Hannover – Islamisten, Salafisten und Dschihadisten bewegen sich in unserem kranken Rechtsstaat wie Fische im Wasser. So hat laut hna ein mutmaßlicher islamistischer Gefährder aus Göttingen beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einen Antrag auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen seine drohende Abschiebung gestellt. Damit dürfe die Abschiebung nicht vor einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vollzogen werden, so eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums.
Das Ministerium hatte laut Medienberichten am 5. April die Abschiebungsanordnung gegen den in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen erlassen. Laut einem Bericht der NOZ hatte es nach Hausdurchsuchungen in Hessen und Göttingen im Januar und März den begründeten Verdacht gegeben, dass von dem 28-Jährigen eine terroristische Gefahr ausgehe.
Der in Deutschland geborene Türke und radikale Islamist war bereits in der Vergangenheit wegen diverser Gewaltdelikte verurteilt worden, jedoch wohl ohne nennenswerte Wirkung. Nun hat er der unfähigen Justiz wieder ein Schnippchen geschlagen und Rechtsschutz beantragt.
Rechtsgrundlage für die Abschiebung ist laut hna der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurde. 2017 hat Niedersachsen als erstes Bundesland von diesem Gummi-Paragrafen Gebrauch gemacht, und zwei salafistische Gefährder aus Göttingen in ihre Herkunftsländer Algerien und Nigeria abgeschoben. Ein Land, in dem ein Gesetz das andere zu Gunsten von Staatsfeinden aufhebt, muss für IS-Kriegsverbrecher ein wahres Ferienparadies sein. Zumal dieser kranke Staat auch noch für Kost und Logis aufkommt und rotgrüne Teddybär-Werfer die Abschiebungen verhindern. (KL)
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