, auch den 45-Jährigen zu beseitigen. "Erste Überlegungen, sich auf W. zu beschränken, verwarf er aus Sorge über die möglichen Reaktionen von N. In seinem Kalkül schätzte er die Wahrscheinlichkeit, für die Begehung der Morde zur Verantwortung gezogen zu werden, geringer ein als die Entdeckungswahrscheinlichkeit für die Finanzvergehen", hieß es dazu in der Anklageschrift.

Nachdem Kristijan H. die beiden Männer nach Wien gelockt hatte, bestellte er sie in die Odoakergasse nach Wien-Ottakring. Laut Anklage setzte er sich in das Fahrzeug von Zlatko N. und tötete diesen mit einem Revolver, indem er dem 45-Jährigen in den Kopf und in die Brust schoss. Als er die Waffe auf Horst Waldemar W. richtete, hatte diese Ladehemmung, worauf er laut Staatsanwalt eine Handgranate an sich nahm, den Sicherungssplint herauszog und dem 57-Jährigen auf dem Beifahrersitz vor die Füße warf. Bevor es zur Explosion kam, hatte der Hauptangeklagte das Fahrzeug verlassen.

Die Detonation der Granate hatte keine unmittelbare tödliche Wirkung, obwohl sie W. die linke Hand zerfetzte und Brust- sowie Bauchhöhle öffnete. W. war kurzfristig sogar noch bei Bewusstsein und rief nach Hilfe, ehe er in Ohnmacht fiel. Der Tod erfolgte erst im Rettungsauto infolge eines Einrisses der Körperhauptschlagader.

Kristijan H. hatte sich vor den Geschworenen grundsätzlich schuldig bekannt, während des Verfahrens aber von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und fast ausnahmslos an ihn gerichtete Fragen nicht beantwortet. Die beiden Mitangeklagten hatten die ihnen unterstellte Beitragstäterschaft vehement abgestritten. Sie hätten den Bruder bzw. den Freund zwar zum Tatort begleitet, aber keine Ahnung von seinen verbrecherischen Plänen gehabt, erklärten Dejan V. und Renata H. Die Geschworenen schenkten dieser Darstellung mehrheitlich – konkret mit 6:2 bzw. 7:1 Stimme – jedoch keinen Glauben.

Verteiler: Austria Presse Argentur

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »